dodgeman1
Mannschaftskabine
- Registriert
- 19. Sep. 2010
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- 3.566
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Moin Gemeinde,
Gestern nen netten Brief von meinem Versicherer bekommen. Bitte zahlen Sie rund 465€ nach. :shock:
Angerufen und folgende Erklärung bekommen : Sie hatten ja bei ihrem Vorversicherer ihr Fahrzeug nur auf Teilkasko laufen. Jetzt haben Sie Vollkasko und wir können die Prozente nicht übernehmen.
Also werden Sie von 50% auf 115% raufgestuft. Wir sprechen aber noch mal mit Ihrer Vorversicherung.
Heute morgen kam der Anruf von meiner Versicherung mit der kurzgefassten Aussage. Ist alles richtig. Bitte zahlen.
Ok. Bin dann heute leicht missgelaunt persönlich vorstellig geworden. Gleiche Sachbearbeiterin.... gleiche Aussage.
Auf meinen Einwand hin, das ich alle Fahrzeuge bei dieser Versicherung anderweitig versichern werde, gab`s nur nen Schulterzucken.
Nach dieser Aussage gleich ins Büro des Chef`s gegangen. Und siehe da, es war ein Fehler der damaligen Sachbearbeiterin, bei welcher ich den Vertrag abgeschlossen hatte. AHA.....
Mir wurde in Aussicht gestellt, das man die Beitragsforderung evtl. rückgängig machen könnte. Ist allerdings noch in der Schwebe......
Nun stelle ich mir die Frage : Ist diese Nachforderung rechtskräftig ? Der Vertrag geht von 11/2012 bis 1.1.2014. Beitrag wurde bezahlt. Kein Schaden gemeldet.
Ich habe meinen Teil des Vertrages erfüllt und den entsprechenden Beitrag zu den damaligen Vertragskonditionen überwiesen.
Meiner Ansicht nach, ist ein Vertragsabschluß für beide Seiten bindend und kann nicht einseitig verändert werden.
Hat jemand einen Tip, wie es sich rechtlich in dem geschilderten Fall verhält.......
Gestern nen netten Brief von meinem Versicherer bekommen. Bitte zahlen Sie rund 465€ nach. :shock:
Angerufen und folgende Erklärung bekommen : Sie hatten ja bei ihrem Vorversicherer ihr Fahrzeug nur auf Teilkasko laufen. Jetzt haben Sie Vollkasko und wir können die Prozente nicht übernehmen.
Also werden Sie von 50% auf 115% raufgestuft. Wir sprechen aber noch mal mit Ihrer Vorversicherung.
Heute morgen kam der Anruf von meiner Versicherung mit der kurzgefassten Aussage. Ist alles richtig. Bitte zahlen.
Ok. Bin dann heute leicht missgelaunt persönlich vorstellig geworden. Gleiche Sachbearbeiterin.... gleiche Aussage.
Auf meinen Einwand hin, das ich alle Fahrzeuge bei dieser Versicherung anderweitig versichern werde, gab`s nur nen Schulterzucken.
Nach dieser Aussage gleich ins Büro des Chef`s gegangen. Und siehe da, es war ein Fehler der damaligen Sachbearbeiterin, bei welcher ich den Vertrag abgeschlossen hatte. AHA.....
Mir wurde in Aussicht gestellt, das man die Beitragsforderung evtl. rückgängig machen könnte. Ist allerdings noch in der Schwebe......
Nun stelle ich mir die Frage : Ist diese Nachforderung rechtskräftig ? Der Vertrag geht von 11/2012 bis 1.1.2014. Beitrag wurde bezahlt. Kein Schaden gemeldet.
Ich habe meinen Teil des Vertrages erfüllt und den entsprechenden Beitrag zu den damaligen Vertragskonditionen überwiesen.
Meiner Ansicht nach, ist ein Vertragsabschluß für beide Seiten bindend und kann nicht einseitig verändert werden.
Hat jemand einen Tip, wie es sich rechtlich in dem geschilderten Fall verhält.......