timolino
QuadCab
Es ist schon sehr bedenklich, ohne das man mich kennt, so eine Beitragsbewertung abzugeben.
Ich gebe zu.....ich war wohl gestern Abend nicht mehr ganz so wach, als ich meinen Beitrag geschrieben habe.
Meinen Beitrag habe ich daher überarbeitet.
Ich habe mehrere Gas-Anlagen selbst verbaut und überarbeite ständig Anlagen, die von Pseudo-Einbauen reingebastelt wurden.
Das wissen einige im Forum.
Wo hast du deine Anlage eintragen lassen??? TÜV SÜD oder Dekra ost????
Wenn das reibungslos geklappt hat....prima.....hast du richtig Glück gehabt.
Teilweise werden dort noch selbst eingebaute Universal Anlagen nach 67R01 eingetragen. Das ist aber demnächst Geschichte.
Dies kann man in den Arbeitsanweisung vom TÜV SÜD und NORD gerne nachlesen.
Ihr solltet euch auch mal den § 41a genau durchlesen....und zwar nicht den öffentlichen Teil, sondern den internen Teil, den sogenannten ANHANG.
Diesen haben nur der Gesetzgeber und die Prüforganisationen selbst. (Wer interesse daran hat....ich kann das mal scannen und einstellen)
Wer mehr von meinen damaligen TÜV Problemen wissen will, der kann das hier auch mal nachlesen:
https://www.lpgforum.de/umfragen/19...-der-gasanlage-bei-tuv-nach-selbsteinbau.html
Hier auch ein Fachbeitrag vom Bundesverband der Gaseinbauer:
https://bfg-ev.com/neues-auf-bfg-evcom.html
Ohne Einbau Bescheinigung eines GSP-Fachbetriebes oder dessen Einstell-Bescheinigung keine Eintragung mehr !!!!!!!!
Und jetzt kommt unser Problem als Selbsteinbauer:
Welcher Fachbetrieb stellt dir, ohne das er die Anlage selber eingebaut hat, so eine Bescheinigung aus?????? Keiner !!!!!!!!
Wenn er das macht, übernimmt er die Haftung für den Einbau und deren Einstellungen. Keiner von denen ist so dumm.
Und das ist das Problem, was wir Selbsteinbauer zukünftig haben werden.
Der TÜV / die DEKRA können und dürfen im Moment keine selbst eingebauten Anlagen mehr eintragen, (betrifft Universal-Anlagen)
da Sie die speziellen, in 2013 eingeführten Prüfungen noch nicht Abgelegt haben und die Fachgeräte von den Anlagen-Herstellern nicht besitzen. Das ist Fakt.
In Hessen und vielen anderen Bundesländern werden deshalb sogar schon Gutachten zurück gezogen.
Es wird in Zukunft für uns Selbsteinbauer sehr schwer, Anlagen bei TÜV eintragen zu lassen.
Da muss der Gesetzgeber nachbessern.... da bin ich dran.
@ fl2181 und deinem schlauen Beitrag:
Du hast bestimmt eine Universal 67R01- Anlage und keine 115 ér. Es gibt nur wenige 115er Anlagen auf dem Markt.
Auch wenn auf deinem Abgas-Gutachten was mit R115 drauf steht, es ist meistens ein Universal-Rüstsatz....... glaubs mir.
Eine 67R01 Anlage bei der GTÜ eintragen lassen? Wo soll das denn gehen??? Träumst du?
Nur der TÜV NORD / SÜD und die Dekra im Osten dürfen Gasanlagen eintragen.
Hats du das bei der GTÜ schon selber gemacht???? Oder ist das jetzt HÖRENSAGEN? Den GTÜ Bericht hätte ich gern als SCAN.
Nur der vom gesetzgeber beauftragte Prüfdienst darf dies tun. Und da ist die GTÜ nicht dabei. Es handelt sich hier nicht um eine normale ABE.
GTÜ.....keine Eintragungen von Gasanlagen!!!!!!!
Es scheint so zu sein, dass die DEKRA Ost noch auf altem Standard Gas-Anlangen einträgt. Das ist echtes Glück für dich.
Auch die Prüfer werden demnächst sich an den Anhang des §41a halten müssen.
Hier in Schleswig Holstein gehts nichts mehr ohne Beleg !!
Ansonsten finde ich deine Fotos und Selbstbau-Lösungen nicht schlecht. Das macht vielen Mut, es auch mal selber zu probieren.
Nur die Verlegung der Gasleitungen im Ramen ist gegen die Richtlinien. Schön einfach......hätte ich auch gern so gemacht....aber
nicht zulässig.
