Versicherungsbestätigung für Ausnahmegenehmigung §70

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PTManiac

QuadCab
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Celle
Hallo allerseits!

Hat jemand schon einmal etwas von einem notwendigen Beleg einer "Versicherungsbestätigung für Ausnahmegenehmigung gem. §70" (s. Anlage) bei einer Ummeldung seines RAMs gehört oder mußte diesen beim Landkreis bereitstellen? Ich habe diese Woche aufgrund eines Umzugs vom LK Hannover in den LK Celle leider keine Ummeldung erhalten bzw. durchführen können und muß beim nächsten Mal diesen Schrieb ausgefüllt abgeben. Eine Antwort meiner Versicherung steht noch aus. Komischerweise ist der RAM bereits im LK Göttingen und auch eben in Hannover immer ohne Probs bzw. ohne dies Doc zugelassen / umgemeldet worden...

Wäre nett, wenn jemand dazu etwas aus seiner Erfahrung berichten kann...

Thanx vorab,
Olli
 

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  • §70 Landkreis Celle Versicherungbestätigung.pdf
    115,6 KB
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie gesagt, ich wurde von der netten Dame des Landkreises Celle beim Versuch der Ummeldung meines RAMlers auf dieses angeblich fehlende Dok hingewiesen und das ohne diesen Schrieb keine Ummeldung möglich sei. Sie erwähnte glaube ich etwas von fehlender Leuchtweitenregulierung und wer was bei einem durch Blendung verursachten Unfall zu zahlen hätte oder so. Aber in dem Moment war ich schon wieder bedient mit diesen blöden Ämtern, hat den halben Tach gedauert mit Warterei usw. und wie gesagt: in GÖ und H kein Problem, da hat nie einer nach sowas gefragt. Ist alles halt eine Auslegungssache der Region, ich glaub an null Gleichbehandlung mehr in Kartoffelland, egal ob man in HH, NRW oder sonst wo lebt. :redhotevil:

Ich bin schon sehr auf die neue Finanzamteinstufung gespannt...wobei mehr als 892 Taler im Jahr geht doch gar nicht, oder doch...? :roll:
 
hab mich grad rumgelesen, sieht blöd aus:

Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
Die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung ist erforderlich, wenn das Fahrzeug oder die Fahrzeugkombination, wegen der durch seine Verwendung spezifizierten Bauweise, von den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung abweicht (z. B. Mähdrescher – Überbreite). Außerdem können für Importfahrzeuge Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, wenn der Aufwand für den Fahrzeugumbau unverhältnismäßig ist (z. B. ohne Leuchtweitenregulierung, Kennzeichenaufnahme zu klein). Ob für das Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, beurteilt die Kfz-Zulassungsbehörde. Die Erteilung der Genehmigung liegt dann im Ermessen der Genehmigungsbehörde. In Thüringen ist dies ausschließlich das Thüringer Landesverwaltungsamt, welches nur für Antragsteller mit Hauptwohnsitz bzw. Firmensitz im Freistaat Thüringen zuständig ist. Die Ausnahme kann befristet und territorial begrenzt erteilt werden.

An das Thüringer Landesverwaltungsamt (ThürLVA) ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Es ist ratsam im Vorfeld entsprechende Auskünfte einzuholen (Tel. 0361-37900; 0361-37737416 oder 0361-37737419). Der Antrag kann formlos erfolgen oder mittels des von uns bereitgestellten Vordruckes (Downloads). Er muss folgende Angaben enthalten:

- vollständige Angaben zum Antragsteller
- Benennung des Fahrzeuges bzw. der Fahrzeugkombination
- Nennung und Begründung weshalb die Ausnahme begehrt wird
- beabsichtigte Geltungsdauer und Geltungsbereich
- Art der zu transportierenden Ladung bzw. der Verwendung

Ihm sind ggf. folgende Nachweise beizulegen, wenn in der Fahrzeugbeschreibung des Fahrzeugdokumentes nicht bereits Vermerke zu den erforderlichen Ausnahmen enthalten sind:

- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr zu § 70 StVZO, aus dem die erforderlichen Ausnahmen, die Eignung des Fahrzeuges und die für erforderlich gehaltenen Auflagen und Bedingungen hervorgehen

- zur besseren Verdeutlichung Foto/s des Fahrzeuges

- vollständige Kopie der Fahrzeugdokumente oder der Betriebserlaubnis

- ggf. Bestätigung des Kfz-Haftpflichtversicherers, dass über die gesetzlich vorgeschriebene Deckung hinaus Schutz i. H. v. mindestens 25 Mio. € und bei Personenschäden mindestens i. H. v. 3,75 Mio € je Person besteht (Rücksprache mit ThürLVA erforderlich).

Das ThürLVA hat auf seiner Homepage nachfolgende Merkblätter zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen bereitgestellt. Die entsprechenden Verlinkungen finden Sie unter der Linkliste extern.

Merkblätter für:
- Ausnahmegenehmigungen gem. § 70 StVZO für Fahrzeugkombinationen allgemein
- Ausnahmegenehmigungen gem. § 70 StVZO für Mähdrescher
- Ausnahmegenehmigungen gem. § 70 StVZO für Stapler
- Ausnahmegenehmigungen gem. § 70 StVZO für Muldenkipper
- Ausnahmegenehmigungen gem. § 70 StVZO für Zugmaschinen + 2 Anhänger

Die erteilte Ausnahmegenehmigung ist bei Fahrten mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Bei einachsigen Zugmaschinen und Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten und hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführten Sitzkarren, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, und von der Zulassungspflicht befreiten Elektrokarren genügt es, dass der Halter eine solche Urkunde aufbewahrt; er hat sie zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo PTManiac,

Ich war auch ganz geschockt, als ich vor fast drei Jahren an einem Freitag um etwa halb 12 bei der Zulassungsstelle in Bergen meinen Ram zulassen wollte..... Boah... was die "Tante" da alles wissen wollte und was die angeblich alles brauchte!!!

Ich musste auch zu meiner Versicherung, zum Glück ist eine Filiale gleich um die Ecke, und mir eine "Versicherungszusage" zusätzlich zur Deckungskarte besorgen und eben dies von dir beschriebene §70 Schriftstück. Weiter wollte sie dann noch ein Schreiben, hatte ich natürlich nicht dabei, von der Werkstatt die den Umbau vorgenommen hat. Obwohl bereits eine TÜV - Abnahmebescheinigung ohne Mängel vorlag.
Ich hatte bei der "netten" Frau allerdings Glück im Unglück. Ich durfte mir die Unterlagen von meiner Versicherung Bzw. Werkstatt zufaxen lassen und sie hat darauf gewartet. Ende vom Lied, ich bin erst gegen 13:30??? Oder war es sogar noch später??? Auf jeden Fall war es weit nach regulärer Öffnungszeit. Da muss ich schon Danke sagen, dass sie gewartet hat.

Ich habe darauf am späten Nachmittag mit dem Händler (truck-shop) gesprochen, er meinte das war das Erste mal, dass eine Zulassungsstelle solche Dokumente verlangt hat.
 
"...beurteilt die Kfz-Zulassungsbehörde. Die Erteilung der Genehmigung liegt dann im Ermessen der Genehmigungsbehörde...."

Danke, daß Du auch nochmal geguckt hast.

So was ähnliches hatte ich auch gegoogelt, ich hoffe aber, das wenn der Wisch von der Versicherung wieder da ist eine Ummeldung erfolgt. Aber wenn man es supergenau liest kann dies leider auch schiefgehen = Die Erteilung der Genehmigung liegt dann im Ermessen der Genehmigungsbehörde

Mal so ganz frei interpretiert:
D.h. also, man fährt zwei Jahre lang einen Wagen völlig legal als Finanz- Sponsor der BR Deutschland unfallfrei durch die Lande und wenn man dann umzieht, ist man als unbescholtener Neu- Bürger (der ja natürlich auch wieder div. Abgaben und Steuern ins dortige Staats- Säckel spült) auf Gedeih und Verderb den hiesigen Regelungen ausgeliefert und kann seinen Wagen dann verscheuern oder wie...?

