Umschreibung zu N1G BE

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Jawollo..... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Heute abgeholt und von Haus aus N1G BE drin. Da hats nun endlich mal geklappt.

Wird dann wohl von alleine ein 210€ Bescheid kommen in den nächsten Wochen.
 
In den Zusätzen steht "zul. Zuggesamtgewicht: 6629kg"

Unter F.1und F.2 stehen jeweils 3129

Sagt dir das was?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja, das Du kaum Zuladung hast, und dem Händler in den Arsch treten solltest.
G => Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeuges
F => Technisch zulässige Gesamtmasse in kg.

F-G = Erlaubte Zuladung. Reicht es für mehr als 3 Erwachsene und ne Kiste Bier ?

Dafür kostet er aber weniger als 200€ Steuern im Jahr
;-)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja, macht Sinn, wer rechnen kann ist klar im Vorteil.
War gestern Abend nicht mehr ganz beisammen...
Fahre heute eh nochmal hin, da auch das Ersatzrad vergessen wurde aufs bed zu legen.

Habt einen schönen Mittwoch
 
Kurzes Update:
Beim Händler und parallel beim Importeur angefragt ob die ne Unbedenklichkeitsbescheinigung aufstellen, da bei beiden Achsen ja jeweils 1769kg eingetragen sind. Warten wir mal ab was kommt. Dann kann ich den Dicken auflasten lassen. Gab dazu ja auch schon etliche Freds in diesem wunderbaren Forum
:P
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Vorgestern kam Post vom Zoll: 185€ Steuer

moin. Habe gestern noch bei einer TÜV Süd Prüfstelle um die Umschreibung gebeten. Mir wurde wieder dieses Schreiben vom 17.10.2017 gezeigt. Der Tüvver meinte noch, dass der Grund dieser Anweisung angeblich eine nicht anerkannte N1GBE Besteuerung sei, die ein Halter gerichtlich eingefordert haben soll und sich deshalb der TÜV nur noch auf den Vermerk in Zeile 22 bei nicht EU Fahrzeugen einlässt...
Edit: Tüvver Süd meinte noch, dass sehr wahrscheinlich die Besteuerung trotz N1G BE als PKW erfolgen wird... werde berichten sobald ich angemeldet habe und Post vom Zoll da ist.

Danach bin ich zur Dekra und siehe da:
 
Soeben erfahren:

Das einige TÜVler sich wegen der Umschreibung weigern oder rausreden mit geht nicht, hat einen einfachen Grund:
Das dürfen nur AAS (Amtlich anerkannte Sachverständige) machen, ein normaler Prüfer darf das nicht.
Und wer gibt schon gerne zu, dass er nur das kleinste Licht im TÜV ist und eigentlich nur Plaketten kleben darf ?

Also, wenn umgeschlüsselt werden soll, holt euch den richtigen Ansprechpartner vom TÜV/Dekra ins Boot !!!
 
Soeben erfahren:

Das einige TÜVler sich wegen der Umschreibung weigern oder rausreden mit geht nicht, hat einen einfachen Grund:
Das dürfen nur AAS (Amtlich anerkannte Sachverständige) machen, ein normaler Prüfer darf das nicht.
Und wer gibt schon gerne zu, dass er nur das kleinste Licht im TÜV ist und eigentlich nur Plaketten kleben darf ?

Also, wenn umgeschlüsselt werden soll, holt euch den richtigen Ansprechpartner vom TÜV/Dekra ins Boot !!!

ein ähnliches problem hatte ich auch. ruf beim tüv süd im ort an, wegen eintragung der felgen/reifen vom kuga meiner frau: termin geht erst in einer woche, der prüfer, der das darf, ist grad nicht da:
:evil:
:evil:
 
Falls einem das Zollamt rückwirkend höher versteuert, wird eine Umschreibung daran nichts ändern, da dann das Datum der Umschreibung zählt.

Es könnte etwas helfen dass auto still zu legen bzw umzumelden.

Falls wer schon mal eine rückwirkende Versteuerung erfolgreich angefochten hat möge er bitte seine Erfahrung teilen.

Dass kann ganz interessant sein.
 
