Umschreibung zu N1G BE

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Die schmecken aber auch nicht besser :mrgreen:

Zu Burger King fahr ich ja auch noch ca. 2 x im Jahr. Da ist das Essen wenigstens frisch zubereitet und heiß.
Aber den lieblosen, lauwarmen Kram von Mc Doof mag ich nicht mehr.
 
Ja Burger King ist mir auch lieber - Der Big King XXL.
Bei Mac schmeckt der 55er sehr gut.
KFC ist aber auch ok für mich.

Ich wechsele diese drei ständig. Ab und zu was gesundes -> Subway

:twisted:
 
Ich möchte ungern die Diskussion über die Vorzüge von Fast Food verursachter Diarrhoe unterbrechen, aber ich habe eine Frage zum Thema: :mrgreen:

Kann mir jemand in max. 3 Sätzen erklären, ob es von Nachteil ist, wenn ein RAM "nur" nach N1 BE zugelassen ist und nicht nach N1G BE??
Ich weiß schon, dass G...elände bedeutet..aber bedeutet das, dass ich auf keine Feldwege mehr fahren darf? :?

Das was ich im Netz finde, ist so verwirrend viel Information auf einmal..
 
Ich möchte ungern die Diskussion über die Vorzüge von Fast Food verursachter Diarrhoe unterbrechen, aber ich habe eine Frage zum Thema: :mrgreen:

Kann mir jemand in max. 3 Sätzen erklären, ob es von Nachteil ist, wenn ein RAM "nur" nach N1 BE zugelassen ist und nicht nach N1G BE??
Ich weiß schon, dass G...elände bedeutet..aber bedeutet das, dass ich auf keine Feldwege mehr fahren darf? :?

Das was ich im Netz finde, ist so verwirrend viel Information auf einmal..

Schreibfehler bei der Zulassungsstelle ! :lol:
Meine Frau fährt ´nen Dofge Durango ! :shock:

Gutes Personal ist leider schwer zu finden ! :cry:

:mrgreen:
 
Mein erster TÜV Umschreibungsbericht lautete auch ohne "G".

Habe es reklamiert und es wurde sofort ein neuer Schein mit "G" ausgestellt.
 
hat heute alles bestens geklappt \:D/

64 euronen für 5 min. sind schon heftig.......aber das rechnet sich.....hoffentlich
8)


bei meinem mc ist nix lauwarm.......da wartet man auf nachschub....
;)
 
Ja geil, eben den Bescheid des Hauptzollamtes im Briefkasten gehabt. Ab sofort 210,- statt 660,- Euro Steuer.
Danke noch an denjenigen, der die Sache hier ins Rollen gebracht hat.
 
Dem Dank möchte ich mich gerne anschließen
:!:


Ging alles völlig problemlos, der neue Steuerbescheid kam automatisch 2Wochen nach der Änderung des Fz.Scheines.

Henere: Du hast Dir Freibier bis zum Abwinken verdient
:-D
 
Dem Dank möchte ich mich gerne anschließen
:!:


Ging alles völlig problemlos, der neue Steuerbescheid kam automatisch 2Wochen nach der Änderung des Fz.Scheines.

Henere: Du hast Dir Freibier bis zum Abwinken verdient
:-D

Danke, aber das kann sehr teuer werden bis ich abwinke :mrgreen:
 
Heute den Steuerbescheid bekommen, 640.- EUR!
:(


Also mal wieder Einspruch usw. ... Seufz...
 


Achso, ich vergass: N1GBE muss ich auch noch machen lassen.
Denen scheint das völlig Latte zu sein, ob es sich dabei um einen 1500er oder 2500er handelt.
Im Gegensatz zu meinem 1500er mit 383kg Zuladung habe ich jetzt 660kg.
Habe den TÜV bereits angeschrieben, bin mal gespannt...
 
Achso, ich vergass: N1GBE muss ich auch noch machen lassen.
Denen scheint das völlig Latte zu sein, ob es sich dabei um einen 1500er oder 2500er handelt.
Im Gegensatz zu meinem 1500er mit 383kg Zuladung habe ich jetzt 660kg.
Habe den TÜV bereits angeschrieben, bin mal gespannt...

Musst hat schauen.... wenn über 3,5t dann wirds kein N1 mehr. Das sind nur Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5t.
Wie das mit N2 (3,5-12t) aussieht kann ich dir Steuertechnisch nicht verraten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mal so zur Info.
Da einige immer wieder fragen wo der Unterschied zwischen N1G BE und N1 BE ist.
Das G ist Geländfahrzeug. Hat jedoch keinen Einfluss auf die Besteuerung.
Geländefahrzeuge N1G müssen mindestens folgende Ausstattung nachweisen:
eine Vorderachse und eine Hinterachse haben, die gleichzeitig oder getrennt angetrieben werden können,
mindestens eine Differenzialsperre oder eine Einrichtung, die ähnliche Wirkung gewährleistet und
als Einzelfahrzeug ohne Anhänger müssen sie eine Steigung von 30 % überwinden können oder dieses muss durch eine Berechnung nachweislich sein.
Außerdem müssen mindestens fünf von folgenden sechs Voraussetzungen erfüllt sein:
Überhangwinkel vorne: mind. 25 Grad
Überhangwinkel hinten: mind. 20 Grad
Rampenwinkel: mind. 20 Grad
Bodenfreiheit vorne: 180 mm
Bodenfreiheit hinten: 180 mm
Bodenfreiheit zwischen den Achsen: 200 mm
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Heute erfolgreich umgeschrieben auf N1G-BE
War kein Problem, 5 Minuten Arbeit, 29,75€.

Jetzt erstmal Widerspruch einlegen...
;)
 
Heute erfolgreich umgeschrieben auf N1G-BE
War kein Problem, 5 Minuten Arbeit, 29,75€.

Kurios wie unterschiedlich die Sätze doch sind. :shock:
Ich habe in LU 58,xx € bezahlt.
 
Ich 45,xx in FO. Ist das eigentlich kommunal bzw. Länder geregelt, oder kann der TÜV machen was er will?
 
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