verzollung

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wie ist das bei den ehemaligen Army-Fahrzeugen die bereits in Deutschland sind und immer hier waren?
wann fällt der Zoll an? beim ersten mal zulassen?

Es gibt einige Fahrzeug, die bereits fertig geTÜVt sind, aber noch nie zugelassen. Wie ist das dann mit Zoll? Fällt dann bei der erstmaligen zulassen die Steuer an? Wieviel ist das dann? Zoll und MWST?

Ich kenne des leider bisher nur bei Waren aus USA. Die verzolle ich (angenommen Motorenbauteile meist so 3,4% zzgl. UST 19% - die UST bekomme ich ja als Selbstständer eh wieder raus)

Danke!
 
status ist der selbe, da die "ware" thor. nie in deutschland eingeführt wurde, fällt steuer und zoll an , wie beim import, und wenn das ding schonn 50 jahre hier ist, macht kein unterschied, selbst wenn du es gesvhenckt bekommst müsstest du zahlen.


ci
 
Ist doch einfach. Wenn keine Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt, sind sie noch nicht verzollt worden. Und dann muss das gemacht werden. 10% Zoll, 19% EuST.
 
ok. Also Zollunbedenklichkeitbescheinigung. hab ich kapiert

und wenn nun keine vorliegt? Nach welcher Summe wird dann der Zoll/UST berechnet? Das was ich gezahlt habe? Weil ich kaufe es ja nicht "im Ausland" bzw von der Army sondern von einer deutschen Person/Firma.
 
und bei L.K.W 22 % Zoll . Berechnet wird immer von dem nachweislichen Kaufpreis.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
und bei L.K.W 22 % Zoll . Berechnet wird immer von dem nachweislichen Kaufpreis.


22%??? krasse Sache...

und wenn ich jetzt, wie gesagt, von einer deutschen Händler/Privatperson kaufe? Gilt das dann als nachgewiesen?
 
22%??? krasse Sache...

und wenn ich jetzt, wie gesagt, von einer deutschen Händler/Privatperson kaufe? Gilt das dann als nachgewiesen?



22% zahlt man , wenn man nicht weiß wie es geht...

Was meinst du mit "nachgewiesen" ? Zoll/Steuern zahlst du über die Spedition, beim Zollamt, o.ä. aber nicht an den Händler / die Person
 
mit nachgewiesen meine ich die Unbenklichkeitbescheinigung.

Das ich nicht an den Händler/Privatperson den Zoll bezahle ist mit schon klar. Nur wann dann? Sobald ich das Fahrzeug zulasse? Und nach welcher Summe? Ich habe ja dann keine Rechnung o.ä. von dem Händler/Army etc aus USA vorliegen. nur einen Kaufvertrag von deutscher Person zu mir.

irgndwie verwirrend jetzt.

Also nochmal von anfang an:

Ich kaufe einen Ram der bereits deutschen TÜV hat
Verkäufer ist eine deutsche Privatperson, der auch das Fahrzeug durch den TÜV gebracht hat
Fahrzeug wurde noch nie in Deutschland zugelassen.
Ich habe dann einen Kaufvertrag in dem lediglich der EURO Betrag ausgewiesen wird, den ich an die deutsche Privatperson gezahlt habe.
Jetzt lasse ich das Fahrzeug in D zu.

Was passiert? Geht das so einfach? Muss ich dann Zoll und UST zahlen?


und wie kann ich statt 22% nur 10% zahlen? (gerne auch via PN)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
wenn das Fzg schonmal in D zugelassen war hat er auch Zoll bezahlt und die Birne ist geschält :mrgreen: Wenn er nicht zugelassen ist und hat aber den TÜV Segen fehlt dir immer noch die Verzollungserklärung, die Interessiert den Tüv nähmlich nicht....... :mrgreen: Zugrunde gelegt wird dein Kaufvertrag mit der Person bei der du das Fahrzeug gekauft hast, im schlimmsten Fall wird der Zoll falls du einen "utopisch" niedrigen Preis angibst, das Fzg begutachten und den Wert entsprechend festsetzen, kommt immer wieder mal vor wenn Leute meinen z. Bsp. einen oldie aus den Staaten zu Importieren und z. Bsp dort 10000 USD bezhalt haben und den Zollwert hier aber für 2000 oder 3000 USD deklarieren, kommt öfter vor als man denkt.... :roll:

und zum Thema 22% und 10%: hier wird immer davor gewarnt öffentlich bekannt zu geben das man dies und jenes nicht ausposaunen soll, mit der Geschichte rund um die Verzollung hab ich einiges, vor allem rechtliches beizutragen, und sehe mich jetzt auch mal an der Stelle zu sagen das bloss nicht breit zu treten wenn man Zitat" weiss wie man´s richtig macht...." denn sowas kann ganz flott in´s Auge gehen, rechtliche Grauzonen auszureizen die im Ernstfall so nähmlich sehr schnell vom Staat klargestellt werden können. die einzige wirklich legale Möglichkeit ist es den RAM über ein anderes EU Land mit entsprechender Verzollung einzuführen, was hier in D teilweise gemacht wird um den Staat zu "bescheissen" ist, auch wenn´s von einigen Laien so dargestellt wird, nähmlich nicht rechtens...... ob´s dann letztenendes klappt steht ja auf einem anderen Blatt, das es rechtlich nicht korrekt ist steht in jedem Fall ausser Frage.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
die einzige wirklich legale Möglichkeit ist es den RAM über ein anderes EU Land mit entsprechender Verzollung einzuführen, was hier in D teilweise gemacht wird um den Staat zu "bescheissen" ist, auch wenn´s von einigen Laien so dargestellt wird, nähmlich nicht rechtens...... ob´s dann letztenendes klappt steht ja auf einem anderen Blatt, das es rechtlich nicht korrekt ist steht in jedem Fall ausser Frage.


Genau das wäre NICHT "wirklich legal". Du schreibst Du kennst Dich aus???

Und Du scheinst zu vergessen das ich den Import gewerblich betreibe. Und ich kann dir versichern das das völlig legal ist, was ich mache. Und ich habe für den Notfall Übrigens auch schon einmal ein Zolleinspruchsverfahren durchgezogen.
 
Und ich versichere dir das die Einfuhr über "EU Staaten" eine völlig legale Geschichte ist im Gegensatz zu Inlandsverzollungen, die sich in jedem Fall in einer rechtlichen Grauzone bewegt!
Ich denke allerdings das diese Streiterei dem ursprünglich fragenden nichts nützt, deshalb belassen wir es doch einfach dabei das die Firma Faircars.com ihre Methode hat die funktioniert und dabei sollten wir es belassen und lieber dem Fragenden helfen, oder??
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ich habe nicht vor irgend etwas illegales o.ä. zu betreiben. Ich bezahle meine MWST und auch den Zoll so wie es sein soll. Hab nämlich keinen Bock auf Ärger mitm Finanzamt und auch keine Lust auf unerwartete Nachzahlungen. Generell bin ich eh auf der Suche nach einen fertig verzollten, getüvten Fahrzeug. Nehmen, anmelden, fahren. War nur die Frage wie es läuft, weil ich nicht die Summe zahlen will und nachher dann doch noch Zoll bezahlen zu müssen. Dann wird aus dem "Schnäppchen" schnell eine Geldfalle. Daher meine Frage bzgl. Zoll. Lieber vorher gefragt, als nachher gearscht!
:-D


Kann man eigentlich aus einem PKW einfach einen LKW machen, indem man die Sitzbänke rausnimmt und auf LKW eintragen lässt? Evtl. Befestigungspunkte unbrauchbar machen?
 
Puhh, das ist genauso ne ewige geschichte, das unbrauchbar machen muss auch abgenommen werden, bzw. bestätigt werden, is immer die Frage ob es die Sache wert ist......
:?:
 
Hm... Schon witzig irgendwie, 's Finanzamt kann schon locker von LKW auf Pkw umstufen ohne wenn und aber... Will man aber als braver und steuerzahlender Bürger seinen Pkw künftig als LKW nutzen, gibt's Ärger. Tssss....

Naja mal schauen! Ansonsten Zahl ich eben Pkw Steuer! Dann verstopf ich aber auch am Wochenende mit Anhänger die Autobahn!!!!
;-)
 
NA! Damit wollten wir doch nicht mehr anfangen, weil das ja gar nicht stimmt und so...... :roll: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :oops:
 
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