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Jain. Wenn bei der Typgenehmigung mehrere Reifengrößen bescheinigt wurden, dann sind diese ohne weitere ABE zulässig, auch wenn diese nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil1 drinstehen. Ist in der Typgenhemigung die gewünschte Reifengröße nicht enthalten, dann muss sie über eine Einzelabnahme eingetragen werden. Alle zugelassenen Reifengrößen sind im CoC-Papier enthalten.