Hallo zusammen!
Erstmal vielen Dank an euch alle für eure Tipps!
Es war einmal... : Ich war gerade mit BIldern vom Wagen, dem Steuerbescheid vom FA Göttingen und div. Kopien beim FA Hannover. Dort wurde nach div. Rechnerei und Guckerei von einer eigentlich netten Dame (Ich war ja schließlich auch nett
) festgestellt, daß diese Infos leider nicht ausreichend sein würden, egal was im vorherigen FA- Bescheid Göttingen drin steht und daß der Wagen vorgeführt werden muß. Ich habe diese Diskrepanz hinterfragt mit dem Hinweis auf die sonst meistens gültige allgemeine deutsche bürokratische Gleichheit; Behörden ähneln sich ja meistens sehr, dachte ich zumindest bis heute; aber dies wurde mit einem Lächeln und "Vielleicht wurde er dort auch gar nicht geprüft?" abgetan. HALLLOOOOOOO??? :shock: Also mal so, mal so???? Ich sach nur: in der freien Wirtschaft wär das nich passiert!!
Egal, ich lege nun zusätzlich noch Wiederspruch ein (Einschreiben per Rückschein, mir jetz auch egal), vielleicht tut sich ja noch was anderes, da ich keine Daten o. ä. da gelassen habe.
Sonst war die Aussage: "Wir messen vom Gaspedal bis zum hinteren Blech Trennwad innen und die Ladefläche Trennwand aussen bis Heckklappe geschlossen."
Dat müßt eigentlich passen, wäre dann ca. 187 cm bzw. ca. 194 cm (mit Bedliner drin). Wenn ich dann vorführen muß, werd ich wohl trotzdem alles rausbauen was so geht (Wanne, Hardtop runter usw.).
Ein anderes Problem könnts aber noch geben:
Die max. Zuladung wären bei mir allerdings "nur" 671kg. Das wäre dann ein Wert, der die Mindestanforderung von 40% Zuladung im Verhältnis zur Gesamtmasse dann NICHT als Voraussetzung ausmachen würde und dann kriegt man eben keine LKW-Zula. Die Ladefläche kann man leider nicht so ohne weiteres vergrößern, und die Radkästen werden wohl auch noch abgezogen...
Ich halt euch auf dem Laufenden. Wat ne Grütze... :redhotevil:
Gruß,
Olli