Also wie ihr es sicherlich erahnen könnt habe ich mein Steuerbescheid bekommen für mein schönen Autowagen und ja was soll ich sagen die Herrschaften vom FA möchten 419€ von mir haben. Tja am Geld liegt es eigentlich nicht nur seh ich es nicht ein das er als PKW besteuert wird.
Also hier mal ein Auszug aus den schreiben vom FA:
Die Steuerliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen richtet sich ausschließlich nach der objektiven Beschaffenheit, insbesonder Bauart, Einrichtung, und dem äußeren Erscheinungsbild des Fahrzeuges. Auf die tatsächliche Verwendung des Fahrzeuges kommt es nicht.
Bei ihren Fahrzeug handelt es sich um ein Fahrzeug vom Typ "Chrysler (USA)" mit einer Mannschaftskabine, die vom Laderaum getrennt ist. Bei der Vorführung des Fahrzeuges wurde Festgestellt , dass in der Fahrgastzelle fünf Sitzplätze vorhanden sind. Die Ladefläche des o.g. Fahrzeuges ist etwas größer als die Hälfte der Nutzfläche.
Ausweislich der durch die Zulassungsbehörde übermittelten Daten beträgt das zulässige Gesamtgewicht 3.017kg und das Leergewicht 2.300kg. Es ergibt sich somit eine mögliche Zuladung von 717kg. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 165km/h.
Unter Berücksichtigung der Gesamtheit aller Merkmale war die steuerliche Einordnung des Fahrzeuges vorzunehmen. Das Fahrzeug ist steuerlich als PKW anzusehen. Das äußere Erscheinungsbild des Kfz ist durch die offene (bei Vorführung abgedeckt) Ladefläche gekennzeichnet. Es handelt sich bei dem Fahrzeug zweifelsohne um ein Fahrzeug das zwar auch der Lastenbeförderung dient, jedoch überwiegent die vorrangige Eignung und Bestimmung zur Personenbeförderung.Dass die Personenbeförderung keinesfalls von untergeordneter Bedeutung, sondern ein Hauptzweck ist, ergibt sich aus der Anzahl von fünf Sitzplätzen, die sich in einer abgeschlossenen Fahrgastzelle-einer sog. Doppelkabine-befinden. Weitere Merkmale , die für die steuerliche Einordnung als PKW entscheidungserheblich sind, sind die Höchstgeschwindigkeit von 165km/h und die relativ geringe Nutzlast von 717kg. Die Tatsache, dass die Ladefläche hier etwas größer ist, als die Hälfte der Nutzfläche kann die übrigen Merkmale nicht aufwiegen.
Für eine anderslautende steuerliche Einordnung genügt es nicht, die hinteren Sitze auszubauen
Es wäre erforderlich, die hinteren Sitze samt Befestigungvorrichtungen sowie Gurte und Gurthalterungen dauerhaft zu entfernen/ unbrauchbar zu machen. Der Umbau müste dann durch z.B. die DEKRA abgenommen, und durch die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugpapieren bestätigt werden. Danach wäre das Fahrzeug unter Vorlage der Fahrzeugdokumente im FA erneut vorzuführen.
Meine Frage an euch ist was kann ich noch tun um da drum rum zu kommen??
Ach ja und dann noch ne Frage ich hab mir das schreiben nun schon mehrmals durch gelesen ne aber kann es sein das das alles ziemlich Wiedersprüchlich ist oder bilde ich mir das nur ein??
Schon mal vielen Dank für eure Hilfreichen Tips wenn ihr welche habt.
Also hier mal ein Auszug aus den schreiben vom FA:
Die Steuerliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen richtet sich ausschließlich nach der objektiven Beschaffenheit, insbesonder Bauart, Einrichtung, und dem äußeren Erscheinungsbild des Fahrzeuges. Auf die tatsächliche Verwendung des Fahrzeuges kommt es nicht.
Bei ihren Fahrzeug handelt es sich um ein Fahrzeug vom Typ "Chrysler (USA)" mit einer Mannschaftskabine, die vom Laderaum getrennt ist. Bei der Vorführung des Fahrzeuges wurde Festgestellt , dass in der Fahrgastzelle fünf Sitzplätze vorhanden sind. Die Ladefläche des o.g. Fahrzeuges ist etwas größer als die Hälfte der Nutzfläche.
Ausweislich der durch die Zulassungsbehörde übermittelten Daten beträgt das zulässige Gesamtgewicht 3.017kg und das Leergewicht 2.300kg. Es ergibt sich somit eine mögliche Zuladung von 717kg. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 165km/h.
Unter Berücksichtigung der Gesamtheit aller Merkmale war die steuerliche Einordnung des Fahrzeuges vorzunehmen. Das Fahrzeug ist steuerlich als PKW anzusehen. Das äußere Erscheinungsbild des Kfz ist durch die offene (bei Vorführung abgedeckt) Ladefläche gekennzeichnet. Es handelt sich bei dem Fahrzeug zweifelsohne um ein Fahrzeug das zwar auch der Lastenbeförderung dient, jedoch überwiegent die vorrangige Eignung und Bestimmung zur Personenbeförderung.Dass die Personenbeförderung keinesfalls von untergeordneter Bedeutung, sondern ein Hauptzweck ist, ergibt sich aus der Anzahl von fünf Sitzplätzen, die sich in einer abgeschlossenen Fahrgastzelle-einer sog. Doppelkabine-befinden. Weitere Merkmale , die für die steuerliche Einordnung als PKW entscheidungserheblich sind, sind die Höchstgeschwindigkeit von 165km/h und die relativ geringe Nutzlast von 717kg. Die Tatsache, dass die Ladefläche hier etwas größer ist, als die Hälfte der Nutzfläche kann die übrigen Merkmale nicht aufwiegen.
Für eine anderslautende steuerliche Einordnung genügt es nicht, die hinteren Sitze auszubauen
Es wäre erforderlich, die hinteren Sitze samt Befestigungvorrichtungen sowie Gurte und Gurthalterungen dauerhaft zu entfernen/ unbrauchbar zu machen. Der Umbau müste dann durch z.B. die DEKRA abgenommen, und durch die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugpapieren bestätigt werden. Danach wäre das Fahrzeug unter Vorlage der Fahrzeugdokumente im FA erneut vorzuführen.
Meine Frage an euch ist was kann ich noch tun um da drum rum zu kommen??
Ach ja und dann noch ne Frage ich hab mir das schreiben nun schon mehrmals durch gelesen ne aber kann es sein das das alles ziemlich Wiedersprüchlich ist oder bilde ich mir das nur ein??
Schon mal vielen Dank für eure Hilfreichen Tips wenn ihr welche habt.