Warnung vor Aussagen zur LKW Steuer !

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Du meinst Wohnwagen?
Ja, das sind die von mir angesprochenen Sport und Freizeitzwecke. Aber auch hier kann dir Sonntags, wenn du nen ganz gemeinen Gesetzeshüter triffst Pech haben und die Weiterfahrt untersagt bekommen. Wenn du nen Lkw davor hast....
 
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Sorry, war im Urlaub und wollte nochmal was dazu sagen.

Also auch die Aussage ist nicht richtig!
Du kannst, wenn in deinen Papieren Lkw steht und er, ich glaube unter 3,5t hat, also Pick Ups, Dokas, Sprinter und diese ganzen Schüsseln sehrwohl selber entscheiden wie du sie versicherst.
Ob als Lkw oder Pkw. Das ist auch kein Versicheungsbetrug, keine Ahnung wo du das aufgeschnappt hast. Bei den Steuern sieht es da anders aus, da ist es Sache des (inzwischen) Zollbeamten. Was der sagt ist Gesetz und auch wenn Parameter wie Länge Ladefläche zu Fahrgastzelle stimmen kann er trotzdem gegen eine Lkw Einstufung entscheiden.
Und was Sonntagsfahrbetrieb angeht so ist es egal ob gewerblich oder privat. Lkw mit Anhänger dürfen Sonntags nicht!
Es seiden du hast einen Sport und Freizeit Anhänger ( grünes Nummernschild) und bewegst ihn direkt zum oder vom Veranstaltungsort nach hause.



Bitte schreibt doch nicht so einen scheiß, wenn ihr keine ahnung habt !!!
:evil:
:evil:
:evil:


das thema wurde schon tausendmal durchgekaut und erklärt, ich machs bei bedarf gern nochmal!
:evil:
 
Grünes Nummernschild haben meines Wissens nur steuerbefreite Fahrzeuge, Arbeitsmaschinen und Anhänger, wie Traktoren, Autokrane, Hubsteiger-Anhänger und ähnliches, das hat doch mit dem Sonntagsfahrverbot nichts zu tun.
 
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Bitte schreibt doch nicht so einen scheiß, wenn ihr keine ahnung habt !!!
:evil:
:evil:
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Ganz ruhig. Immer an den Blutdruck denken !
8)

Die besten Lehrnerfolge, erzielt man meines Wissens nach, vor Ort.
Z. B. zugiger Autobahnparkplatz.
Ein Ticket über Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot, Steuerhinterziehung, ect. haben da oft tolle Erfoge erziehlt.
Is so ´ne Art Speed Learning ! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
Hast recht Radi, nur geht das manchmal anders aus als befürchtet. :roll:

Ich hatte den RAM erst 'n paar Tage und wollte zu nem Motorsägentreffen. Im Anhänger war das Bettzeug vom Enkel. 1200kg Anhänger mit Plane.
Auf nem Autohof in der Gegend von Nürnberg war zufällig ne LKW-Kontrolle. Den Jungs und Mädels war aber scheinbar langweilig.....

Zum Kumpel, "die frag ich jetzt ob ich legal unterwegs bin". Der meinte blos "lass den Scheiss..."
Die interessierte das Hängerle überhaupt nicht, im Gegensatz zu den ca. 20 Oldtimer Motorsägen auf dem bed. Davon waren sie begeistert. :mrgreen:
Gab noch ne kleine Vorführung bis der nächste Holländer reingewunken kam. :lol:
 
Passend zum Thema :mrgreen:
Solang se mir net aufn Nerv gehen is alles ok... Ausser einem in München
8)
dem wünsche ich viele gesunde Kinder und eines davon dümmer als das andere :oops: :twisted:
 

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Bitte schreibt doch nicht so einen scheiß, wenn ihr keine ahnung habt !!!
:evil:
:evil:
:evil:


das thema wurde schon tausendmal durchgekaut und erklärt, ich machs bei bedarf gern nochmal!
:evil:


Na du scheinst dich ja auszukennen... :lol:
Komisch, ich kenne das anders!
Und was die grünen Nummernschilder angeht so hat mein 3T Bootstrailer komischerweise auch ein grünes Nummernschild!

