d.h. für gerwerblichen transport über 3,5 t zul. GG muß ein fahrtenschreiber rein, und für privat dann nicht
richtig?
grüße
pirate
62er zulassung ...???
meiner läuft zwar gewerblich, aber er hat doch keine zulassung über 3,5 t, oder?
wenn ich dann meine kabine drauf mache, sollte er schon eine höhere eintragung bekommen, aber das ist ja dann ein wohnmobil, zwar immer noch gewerblich zugelassen aber eben ein wohnmobil.
oder seh ich das jetzt falsch?
Na iss doch klar was das bedeutet.... Du bekommst ein Fahrzeug mit Zulassung von 1962 und somit auch ein H-Kennzeichen
@ Hudson,
iss das dann so, das wenn ich mit einem Fahrzeug, welches auf mein Geschäft zugelassen ist, PRIVAT meinen Oldtimer auf nem Anhänger ziehen darf, OHNE ein EG-Kontrollgerät haben zu müssen ???
gruß hot-rod
wir reden von lkw über 3,5 t zGM! da fallen eure ja nicht drunter, oder
Richtig !
Hudson, sag, wie ist eigentlich das Leergewicht beim 6.7er ??
so um die 3,45 t
aha, dann muß Dein Dackel also alleine fahren und Du mußt zuschauen.............. ?!?!?!
Im Ernst: SOVIEL ????
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