Warnung vor Aussagen zur LKW Steuer !

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und auch nur wenn ihr über 7,5 Tonnen gewesen seid (nicht zusammen, einzeln
:)
) https://www.bag.bund.de/DE/Navigati...cht/Lkw-Fahrverbote/lkw-fahrverbote_node.html (gilt natürlich nur in Deutschland)

Hab auch mal gelesen, dass wenn ein LKW als PKW versichert ist, ist dieses Versicherungsbetrug
;)


Meine Versicherung hatte es auch nicht geschnallt, erst nach meinem Hinweis das es ja ein LKW ist (siehe Brief) wurde mir ein neues (günstigeres) unterbreitet.

Abgesehen davon, in diesem Thread gehts um ganz was anderes
8)
 
und auch nur wenn ihr über 7,5 Tonnen gewesen seid (nicht zusammen, einzeln
:)
) https://www.bag.bund.de/DE/Navigati...cht/Lkw-Fahrverbote/lkw-fahrverbote_node.html (gilt natürlich nur in Deutschland)

Hab auch mal gelesen, dass wenn ein LKW als PKW versichert ist, ist dieses Versicherungsbetrug
;)


Meine Versicherung hatte es auch nicht geschnallt, erst nach meinem Hinweis das es ja ein LKW ist (siehe Brief) wurde mir ein neues (günstigeres) unterbreitet.

Abgesehen davon, in diesem Thread gehts um ganz was anderes
8)

Achtung, es heißt LKW über 7,5t und LKW mit Anhänger!
Das bedeutet auch ein Post-Polo mit LKW Zulassung darf am Sonntag keinen Hänger ziehen :idea:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja. Gesehen. Aber wenn man das Gesetz liest ist es detaillierter. Da steht dann Zugmaschine + Anhänger darf 7.5 nicht überschreiten. Oder so. Ist wahrscheinlich auch ermessen :lol:
 
Und noch ein Unterschied in der Anhängergeschichte:Gewerblich oder oder nicht!

Das habe ich auch schon gehört, dachte solange es Sport & Spiel betrifft, also ein Motorrad-, Pferde-, oder
Bootsanhänger bzw. -trailer können Sie einem nichts auch wenn im Schein LKW drin steht...
Aber wie gesagt, ist nur "Hörensagen" :oops:

lg,
Sonny
 
Das habe ich auch schon gehört, dachte solange es Sport & Spiel betrifft, also ein Motorrad-, Pferde-, oder
Bootsanhänger bzw. -trailer können Sie einem nichts auch wenn im Schein LKW drin steht...
Aber wie gesagt, ist nur "Hörensagen" :oops:

lg,
Sonny

Das ist Ländersache und unterschiedlich gehandhabt.
 
Ja. Gesehen. Aber wenn man das Gesetz liest ist es detaillierter. Da steht dann Zugmaschine + Anhänger darf 7.5 nicht überschreiten. Oder so. Ist wahrscheinlich auch ermessen :lol:

Hi Dodge48,

könntest du diese Passage nochmal finden? In dem Link steht leider nix dergleichen. Da wird nur nochmal erklärt, wer alles nicht betroffen ist und da hab ich auch nichts passendes gefunden.
Wenn das mit den 7,5t stimmen würde, dann wäre der Räm generell nicht vom Fahrverbot betroffen, da maximal 3,5t Anhänger eingetragen werden und das kann dann fast nicht sein, oder :roll:
 
das Fahrverbot gilt für alle LKW über 7,5t, mit Anhänger auch unter 7,5t. Ergo darf man an den Fahrverbotstagen mit dem RAM keinen Anhänger ziehen , egal wie schwer.

Allerdings gilt das nicht für Sport + Freizeit. Man darf also seinen Wohnwagen ziehen, ein normaler Anhänger wird ja auch in der Freizeit bewegt. Verboten sind gewerbliche Fahrten. Das Zugfahrzeug darf 3,5t nicht überschreiten. Insofern sollte man genug zum argumentieren haben... Hier stehts auch beschrieben (bei "Behördliche Ausnahmen") https://de.wikipedia.org/wiki/Wochenendfahrverbot

Gruß Thomas
 
Hi Thomas,

finde deinen Beitrag sehr gut und verständlich! Danke!

@all

Ich hab nen Bekannten in Bayern, dem ich ab und zu was an nem Samstag mim Anhänger (600kg Hängerchen) bringe. Da wir dann dort übernachten, würde ich gerne am Sonntag wieder mit dem leeren Hänger nach Hause fahren. Ist alles privat, hab kein Gewerbe und Geld bekomme ich auch nicht dafür.
Hatte in so nem Fall schon jemand Erfahrungen gemacht, wie das die Pozilisten sehen?
 
Hi Thomas,

finde deinen Beitrag sehr gut und verständlich! Danke!

@all

Ich hab nen Bekannten in Bayern, dem ich ab und zu was an nem Samstag mim Anhänger (600kg Hängerchen) bringe. Da wir dann dort übernachten, würde ich gerne am Sonntag wieder mit dem leeren Hänger nach Hause fahren. Ist alles privat, hab kein Gewerbe und Geld bekomme ich auch nicht dafür.
Hatte in so nem Fall schon jemand Erfahrungen gemacht, wie das die Pozilisten sehen?