Aber ihr müsst es ja wissen..
Wollte nur mein Wissen teilen und bin mir sicher zu wissen was richtig ist.
Streiten werde ich mich bestimmt nicht, ihr macht das schon....
 
Ich war vorgestern beim Zoll meinen Pott abholen. Der Typ war echt cool drauf und meinte auch zu mir das es vollkommen egal ist was im Brief steht. Im Zweifel entscheidet immer der Zollstock. Bei den Versicherungen ist es von dem Anbieter abhängig wie die die Berechnung machen. Meine Versicherung sagt zum Beispiel, das die immer das versichern was im Brief steht. ( bei mir lkw ) andere Versicherer handhaben das eventuell anders.

Zu dem Sonntagsfahrverbot mit Hänger kann ich nichts sagen. Ist für mich nicht interessant.
 
Ich mach meinen Job seit fast 35 Jahren! Besserwisser hatte ich schon immer!
Spätestens vor Gericht hat es meistens der Letzte kapiert!

Aber gerne nochmal: Grüne Kennzeichen bedeuten nur STEUERBEFREIT, hat mit dem Sonntagsfahrverbot nichts zu tun!!

Lest euch mal die Gesetzestexte durch und verbreitet keine Stammtischparolen!
:evil:


Gesendet von meinem LG-D802 mit Tapatalk
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
vollkommen richtig!
Grün bedeutet Steuerfrei. Mehr nicht... aber hinter einem LKW darf man damit sonntags nicht fahren. Hinter einem PKW schon.
Das wollte ich nur noch eben gesagt haben.

Und auch gerne noch einmal, das Amt entscheidet was im Brief steht, da kann man auch nichts machen.
Auch ein 4 türiger Pick up hat meistens LKW in den Papieren stehen. Bedeutet aber nicht dass man ihn auch al LKW versichern und versteuern kann.
Mein K1500 hatte zum Beispiel LKW in den Papieren und dennoch habe ich Steuern für PKW gezahlt. eben weil mehr als 3 Sitzplätze...

So und sehr schön dass du deinen Job schon so lange hast... hat zwar nichts mit dem Thema zu tun aber freut mich...
Ich spreche hier nur aus eigenen Erfahrungen der letzten 20 Jahre an meinen eigenen Fahrzeugen.
Und ich weiß dass die Ämter in der Hinsicht ne Menge Spielraum und Möglichkeiten haben. Kann ja sein dass in deinem Landkreis andere Sitten herrschen...

Was den Stammtisch angeht so meide ich solche Gesellschaften genauso wie US-Car Treffen und auch Foren. denn dort wird immer alles tot diskutiert.
dennoch wollte ich meinen Senf dazu geben da ich hier nicht nur Tipps holen sondern auch mal geben wollte...

Wusste ja nicht das hier manche ihre Meinung als heilige Kuh ansehen und sich persönlich angegriffen fühlen...

Drum halte ich mich lieber raus und sage
Macht eure eigene Erfahrung!

Viel Glück und Erfolg
 
vollkommen richtig!
Grün bedeutet Steuerfrei. Mehr nicht... aber hinter einem LKW darf man damit sonntags nicht fahren. Hinter einem PKW schon.
Das wollte ich nur noch eben gesagt haben.

Und auch gerne noch einmal, das Amt entscheidet was im Brief steht, da kann man auch nichts machen.
Auch ein 4 türiger Pick up hat meistens LKW in den Papieren stehen. Bedeutet aber nicht dass man ihn auch al LKW versichern und versteuern kann.
Mein K1500 hatte zum Beispiel LKW in den Papieren und dennoch habe ich Steuern für PKW gezahlt. eben weil mehr als 3 Sitzplätze...

So und sehr schön dass du deinen Job schon so lange hast... hat zwar nichts mit dem Thema zu tun aber freut mich...
Ich spreche hier nur aus eigenen Erfahrungen der letzten 20 Jahre an meinen eigenen Fahrzeugen.
Und ich weiß dass die Ämter in der Hinsicht ne Menge Spielraum und Möglichkeiten haben. Kann ja sein dass in deinem Landkreis andere Sitten herrschen...

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Is ja jetzt mal was ganz neues :mrgreen:
 
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