Schade und ärgerlich, daß es immer wieder diese Hürden gibt. Am Betrieb unserer Art von Wagen verdient doch der Staat und Versicherungen schon sowieso ordentlich.
 
ja, ist leider so,

ich verbringe auf der zulassung meistens 3-4 stunden und muss oft ohne stempel wieder heim, weil sie auf stur stellen. ich hätte den leiter damals doch nicht an der gurgel packen sollen und schläge androhen.

aber ich schreib grad eine beschwerde ans ministerium, weil hier viel zu viel willkür herrscht, siehe auch hier:
https://www.dodge-forum.eu/viewtopic.php?f=10&t=26137

unsere behörden sind eigentlich gedacht, uns bürgern zu helfen, wir bezahlen sie! leider vergessen das die meisten mitarbeiter und "spielen gott".

good luck in deinem fall
:!:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich brauchte auch bei der Zulassung vom Ram eine Bestätigung der Versicherung das sie das "Fahrzeug trotz Ausnahmegenehmigungen" versichern werden.
Hat mich 2 Tage Verzögerung gekostet, weil der Mensch bei der Versicherung der dafür "Zuständig" war, in Urlaub war. Der Urlaubs-Vertreter saß sinnigerweise in Frankfurt.
 
Ich brauchte auch bei der Zulassung vom Ram eine Bestätigung der Versicherung das sie das "Fahrzeug trotz Ausnahmegenehmigungen" versichern werden.
Hat mich 2 Tage Verzögerung gekostet, weil der Mensch bei der Versicherung der dafür "Zuständig" war, in Urlaub war. Der Urlaubs-Vertreter saß sinnigerweise in Frankfurt.

Komisch, bei mir war zufällig der Landkreis- oder Abteilungsleiter genau zu dem Zeitpunkt angeblich im Urlaub, um evtl. doch in meinem Fall eine Ausnahme machen zu können.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...
:)
 
...aber ich schreib grad eine beschwerde ans ministerium, weil hier viel zu viel willkür herrscht, siehe auch hier:
https://www.dodge-forum.eu/viewtopic.php?f=10&t=26137

unsere behörden sind eigentlich gedacht, uns bürgern zu helfen, wir bezahlen sie! leider vergessen das die meisten mitarbeiter und "spielen gott".

good luck in deinem fall
:!:

Danke, ich werde berichten.

Aber echt sehr lesenswert Dein Fred, fast wie im richtigen Leben...nur tausendmal besser!
:)


Kannst uns ja bitte auch auf dem laufenden halten wie es mit Deiner "Ministerialen Aktion" weiter geht.
 
So, wie gesagt mein "Abschlußbericht" in der Sache:

- Schreiben von der Versicherung mit Stempelage und Unterschriften usw. ist angekommen
- neuer Termin heute beim LK Celle
- alle Unterlagen hingereicht (und gehofft...)
- zum Glück dann mit alten Schildern rübergeschickt worden zur Schilderfabrik
- ist zwar gleiche Größe wie vorher aber dafür gleich die Bapperls draufbekommen (sie hat sogar vorn und hinten richtig beklebt)
- gelöhnt, eine nettes "Tschüß!"gewechselt und mit leichtem "Puuuuh." wieder abgedüst

Dieses Dok ist also kein "Zulassungs-" oder gar "Ummeldungskiller" wie ich schon befürchtete habe, ist ein bißchen Aufwand aber wie auch schon div. andere in diesem Fred sagten, ist danach eigentlich alles in Butter.

Und nu schraub ich die "Identifikations- Teile" wieder ran...
:)
 
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