Steuer ich muss zum FA zum vorstellen!?

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Naja ich sage euch bescheid wenn ich bescheid bekomm aber ich werde wohl die Bank ausbauen und Gurte verschweissen dann umtragen auf 3 Sitplätze dann bin ich auf nr sicher!
Braucht Ihr die Plätze?
Denke fahr morgen zum Tüv und lass die austragen dann können die mich mal
 
Sorry lese gerade ist von meinem alten Ram noch !
Ihr habt Recht kein 1500er sondern 2500er vielleicht deswegen kein stress mit zuladung aber nehm trotz allem bank raus denn in Deutschland weiß man ja nie was als nächstes wieder kommt.
 
Die Gurte hinten solltest Du dann auch abbauen. Man weiß nie was kommt!
 
Sorry,

aber ich kann diesen ganzen Schwachsinn mit Sitzbank rausbauen, Werkzeug reinpacken und Millimeterhascherei einfach nicht mehr hören bzw lesen
:!:
:!:
:evil:

Das ganze Gequake kommt gleich nach der Frage welches Motorenöl man verwenden soll
:!:
:!:
:redhotevil:

Was ist denn aus den ganzen Helden geworden, welche sich hier sooo lautstark zu Wort gemeldet haben und dem Finanzamt den Krieg erklären wollten!? Von diesen Maulhelden hört man zu diesem Thema hier nicht ein einziges Wörtchen mehr!!
Warum wohl, sicherlich nicht weil sie Ihr Finanzamt in Schutt und Asche gelegt haben!!!!!!!!!!!!!!

Einzig und allein das Verhätnis von 40% NUTZlast gemessen am zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs läßt mittlerweile fast jeden Doppelkabiner zum LKW werden
:!:
:!:


Denn von Eurer Zuladung müßt Ihr noch PRO Sitzplatz 68 kg abziehen, da diese nicht mit zur NUTZlast gezählt werden!!!!! Der klägliche Rest ist dann Eure wahre NUTZlast, mit welcher Ihr dann gaaaanz weit von den geforderten 40% entfernt sein dürftet!!!

Sollte hier und da mal einer Glück haben und ne LKW-Besteuerung erhalten, dann liegt das einzig und allein an der Dummheit oder von mir auch Unwissenheit des jeweiligen Beamten
:!:
:!:
Wenn man in solchen Situationen Einspruch einlegt dann nur aus dem einen und einzigen Grund, weil man auf die oben genannte Unwissenheit des jeweilig zuständigen Beamten hofft!!! Aus keinen anderen Grund!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Soo, isch habe fertig!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hmmm....das Rezept heißt dann wohl Ram 2500 oder gar 3500 :mrgreen:
und schon ist man schmerzfrei....und mit longbed sowieso fein raus.

Dann darfste aber nicht auf 3,5to ablasten und darft jedes Jahr tüven und nur noch 80km fahren!!
;)
 
Sorry,

aber ich kann diesen ganzen Schwachsinn mit Sitzbank rausbauen, Werkzeug reinpacken und Millimeterhascherei einfach nicht mehr hören bzw lesen
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:evil:

Das ganze Gequake kommt gleich nach der Frage welches Motorenöl man verwenden soll
:!:
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:redhotevil:

Was ist denn aus den ganzen Helden geworden, welche sich hier sooo lautstark zu Wort gemeldet haben und dem Finanzamt den Krieg erklären wollten!? Von diesen Maulhelden hört man zu diesem Thema hier nicht ein einziges Wörtchen mehr!!
Warum wohl, sicherlich nicht weil sie Ihr Finanzamt in Schutt und Asche gelegt haben!!!!!!!!!!!!!!

