AP - vor 1 Stunde 5 MinutenBerlin (AP) Kleinlastwagen zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts sollen künftig auf Bundesautobahnen nur noch 130 Stundenkilometer schnell fahren dürfen. Darüber hat die Koalition nach Angaben des SPD-Bundestagsabgeordneten Martin Burkert Einvernehmen erzielt, wie die Initiative Mobifair am Freitag in Berlin mitteilte.
Die Initiative, die fairen Wettbewerb in der Mobilitätswirtschaft, insbesondere den Kampf gegen Dumpinglöhne zum Ziel hat, begrüßte den Vorstoß, «auch wenn uns die Begrenzung auf 130 Stundenkilometer noch nicht als ausreichend erscheint». Sie fordert Tempo 100 für die Kleinlaster, die überdurchschnittlich häufig an Unfällen wegen überhöhter Geschwindigkeit beteiligt sind. Den Angaben zufolge wird auch eine Senkung der Grenze der Berufskraftfahrerqualifikation von bisher 3,5 auf 2,8 Tonnen vorgesehen.
Weiter fordert Mobifair laut Geschäftsführer Helmut Diener, dass die Fahrer gewerblich genutzter Kleinlastwagen in die Lenk- und Ruhezeitvorschriften einbezogen werden, die bisher nur für größere Laster gelten. Die Größe des Fahrzeugs dürfe nicht zum Maßstab für den Schutz der Fahrer und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gemacht werden. Darüber hinaus sollten die «Sprinter» mautpflichtig werden, und für sie sollte das Sonn- und Feiertags-Fahrverbot gelten.
© 2007 The Associated Press. Alle Rechte Vorbehalten - All Rights Reserved
Gewerblich zugelassener PU dann mit Fahrtenschreiber und Geierbox von Toll Collect
:x
Die Initiative, die fairen Wettbewerb in der Mobilitätswirtschaft, insbesondere den Kampf gegen Dumpinglöhne zum Ziel hat, begrüßte den Vorstoß, «auch wenn uns die Begrenzung auf 130 Stundenkilometer noch nicht als ausreichend erscheint». Sie fordert Tempo 100 für die Kleinlaster, die überdurchschnittlich häufig an Unfällen wegen überhöhter Geschwindigkeit beteiligt sind. Den Angaben zufolge wird auch eine Senkung der Grenze der Berufskraftfahrerqualifikation von bisher 3,5 auf 2,8 Tonnen vorgesehen.
Weiter fordert Mobifair laut Geschäftsführer Helmut Diener, dass die Fahrer gewerblich genutzter Kleinlastwagen in die Lenk- und Ruhezeitvorschriften einbezogen werden, die bisher nur für größere Laster gelten. Die Größe des Fahrzeugs dürfe nicht zum Maßstab für den Schutz der Fahrer und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gemacht werden. Darüber hinaus sollten die «Sprinter» mautpflichtig werden, und für sie sollte das Sonn- und Feiertags-Fahrverbot gelten.
© 2007 The Associated Press. Alle Rechte Vorbehalten - All Rights Reserved
Gewerblich zugelassener PU dann mit Fahrtenschreiber und Geierbox von Toll Collect