Steuerprobleme mit Dodge Ram Quad-Cab

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Taz

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Hat irgendjemand hier in Duisburg nen Ram1500 Quad-Cab zugelassen?
Meinen hatte ich vor knapp zwei monaten zugelassen. Das Finanzamt hatte den dann als LKW besteuert (185€). Gestern hatte ich dann einen netten Brief im Kasten, sie hätten noch mal alles nachgeschaut und sie müssten meinen Ram nun doch als PKW besteuern. Fakt ist, im Brief steht LKW offener Kasten.
Hat einer von euch vielleicht die selbe problematik?
Werde die am Montag mal anrufen und nen Termin zur Vorstellung des Fahrzeugs vereinbaren.
Falls jemand nen Tip hat, bitte melden.

Gruß Mirko
 
Ich bin mit dem FA auch noch nicht durch habe bald einen Termin fürs vorfahren.
 
Das leidige Thema

Deswegen habe ich meinen auf PKW zugelassen.
Eigentlich sollte es keinen Ärger geben mit LKW,denn die Ladefl.ist grösser als der Fahrgastraum
 
Das leidige Thema

Deswegen habe ich meinen auf PKW zugelassen.
Eigentlich sollte es keinen Ärger geben mit LKW,denn die Ladefl.ist grösser als der Fahrgastraum



Jau, stimmt, sofern nach Vorschrift gemessen wird.
Das wird aber leider von FA zu FA sehr unterschiedlich und zu 99,9% so gemessen,
das da auf jedenfall PKW bei rauskommt.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...
 
Einfach auf den Paragraph verweisen ich glaube 1 in dem Steht doch das mit Nutzläche größer als die Hälfte des Innenraums oder so...
 
Nu leider ist es eine ermessenssache des FA, das hat mir meines heute ganz klar geschrieben.
Da ich Fotos oder Angaben zur Ausstattung machen soll.... ist der PKW Charakter leider nicht
von der Hand zu weisen. Ich denke mal.... dat wird nischt mit LKW !
 
Ich denke entscheident ist auch ob der Wagen "gewerblich" genutzt wird (auf ne Firma angemeldet) oder Privat.
 
Ich sagte dem Beamten: Der RAM wird gewerblich genutzt, so ne Karre privat fahren wär total ätzend (keine Parkplätze, hoher Verbrauch, kein Komfort...). Den führ ich nur weil ich den bräuchte und nicht aus Spaß an der Freunde. Irgendwie kams überzeugend rüber. Er sagte: Na wenn das so ist....
 
Mein Neid ist mit dir! Aber die Sorgen hab ich nicht mehr...
8)
nur daß ich meine 1600.- Oken wieder zurück bekomme :redhotevil:
 
Kein Grund für Neid,Neid hat was mit Können zu tun, ich denke das ist alles reines Glücksspiel an welchen Beamten man gerät.
 
Stimmt...............................Wenn ich hier jetzt weiterschreibe, werde ich wahrscheinlich für die nächsten 3 Wochen gesperrt...... und mein Finanzer steht morgen früh hier auf der Matte und zentriert mir eine....... drum lass ich jetzt das
:evil:
 
es scheinen nun massenhaft die Briefe zur Vorführung rauszugehen, mindestens in NRW.
Und: es gibt KEINE Regel, geschweigedenn Vorschrift, WIE zu messen ist. Alles Ermessenssache und sehr stark davon abhängig, mit welchem Bein der FA-Mensch aufgestanden ist und ob er am Vorabend Zoff mit seiner Ollen gehabt hat. DAS sind die entscheidenden Gründe.
Es steht nirgendwo genau definiert, wie und was gemessen werden soll, das geschieht alles nach Gutdünken.
:evil:
 
es scheinen nun massenhaft die Briefe zur Vorführung rauszugehen, mindestens in NRW.
Und: es gibt KEINE Regel, geschweigedenn Vorschrift, WIE zu messen ist. Alles Ermessenssache und sehr stark davon abhängig, mit welchem Bein der FA-Mensch aufgestanden ist und ob er am Vorabend Zoff mit seiner Ollen gehabt hat. DAS sind die entscheidenden Gründe.
Es steht nirgendwo genau definiert, wie und was gemessen werden soll, das geschieht alles nach Gutdünken.
:evil:

Ich habe meinen im Juni 08 angemeldet und habe am 15.Juli 08 dann Post bekommen vom FA Dortmund und wurde als PKW eingestuft.
Daraufhin habe ich sofort am 15. Juli 08 noch Einspruch eingelegt und es fand ein reger Schriftwechsel statt, in dem ich auch darauf verwiesen habe, dass ich noch einen VW Passat TDI habe den ich als Privatfahrzeug nutze.
Dann tat sich eine weile nichts und ich habe Sie dann Schriftlich noch einmal an meinen Einspruch errinnert und als Antwort kam zurück
Da die Einsprüche in der Rechtsbehelfstelle aus Gründen der Gleichbehandlung in der Reihenfolge Ihres Eingangs bearbeitet werden und noch etliche ältere Einsprüche vorliegen, wird sich die Bearbeitung des Einspruchs noch ein wenig verzögern.
Ich bitte sie um Verständnis und Geduld.

Für die weitere Einspruchsbearbeitung benötige ich nach derzeitigem Erkenntnisstand auf jeden Fall noch Folgende Angaben zum Fahrzeug:
- Genaue Modellbezeichnung
- Höchstgeschwindigkeit
- Gesamt- und Leergewicht
 
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