Einzig und allein das Verhätnis von 40% NUTZlast gemessen am zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs läßt mittlerweile fast jeden Doppelkabiner zum LKW werden
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Denn von Eurer Zuladung müßt Ihr noch PRO Sitzplatz 68 kg abziehen, da diese nicht mit zur NUTZlast gezählt werden!!!!! Der klägliche Rest ist dann Eure wahre NUTZlast, mit welcher Ihr dann gaaaanz weit von den geforderten 40% entfernt sein dürftet!!!

Sollte hier und da mal einer Glück haben und ne LKW-Besteuerung erhalten, dann liegt das einzig und allein an der Dummheit oder von mir auch Unwissenheit des jeweiligen Beamten. Wenn man in solchen Situationen Einspruch einlegt dann nur aus dem einen und einzigen Grund, weil man auf die oben genannte Unwissenheit des jeweilig zuständigen Beamten hofft!!! Aus keinen anderen Grund!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Soo, isch habe fertig!

Da gbit es aber auch noch die Möglichkeit, der Berechnung von Fläche zur Personenbeförderung wie bei Pro Allrad beschrieben. Damit habe ich nach erfolgtem Einspruch meinen SRT (Quadcab) als LKW beim Finanzamt versteuert bekommen. Von Nutzlast oder ähnlichem war keine Rede, auch nicht beim Vorfahren beim FA. Die Damen waren nur nicht in der Lage vernüftig zu messen. Ich sag mal nur, Zollstock vom Gaspedal quer nach oben durch :roll:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sollte hier und da mal einer Glück haben und ne LKW-Besteuerung erhalten, dann liegt das einzig und allein an der Dummheit oder von mir auch Unwissenheit des jeweiligen Beamten. Wenn man in solchen Situationen Einspruch einlegt dann nur aus dem einen und einzigen Grund, weil man auf die oben genannte Unwissenheit des jeweilig zuständigen Beamten hofft!!! Aus keinen anderen Grund!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Soo, isch habe fertig![/quote]

Da gbit es aber auch noch die Möglichkeit, der Berechnung von Fläche zur Personenbeförderung wie bei Pro Allrad beschrieben. Damit habe ich nach erfolgtem Einspruch meinen SRT (Quadcab) als LKW beim Finanzamt versteuert bekommen. Von Nutzlast oder ähnlichem war keine Rede, auch nicht beim Vorfahren beim FA. Die Damen waren nur nicht in der Lage vernüftig zu messen. Ich sag mal nur, Zollstock vom Gaspedal quer nach oben durch :roll:[/quote]


Extra und nur für Dich hab ich das Geschriebene auch noch einmal farblich gekennzeichnet! :roll:
 
Extra und nur für Dich hab ich das Geschriebene auch noch einmal farblich gekennzeichnet! :roll:[/quote]

Alles schön und gut, aber wenn sich die Beamten vom FA auf nachfolgendes beziehen - sind diese dann unwissend...

Ermittlung der „zur Personenbeförderung dienenden Bodenfläche” gemäß
der Änderung im KraftStG vom 22.12.2006 für die sog. Pick Up.

Auszug aus dem Gesetz:

Artikel 1
(2 a) Als Personenkraftwagen gelten auch
1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit 3-8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die in der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG ... entsprechen;
2. Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 gelten;
...
Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeuges.

Die Besteuerung der sogenanten Mischfahrzeuge wurde geändert, weil es dazu im Jahr 2006 eine neue EU Richtlinie gab, wonach diese in gewissen Fällen als Pkw eingestuft werden sollten. Dem entsprechend haben die Beamten vom FA nach dieser Richtlinie zu entscheiden. Im Land Hessen wird diese angewendet und so haben hier auch die wenigsten Probleme mit der Besteuerung. Der Punkt ist, dass hier Flächenberechnung angewandt werden muß und nicht reine Vermessung nach Länge etc.

Da kannst Du von mir aus die Augen verdrehen wie Du willst
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Leider scheinst Du nicht einmal einen Namen zu haben, was eine ordentliche Anrede natürlich extrem erschwert!