Die "Bad Lands" ziehen sich waagerecht durch Deutschland. Bayern und Baden Würtenberg sind also nicht betroffen ! Problematisch nur, wennst von Hamburg nach München willst.
Was auf ´nen 600kg Hänger paßt, paßt auch auf die Ladefläche ! :-" Oder der leere Hänger.:mrgreen:
 
Hi Radi,

stimmt schon, die Ladefläche ist sogar länger! Aber auf der Ladefläche ist das Gepäck und beim Hänger muss man nicht so aufpassen, dass etwas dreckig oder verkratzt wird. :oops: Wenn der angehängt ist, dann sieht man in den Spiegeln keinen Hänger mehr, glücklicherweise haben wir ja die Kamera :shock:
Das wäre doch mal was, einfach den Hänger auf die Ladefläche stellen \:D/

Und du meinst, dass man in BaWü und Bayern sich am Sonntag mit nem Hängerchen keine Gedanken machen muss?
 
Hi Radi,

stimmt schon, die Ladefläche ist sogar länger! Aber auf der Ladefläche ist das Gepäck und beim Hänger muss man nicht so aufpassen, dass etwas dreckig oder verkratzt wird. :oops: Wenn der angehängt ist, dann sieht man in den Spiegeln keinen Hänger mehr, glücklicherweise haben wir ja die Kamera :shock:
Das wäre doch mal was, einfach den Hänger auf die Ladefläche stellen \:D/

Und du meinst, dass man in BaWü und Bayern sich am Sonntag mit nem Hängerchen keine Gedanken machen muss?

Nein. Weil "wir" die "neue Regelung von 2008" (oder so) umgesetzt haben.
Diese Regelung gilt für ganz Deutschland.
Ganz Deutschland ?
Nein. Ein kleiner Haufen Bundesländer leistet erbittert Wiederstand ! :mrgreen:

Oben und unten is o.K. Nur in da Mitte fehlts halt ! :cry:
 
Und andere vergessen, dass es shicce egal ist, wie das Gerät versteuert oder versichert ist, in Sachen Sonntagsfahrverbot zählt alleine und nur die Zulassungsart, und das ist und bleibt LKW!

Und im Grundgesetz steht verkürzt: alle sind gleich!
Wie können also gleiche Autos ungleich versteuert werden?
Das geht nur in einer Bananenrepublik. :shock:

Knall un wech,
DS


nochmal, hier zum hunderstenmal:

beim sonntagfahrverbot zählt nicht die eintragung im fahrzeugschein, sondern wie das fahrzeug augenscheinlich genutzt wird!

hier kann der polizist wie der "finanzbeamte" bei der steuer entscheiden, wie er "lustig" ist, d.h. wenn ein vw-bus oder sprinter-bus die hinteren sitzte ausgebaut hat, und alles voller material liegt, wird das fahrzeug augenscheinlich als "lkw" genutzt!
 
nochmal, hier zum hunderstenmal:

beim sonntagfahrverbot zählt nicht die eintragung im fahrzeugschein, sondern wie das fahrzeug augenscheinlich genutzt wird!

hier kann der polizist wie der "finanzbeamte" bei der steuer entscheiden, wie er "lustig" ist, d.h. wenn ein vw-bus oder sprinter-bus die hinteren sitzte ausgebaut hat, und alles voller material liegt, wird das fahrzeug augenscheinlich als "lkw" genutzt!


In unserem lieben Land, in dem doch alles über-reguliert ist...wie kann es da sowas geben. Eine richtige Banenrepublik eben.
 
Mac, du hast nicht zugehört. Ob PKW oder LKW entscheidet der Eintrag in deiner Zulassung, nicht die Versteuerung und auch nicht die Versicherung. und das ist nicht zwingend das gleiche !!

Sorry, war im Urlaub und wollte nochmal was dazu sagen.

Also auch die Aussage ist nicht richtig!
Du kannst, wenn in deinen Papieren Lkw steht und er, ich glaube unter 3,5t hat, also Pick Ups, Dokas, Sprinter und diese ganzen Schüsseln sehrwohl selber entscheiden wie du sie versicherst.
Ob als Lkw oder Pkw. Das ist auch kein Versicheungsbetrug, keine Ahnung wo du das aufgeschnappt hast. Bei den Steuern sieht es da anders aus, da ist es Sache des (inzwischen) Zollbeamten. Was der sagt ist Gesetz und auch wenn Parameter wie Länge Ladefläche zu Fahrgastzelle stimmen kann er trotzdem gegen eine Lkw Einstufung entscheiden.
Und was Sonntagsfahrbetrieb angeht so ist es egal ob gewerblich oder privat. Lkw mit Anhänger dürfen Sonntags nicht!
Es seiden du hast einen Sport und Freizeit Anhänger ( grünes Nummernschild) und bewegst ihn direkt zum oder vom Veranstaltungsort nach hause.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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