LG
Ich gebe zu.....ich war wohl gestern Abend nicht mehr ganz so wach, als ich meinen Beitrag geschrieben habe.
Meinen Beitrag habe ich daher überarbeitet.
Ich habe mehrere Gas-Anlagen selbst verbaut und überarbeite ständig Anlagen, die von Pseudo-Einbauen reingebastelt wurden.
Das wissen einige im Forum.
Wo hast du deine Anlage eintragen lassen??? TÜV SÜD oder Dekra ost????
Wenn das reibungslos geklappt hat....prima.....hast du richtig Glück gehabt.
Teilweise werden dort noch selbst eingebaute Universal Anlagen nach 67R01 eingetragen. Das ist aber demnächst Geschichte.
Dies kann man in den Arbeitsanweisung vom TÜV SÜD und NORD gerne nachlesen.
Ihr solltet euch auch mal den § 41a genau durchlesen....und zwar nicht den öffentlichen Teil, sondern den internen Teil, den sogenannten ANHANG.
Diesen haben nur der Gesetzgeber und die Prüforganisationen selbst. (Wer interesse daran hat....ich kann das mal scannen und einstellen)
Wer mehr von meinen damaligen TÜV Problemen wissen will, der kann das hier auch mal nachlesen:
https://www.lpgforum.de/umfragen/19...-der-gasanlage-bei-tuv-nach-selbsteinbau.html
Hier auch ein Fachbeitrag vom Bundesverband der Gaseinbauer:
https://bfg-ev.com/neues-auf-bfg-evcom.html
Ohne Einbau Bescheinigung eines GSP-Fachbetriebes oder dessen Einstell-Bescheinigung keine Eintragung mehr !!!!!!!!
Und jetzt kommt unser Problem als Selbsteinbauer:
Welcher Fachbetrieb stellt dir, ohne das er die Anlage selber eingebaut hat, so eine Bescheinigung aus?????? Keiner !!!!!!!!
Wenn er das macht, übernimmt er die Haftung für den Einbau und deren Einstellungen. Keiner von denen ist so dumm.
Und das ist das Problem, was wir Selbsteinbauer zukünftig haben werden.
Der TÜV / die DEKRA können und dürfen im Moment keine selbst eingebauten Anlagen mehr eintragen, (betrifft Universal-Anlagen)
da Sie die speziellen, in 2013 eingeführten Prüfungen noch nicht Abgelegt haben und die Fachgeräte von den Anlagen-Herstellern nicht besitzen. Das ist Fakt.
In Hessen und vielen anderen Bundesländern werden deshalb sogar schon Gutachten zurück gezogen.
Es wird in Zukunft für uns Selbsteinbauer sehr schwer, Anlagen bei TÜV eintragen zu lassen.
Da muss der Gesetzgeber nachbessern.... da bin ich dran.
@ fl2181 und deinem schlauen Beitrag:
Du hast bestimmt eine Universal 67R01- Anlage und keine 115 ér. Es gibt nur wenige 115er Anlagen auf dem Markt.
Auch wenn auf deinem Abgas-Gutachten was mit R115 drauf steht, es ist meistens ein Universal-Rüstsatz....... glaubs mir.
Eine 67R01 Anlage bei der GTÜ eintragen lassen? Wo soll das denn gehen??? Träumst du?
Nur der TÜV NORD / SÜD und die Dekra im Osten dürfen Gasanlagen eintragen.
Hats du das bei der GTÜ schon selber gemacht???? Oder ist das jetzt HÖRENSAGEN? Den GTÜ Bericht hätte ich gern als SCAN.
Nur der vom gesetzgeber beauftragte Prüfdienst darf dies tun. Und da ist die GTÜ nicht dabei. Es handelt sich hier nicht um eine normale ABE.
GTÜ.....keine Eintragungen von Gasanlagen!!!!!!!
Es scheint so zu sein, dass die DEKRA Ost noch auf altem Standard Gas-Anlangen einträgt. Das ist echtes Glück für dich.
Auch die Prüfer werden demnächst sich an den Anhang des §41a halten müssen.
Hier in Schleswig Holstein gehts nichts mehr ohne Beleg !!
Ansonsten finde ich deine Fotos und Selbstbau-Lösungen nicht schlecht. Das macht vielen Mut, es auch mal selber zu probieren.
Nur die Verlegung der Gasleitungen im Ramen ist gegen die Richtlinien. Schön einfach......hätte ich auch gern so gemacht....aber
nicht zulässig.
LG
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