Hallo zusammen,

War heute beim TÜV, hab bei meinem 2008er Ram natürlich 10 200 im Schein stehen und wollte auf N1G BE umschlüsseln lassen.
Nach einigem hin und her kam jetzt folgendes dabei raus, (der Prüfer hatte nen Wisch vom TÜD Süd wo das als Handlungsanleitung drinstand)

Bestätigung der technischen Daten als Grundlage zum ausfüllen der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ...

in Zeile 22 steht dann folgendes:
ZU: J;4,5 Fzg. entspr. Aufbauart N1BE, Pick-up

Damit soll ich jetzt zur Zulassungstelle gehen und das eintragen lassen.

Ich bin verwirrt: Ist das jetzt so korrekt oder nicht ?

Erstes Mal dass ich mit dem TÜV zu tun habe von wegen Eintragungen und so... kein Plan von dem Zeug.
Vielleicht mag sich jemand dazu äußern.

Grüße
Markus
 
Jepp,ist soweit korrekt. Lass es eintragen und wenn doch ein PKW-Steuerbescheid kommen sollte-Widerspruch in Bezugnahme auf die Eintragung N1G BE :idea:
 
Zeile 22 mit "entspricht" KANN der Zoll akzeptieren. Muss er aber nicht.
Sorry, ich hab es fast schon Gebetsmühlenartig wiederholt und wiederholt. Warum lässt man sich auf so Experimente ein ?
Die Werte gehören in J und 4. Macht Dein TÜV das nicht, fahr zu dem nächsten.

Somit ist die Gewichtsbesteuerung wenigstens garantiert.
 
Hallo zusammen,

War heute beim TÜV, hab bei meinem 2008er Ram natürlich 10 200 im Schein stehen und wollte auf N1G BE umschlüsseln lassen.
Nach einigem hin und her kam jetzt folgendes dabei raus, (der Prüfer hatte nen Wisch vom TÜD Süd wo das als Handlungsanleitung drinstand)

Bestätigung der technischen Daten als Grundlage zum ausfüllen der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ...

in Zeile 22 steht dann folgendes:
ZU: J;4,5 Fzg. entspr. Aufbauart N1BE, Pick-up

Damit soll ich jetzt zur Zulassungstelle gehen und das eintragen lassen.

Ich bin verwirrt: Ist das jetzt so korrekt oder nicht ?

Erstes Mal dass ich mit dem TÜV zu tun habe von wegen Eintragungen und so... kein Plan von dem Zeug.
Vielleicht mag sich jemand dazu äußern.

Grüße
Markus


War bei meinem genau das selbe.
Die auf der zulassungsstelle konnten damit nix anfangen weil das system geblockt hat.
Der nette mitarbeiter hats mir dann nach kurzer rücksprache richtig geändert.
Die beim tüv dürfen wohl die aufbauart nicht ändern in den papieren und können das nur in zeile 22 schreiben.
 
War bei meinem genau das selbe.
Die auf der zulassungsstelle konnten damit nix anfangen weil das system geblockt hat.
Der nette mitarbeiter hats mir dann nach kurzer rücksprache richtig geändert.
Die beim tüv dürfen wohl die aufbauart nicht ändern in den papieren und können das nur in zeile 22 schreiben.

Lies doch einfach mal:
Beitrag von Henere » 24. Apr 2018 15:36

Soeben erfahren:

Das einige TÜVler sich wegen der Umschreibung weigern oder rausreden mit geht nicht, hat einen einfachen Grund:
Das dürfen nur AAS (Amtlich anerkannte Sachverständige) machen, ein normaler Prüfer darf das nicht.
Und wer gibt schon gerne zu, dass er nur das kleinste Licht im TÜV ist und eigentlich nur Plaketten kleben darf ?

Also, wenn umgeschlüsselt werden soll, holt euch den richtigen Ansprechpartner vom TÜV/Dekra ins Boot !!!
 
War bei mir nen AAS.
der meinte auch sofort das es kein thema ist das zu machen nur können die wohl in ihrer pc maske diese daten nicht ändern und müssen das deswegen in zeile 22 eintragen.
Die Zulassungsstelle trägt des dann zwangsweise an richtiger stelle ein weil es bei denen nich in zeile 22 geschrieben werden kann.

So wurde es mir erklärt.höchstumständlich.

Es kann natürlich sein das diese prozedur nur bei wechsel von 10/200 auf n1/be angewendet wird und bei ba auf be nicht.das weiß ich nicht.
 

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