Alles was Du geschrieben hast ist zwar richtig, aber trotzdem üüüberhaupt nicht von Interesse!! Es sei denn, Du bist bestrebt Deinen PU als PKW zu besteuern! Bei den Auszügen, auf welche Du Dich bezogen hattest, wird vom Verhältnis zwischen der Größe der Fläche zur Lastenbeförderung und der Größe der Fläche zur Personenbeförderung ausgegangen.
Selbst wenn Deine Fläche zur Lastenbeförderung größer sein sollte, heißt das noch lange nicht das Du Deinen PU als LKW besteuert bekommst!!!!! Das Flächenverhältnis ist nur ein Kriterium von viiiielen.
Spätestens bei bei dem von mir zuvor beschriebenen Kriterium der Zuladungsmasse wirst Du mit einem Doppelkabiner scheitern, weswegen die Milimeterhascherei und das ganze Gedöns im Vorfeld völlig unwichtig sind!!!

Solltest Du den wie ich finde sehr logischen Zusammenhang noch immer nicht verstanden haben, dann weiß ich nicht mehr wie ich es Dir noch anders erklären soll und würde Dir zu diesem Thema dann auch nicht mehr antworten können und wollen.
 
Also, es ist alles richtig was Du sagst, aber auch die Zuladung ist nur ein Kriterium von vielen.

Mir wurde vom FA bestätigt, daß das Hauptaugenmerk auf dem Verhältnis von Fläche zur Personenbeförderung liegt.
BEI MIR war es so und auch mein Steuerberater bezog sich auf die angegebenen Richtlinien.

Wenn also jemand daraufhin Widerspruch einlegt, muß man diesen nicht gleich als dumm hinstellen.
Es ist das gute Recht von JEDEM gegen eine Bescheid anzugehen.

PS. Es kommt auch immer ganz darauf an, wie man seinen Standpunkt vertritt *zwinker*
 
Leider scheinst Du nicht einmal einen Namen zu haben, was eine ordentliche Anrede natürlich extrem erschwert!

Alles was Du geschrieben hast ist zwar richtig, aber trotzdem üüüberhaupt nicht von Interesse!! Es sei denn, Du bist bestrebt Deinen PU als PKW zu besteuern! Bei den Auszügen, auf welche Du Dich bezogen hattest, wird vom Verhältnis zwischen der Größe der Fläche zur Lastenbeförderung und der Größe der Fläche zur Personenbeförderung ausgegangen.
Selbst wenn Deine Fläche zur Lastenbeförderung größer sein sollte, heißt das noch lange nicht das Du Deinen PU als LKW besteuert bekommst!!!!! Das Flächenverhältnis ist nur ein Kriterium von viiiielen.
Spätestens bei bei dem von mir zuvor beschriebenen Kriterium der Zuladungsmasse wirst Du mit einem Doppelkabiner scheitern, weswegen die Milimeterhascherei und das ganze Gedöns im Vorfeld völlig unwichtig sind!!!

Solltest Du den wie ich finde sehr logischen Zusammenhang noch immer nicht verstanden haben, dann weiß ich nicht mehr wie ich es Dir noch anders erklären soll und würde Dir zu diesem Thema dann auch nicht mehr antworten können und wollen.

...ruhig Brauner, jeder ist seines Glückes Schmied, das solltest du doch am Besten wissen :mrgreen:
Gruß Dirk
 
hallo jungs!

habe soeben auch einen steuerbescheid bekommen nach dem nein dicker als pkw eingestuft wird und beim finanzamt angerufen!
dort wurde mir ebenfalls gesagt das ich mich dort mit meinen dicken zum vermessen vorstellen kann um festzustellen ob die ladefläche mehr platz bietet als der innenraum(inenraum wird vom gaspedal bis zur rückbanklehne gemessen).
na wenn da einer nicht versucht mit aller gewallt an geld zu kommen.
werde jetzt anrufen und termin zwecks vermessen machen und dann schauen wir mal ob es bei 178,-euronen bleibt oder auf 419,-euronen rauf geht.

