Hab gerade selbst gesucht: Werksgarantie ist wohl nicht...
Das hat mir mein Händler mit an die Antwort gehängt (Gebrauchtwagengarantie):
A. Garantiegedeckte Teile:
für 12 Monate ab Garantiebeginn-Datum,
km-limitiert, auf folgende ölgeschmierte und dem Antrieb dienende Metallteile im Inneren der
Hauptaggregate Motor, Getriebe und Differential bei Funktionsausfall aufgrund von Verschleiß
an Reibungsflächen, sowie bei Funktionsausfall der Nebenbaugruppen entsprechend folgender
Leistungsübersicht:
Hauptaggregate:
Motor:
Kurbelwelle, Pleuel, Lagerschalen, Kolben, Kolbenringe, Kolbenbolzen, Zylin
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der, Zylinderkopfdichtung, Nockenwelle, Kipphebel, Steuerkette, metallische
Stirnräder, Ein- und Auslassventile, Stößel, Ölpumpe, Laufbuchsen und Füh
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rungen. Zahnriemen (nur innerhalb der nachweisbar werksseitig durchgeführten
Austauschintervalle und wenn weder die Spannrolle, noch ein Zahnrad
vom Steuertrieb schadensursächlich ist), Öldruckschalter, Ölfiltergehäuse,
Turbolader (außer G-lader), Kompressor.
Getriebe und Differential:
Zahnräder, Wellen, Lager, Drehmomentwandler.
Nebenbaugruppen:
1. Kraftübertragung:
Antriebsschlupfregelung (ASR, ASC, EDS, 4-matik), Drehzahlsensoren,
Hydraulikeinheit, Druckspeicher, Ladepumpe.
2. Lenkung:
Mechanisches, hydraulisches und elektrisches Lenkgetriebe
mit allen Innenteilen und Servopumpe.
3. Bremsen:
Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Hydropneumatik, Vakuum-
pumpe, Bremskraftregler, Bremskraftbegrenzer, ABS-Steuergerät,
Hydraulikeinheit.
4. Treibstoffsystem:
Kraftstoffpumpe.
5. Elektrik:
Lichtmaschine mit Regler, Anlasser, Zündspule, Elektrik von Fensterheber
und Schiebedach, ausgenommen Kabel jeglicher Art.
6. Elektronik:
Alle Mikroprozessor-Steuergeräte der aufgeführten Baugruppen.
7. Klimaanlage:
Kompressor, Kondensator, Lüfter, Verdampfer.
Die aufgeführten Bau-
teile der Klimaanlage sind nur dann von der Garantie gedeckt, wenn
ein Klimaanlagenservice nicht mehr als 18 Monate vor Schadens-
eintritt durchgeführt wurde. Betriebsflüssigkeiten wie z.B. Öl, Kühl-
mittel, etc. werden nicht erstattet.
8. Kühlsystem:
Kühler, Heizungskühler, Thermostat, Wasserpumpe, Kühler für Automatik-
getriebe, Visco-/Thermolüfter, Lüfterkupplung, Thermoschalter.
9. Abgasanlage:
Lambda-Sonde.
10. Sicherheitssysteme:
Kontrollsystem für Airbag und Gurtstraffer.
Mobilität:
100,-
€
Abschleppkosten, 100,-
€
Übernachtungskosten, wenn der Schaden
mehr als 100 km vom Zulassungsort eingetreten ist und es sich um einen
Garantieschaden handelt.
Eingeschränkte Leistung:
Motorblock, Zylinderkopf und Getriebegehäuse sind nur dann garantie
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gedeckt, wenn sie durch vorgenannte ölgeschmierte bewegliche Teile beschädigt wurden, nicht
jedoch bei Spannungsrissen. Bei Handschaltgetrieben wird für Synchronteile nur der Material
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wert erstattet, da diese der Schalterleichterung und nicht direkt dem Antrieb dienen, gleiches gilt
für Schaltklauen, Schaltmuffen, Schaltgestänge, Ausgleichswellen und Differentialsperren.
Die
Zylinderkopfdichtung ist nur dann garantiegedeckt, wenn kein Überhitzungsschaden vorliegt.
B. Leistungsausschluss
Schäden an nicht aufgeführten Teilen. Schäden, die durch Mängel verursacht wurden, die
bei Garantiebeginn bereits vorhanden waren. Bruchschäden, sowie Dichtungs-, Kabel- und
Leitungsschäden aller Art. Schäden durch Öl- oder Kühlmittelmangel, Schäden und Folge-
schäden defekter nicht von der Garantie gedeckter Teile wie Dichtungen/Simmerringe (auch
in Automatikgetrieben), Zünd-/Glühkerzen, Düsen, Keilriemen, Zahnriemen, Spannrollen, Ket
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tenspanner, Bremssattel, Radaufhängungen, Querlenker, Spurstangen, etc.. Metallrisse, Metall
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bruch, Überhitzungsschäden - auch örtliche Verschmorung / Abschmelzung und bei Automa
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tikgetrieben die nicht metallischen Innenteile, sowie jede Art von Kupplungslammellen (auch
bei Differentialsperren), Bremsbänder und Steuerungselemente, Schäden, die durch Ölschlamm
oder verstopfte Kanäle, Siebe oder Filter entstehen, sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlos
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sen. Deshalb wird die Verwendung von verschlammungssicheren Ölen empfohlen. Schäden am
Klimaanlagensystem durch zu geringe Kühlmittelmenge. Schäden aufgrund höherer Gewalt
(z.B. Krieg, Unwetter, etc.) und Fremdeinwirkungen (z.B. Marderbiss, Wassereinbruch, etc.). Die
Garantie erlischt bei motorsportlichem Einsatz des Fahrzeuges, ferner wenn ein Wartungs-
service nicht bedingungsgemäß durchgeführt wurde. Schäden außerhalb der geographischen
Grenzen Europas sind nicht garantiegedeckt.
C. Reparaturkosten-Erstattung
Die Erstattung verauslagter Reparaturkosten ist in
allen Tarifen
begrenzt auf den jeweiligen Tages
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wert der Aggregate und in der Summe auf den Tageswert des Fahrzeuges. Das sind
20% für den
Motor, 12 % für das Getriebe, 8% für das Differential und 8% für jede Nebenbaugruppe
. Dabei wird
die Grundausstattung gemäß Schwacke des betreffenden Fahrzeuges ohne Aufpreis-Ausstattung
zugrunde gelegt. Materialbearbeitungskosten, wie z.B. Schleifen, Honen, Planen o.ä. werden als Ma
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terialkosten gerechnet.