Eigentlich ist das im Paragraf 40 Absatz 1 der StVZO ziemlich geregelt/ beschrieben.
Falls also ein TÜV vorne dunkle Scheiben einträgt, fahre ich da gerne auch mal hin.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben
(1) Sämtliche Scheiben – ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten – müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.