lg. micha
 
hallo jungs!

habe soeben auch einen steuerbescheid bekommen nach dem nein dicker als pkw eingestuft wird und beim finanzamt angerufen!
dort wurde mir ebenfalls gesagt das ich mich dort mit meinen dicken zum vermessen vorstellen kann um festzustellen ob die ladefläche mehr platz bietet als der innenraum(inenraum wird vom gaspedal bis zur rückbanklehne gemessen).
na wenn da einer nicht versucht mit aller gewallt an geld zu kommen.
werde jetzt anrufen und termin zwecks vermessen machen und dann schauen wir mal ob es bei 178,-euronen bleibt oder auf 419,-euronen rauf geht.

lg. micha


Hallo Gruppe
:)


Scheint ja momentan doch einige neue und aktuelle Steuerbescheide zu geben, bin gespannt wie es bei euch so ausgeht. Ich habe meinen Widerruf draussen, mal schauen was noch abgeht.

Keep on trying!

Olli

Micha: 419 Taler? Das "geht ja noch", hab leider das doppelte... Wußte ja das PU fahrn Geld kostet, keine Frage, aber is schon nich ohne...
:|
 
hallo jungs!

bin heute mit meinen dicken beim finanzamt vorgefahren :roll:
der beamte war zwar net aber hat sich auch konsequent an seine vorgaben zum vermessen gehalten und nicht wie bei proallrad.com beschrieben diemini fläche hinter rückbank bzw. den kardantunel im fußraum rausgelassen sonder mir gesagt wenn ich ihm ein neues gesetz zur vermessung von mehrzweckfahrzeugen vorlegen dann gern so macht er es wie angewiesen
:(

sprich es wird wohl nix mit lkw-besteuerung :drinking: sondern auf pkw-bwteuerung hinaus laufen den ich hatte mir ja gestern schon die mühe gemacht und selber mal gemessen :crazy:
nun werde ich bist nächste woche auf post warten und dann gegebennenfalls einspruch einlegen :agrue:

lg.micha
 
hallo jungs!

bin heute mit meinen dicken beim finanzamt vorgefahren :roll:
der beamte war zwar net aber hat sich auch konsequent an seine vorgaben zum vermessen gehalten und nicht wie bei proallrad.com beschrieben diemini fläche hinter rückbank bzw. den kardantunel im fußraum rausgelassen sonder mir gesagt wenn ich ihm ein neues gesetz zur vermessung von mehrzweckfahrzeugen vorlegen dann gern so macht er es wie angewiesen
:(

sprich es wird wohl nix mit lkw-besteuerung :drinking: sondern auf pkw-bwteuerung hinaus laufen den ich hatte mir ja gestern schon die mühe gemacht und selber mal gemessen :crazy:
nun werde ich bist nächste woche auf post warten und dann gegebennenfalls einspruch einlegen :agrue:

lg.micha

Genau das gleiche hatte ich auch, habe dann Einspruch eingelegt mit der Begründung, daß die zur Personenbeförderung dienende Fläche geringer. Der geänderte Bescheid kam dann ziemlich rasch.

Gesetz zur Vermessung ist nur die EU Richtlinie und da wird von Fläche gesprochen. Der Finanzbeamte kann Dir ja mal zeigen, wie er hinter der letzten Sitzbank noch eine Person befördern möchte :roll:
 
hallo zusammen,
ich habe gestern auch einen netten brief vom FA bekommen.
"zwegs prüfung, ob einer steuerlichen einstufung als LKW gefolgt werden kann."
ich soll mein fahrzeug persönlich vorstellen oder je ein bild von außen und innen dem netten prüfer zusenden, damit er "nach der objektiven beschaffenheit des fahrzeuges ( bauart, einrichtung, erscheinungsbild) richten kann"

na dann werde ich erstmal die original felgen anstecken und die kotflügelverbreiterrung abbauen + ladefläschenabdeckung.
damit das ding wieder ein bissel mehr nach transporter aussieht

ich habe nun viel hier gelesen und bin immer noch nicht schlauer wie meine changsen stehen. deshalb noch mal einege fragen.

