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Naja, das ist der Punkt: "Seitenfenster Hinten" - ich beziehe die Frage auf die Ursache unserer Probleme, nämlich Leute die sich ihren Golf die Rückbank rausgerissen haben und die Fenster zugeschweisst haben um einen PKW zum "LKW" zu machen, also bei Fahrzeugen die HINTEN keine Ladefläche haben zB. ! Deshalb bin ich nicht sicher was ich da angeben soll.... vom Grund her hast Du natürlich Recht - doch ist das hier so gemeint?
 
[quote="hudsonbay ich steh mit allen behörden auf kriegsfuss :twisted:[/quote]

Wen wunderts, du bist ja noch nicht mal teamfähig!!!!
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
Eine Frage: Was soll ich bei "Seitenfenster HINTEN JA/NEIN" ankreuzen? Hinten ist bei mir die Ladefläche - da ist kein Fenster.

Ehrlich bleiben, auf den Bildern sehen sie´s sowieso. Natürlich hast Du hintere Seitenfenster drin.
 
Wie wird ein eigentlich ein Sprinter mit Doppelkabine und Pritsche besteuert? Die sind doch zu 80% auch nur dafür da die Bauarbeiter auf die Baustelle zu kutschieren.
 
hatte vor ein paar Tagen mit dem Besitzer eines T4-Doppelkabiners gesprochen. Übrigens hat dieser ganz ähnliche Flächenverhältnisse wie ein SHortbed-Ram (Ladefläche 2m lang). Dieser hat jedenfalls (noch) keine Benachrichigung bekommen.
Im Kreis Ennepetal - Märkischer -Hagen sind wohl 20 Benachrichigungen raus. Wetten, daß........................jaja die "Spritfresser".......
 
Das mein ich, Sprinter DoKa und RAM sind sich in der Beziehung sehr ähnlich! Die sollen auf dem Finanzamt nicht mit dem Argument "Luxuxsausstattung" oder so nen Quark kommen, saß am Sonntag in einem flammneuen Actros, da kann sich der RAM in Sachen KOmfort aber noch was abgucken.
 
... Im Kreis Ennepetal ....

Felix, das muss Ennepe-Ruhr-Kreis heissen, solltest Du eigentlich wissen
;)
:mrgreen: :mrgreen:

... und die Kreistadt heisst weder Ennepetal noch Dodgehausen sondern Schwelm (kleiner Heimatkundeausflug) :mrgreen:
 
Ja, diese Ansiedlung ist durchaus bekannt in D, das Kennzeichen rangiert im Ansehen gleich hinter den gelben Nummerschildern........ :twisted: :twisted:
 
Wurden nicht sogar Sprinter für den amerikanischen Markt mit ner Dodgefront ausgestattet? :roll: Der sah denen angeblich zuwenig nach Truck aus
;)
(mmmmhhhhh, irgendwann hab ich doch mal was in der Art erzählt bekommen)
 
Wurden nicht sogar Sprinter für den amerikanischen Markt mit ner Dodgefront ausgestattet? :roll: Der sah denen angeblich zuwenig nach Truck aus
;)
(mmmmhhhhh, irgendwann hab ich doch mal was in der Art erzählt bekommen)

Hat sicher mehr damit zu tun das man keine Sprinter neben die Pkw stellen wollte/konnte, das es hier keine Mercedes Nutzfahrzeuge neben den Pkw gibt.
Sprinter werden auch nicht bei jedem Dodge Dealer, sondern nur bei den Dodge Dealern mit Commercial Truck Sparte vertrieben, ebenso gibt es den Sprinter hier aber auch als Freightliner, wo es auch Unimog zu kaufen gibt.
 
Hatte auch ein ähliches Erlebnis:
Nach der Anmeldung ein Schreiben des FA:
Ihr Fahrzeug kann nicht als LKW steuerrechtlich behandelt werden, da es sich hierbei nicht um einen LKW im eigentlichen Sinne handelt.
Bitte stellen Sie das Fahrzeug vor, usw....
Ich also dahin und die zuständige SB´in gleich: Da können wir nix machen, auch wenn das Fz in einem anderen Bundesland schon mal als LKW zugelassen war.
Oh :shock: ! Sie müssen dann die Gurte und die Sitzflächen hinten ausbauen und den hinteren Bereich als Ladefläche her richten. Also müssen Sie auch noch eine Abtrennung einbauen. Dann können wir das Fz auch als LKW zulassen.
Ein Blick in die Zulassungsbescheinigung half dann weiter! Oh, der ist ja so lang, ja denn messen Sie das mal aus und schicken mir die Daten. Wenn´s dann weniger Innenraum als Ladefläche ist, wird das FZ als LKW besteuert.
Kurz mal ausgemessen, Werte per Emaille geschickt und alles ist gut!
Das das nicht mal von Bundesland zu Bundesland übernommen wird finde ich schon sehr Fragwürdig.....
 
Ich krieg zu viel. Bei mir waren Sie zwar noch nicht (Gewerblich?) aber was nicht ist kann ja noch kommen. aber da es ein Benziner ist wirds eh nicht soo teuer.

Hat denn schon mal jemand einen Unimog mit Doppelkabien vermessen ? Der hat auch Allrad ?

Denke mal da ist die Ladefläche kürzer als der Fahrgastraum und bei einem Unimog kommt wohl keiner auf die Idee den als PKW einzustufen.

Gruss Stefan
 
"Witziger" Vermerk zur aktuellen Geschichte: Nachbar hat quasi zeitgleich wie ich einen neuen Pickup geholt (Mitsubishi L300 DK) und 1 Tag nach mir das gleiche Schreiben bekommen. Haben dann mal zum Spaß vermessen - da ist die Ladefläche DEUTLICH kleiner im Vergleich zum Innenraum. Aber er hat schon was gemacht... bin gespannt ob er damit durchkommt.
;-)
 
eine gute Seilwinde dran und einen Gerätehalter, Fahrzege unter 3,5 to und einer Vmax über 40 km/h können als sofzg Geräteträger eingestuft werden, wegfall der au und besteuerung als "lkw"
 
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