Warum wird der RAM beim Kraftfahrtbundesamt als PKW geführt

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GuzziTom

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Moin,

Ich bin hier gerade mit einem Knöllchen zugange, lt. dem ich eine Ordnungswidrigkeit mit einem PKW begangen habe.
Ich besitze aber gar keinen PKW, bekam aber auf meinen Einwand diese Antwort:
"...teile Ihnen mit, dass laut Halteranfrage beim Kraftfahrtbundesamt, zum Tattag, ein PKW auf Ihren Namen zugelassen ist."

Warum wird der RAM beim KBA als PKW geführt?
 
"Tattag" ... welch Formulierung!?

Zu deiner Frage: In behördlichen Schreiben werden üblicherweise Textbausteine verwendet.
 
"Tattag" ... welch Formulierung!?
Jaja, ich "tat" 6 km/h zu schnell fahren
:D
 
Der Bußgeldkatalog hängt sich am Gewicht auf, die Grenze sind 3,5 Tonnen. Die korrekte Bezeichnung wäre "PKW, Krad oder sonstiges KFZ bis 3,5 Tonnen" oder darüber dann eben "KFZ über 3,5 Tonnen".
Die nächste Steigerung ist dann "Fahrzeug mit gefährlichen Gütern " und die Krönung "Kraftomnibus mit Fahrgästen".

LG
Ralf
 
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