kann mir einer genau sagen nach welchen grundlagen das kfz bewertet wirt ob es sich um ein pkw oder um ein lkw handelt

wie wird die fahrerkabine vermessen? der eine schreibt von den pedalen bis zur rückenlehne der 2. sitzreihe ein andere schreibt von den pedalen bis zur rückwand. was nun ???
von welchem pedal wird gemessen bremse oder gas
das sind ja immerhin etwa 5 bis 7 cm was das gaspedal weiter hinter dem bremspedal steht

wie wird die ladefläsche vermessen innen- oder außenmaß
und wie ist oder muß das flächenverhältnis zwischen innenraum und ladefläsche sein.

wie ist das genau mit der nutzlast?
hier stand es müssen mindesten 40% der zulässigen gesamtmasse sein
nach welcher gesamtmasse wird berechnet die zu f1 oder zu f2 im fahrzeugschein
ich habe auf jeden fall eine nutzlast von 1081 kg wenn ich nach f1 gehe und nach f2 sind es dann nur noch 720 kg
wird die anhängelast auch mit berücksichtigt? sind bei mir gebremst 3tonnen

so nun erst mal schluß
da hat man sich nun nach über 12 jahren mal ein neues (gebrauchtes)auto gekauft und dann gleich son stress!!
was ich nicht verstehe ist, der war doch vorher schon als lkw zugelassen und das schon seit 3 jahren warum denn dieser mist jetzt?
ich denke das steuergesetz gildet deutschland weit für alle?

also bis dann mfg jörg
 
Hey Jörg so trifft man sich wieder,auch ich habe einen Brief zur Vorstellung bei diesen Sesselfurtzern bekommen,wollen doch e alle nur unsere Autos begaffen weil ihr kleiner Lupo in unser Handschuhfach passt und trotzdem mehr Steuern im Jahr kostet :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Gruß
 
he Jungs, lest euch doch einfach die Rubrik "KFZ-Steuer" durch, da ist doch schon 100x alles gesagt worden.
Und zum 101. Mal: man kann messen wie verrückt, das Messen ist aber nur EINE Disziplin. Es entscheidet das "Gesamtbild", u.a sogar Ledersitze, welche für einige Sessefurzer ein ganz klarer Beweis für PKW sind... :shock: Auch die Nutzlast....... beim Diesel: 3,5to GesGew. wieviel Nutzalst bleibt denn eigentlich........... Und wenn im Schein "LKW" steht, interessiert das o.g. Fraktion überhaupt nicht, daß ist wohl illegal, aber vom Bundesverfassungsgericht durchgewunken. Es lebe der Rechtsstaat....
:evil:
 
Hey Jörg so trifft man sich wieder,auch ich habe einen Brief zur Vorstellung bei diesen Sesselfurtzern bekommen,wollen doch e alle nur unsere Autos begaffen weil ihr kleiner Lupo in unser Handschuhfach passt und trotzdem mehr Steuern im Jahr kostet :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Gruß

Hallo Leidensgensossen der Besteuerung
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Ich habe mit meinen Thread zwar eine Welle von Comments auslösen wollen, aber die Leute; Menschen, People, Beamte usw.; als Sessef... und Idi... zu bezeichnen, finde ich ünnötig und schadhaft für uns alle falls Big Brother zuschauen sollte.... :shock:

Eines habe ich in anderen Foren gelernt und versuche es hier auch beizubehalten: Say CLEAR and stay CLEAN.

Trotzdem danke an euch alle und einen schönen Sonntag. Einfach weiter so, aber mit Etikette. Nich falsch verstehen, ich bin auf UNSERER Seite.

Olli
 

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