Selber auf Gas umbauen !!!

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.
Es ist schon sehr bedenklich, ohne das man mich kennt, so eine Beitragsbewertung abzugeben.

Ich gebe zu.....ich war wohl gestern Abend nicht mehr ganz so wach, als ich meinen Beitrag geschrieben habe.
Meinen Beitrag habe ich daher überarbeitet.

Ich habe mehrere Gas-Anlagen selbst verbaut und überarbeite ständig Anlagen, die von Pseudo-Einbauen reingebastelt wurden.
Das wissen einige im Forum.

Wo hast du deine Anlage eintragen lassen??? TÜV SÜD oder Dekra ost????

Wenn das reibungslos geklappt hat....prima.....hast du richtig Glück gehabt.

Teilweise werden dort noch selbst eingebaute Universal Anlagen nach 67R01 eingetragen. Das ist aber demnächst Geschichte.
Dies kann man in den Arbeitsanweisung vom TÜV SÜD und NORD gerne nachlesen.

Ihr solltet euch auch mal den § 41a genau durchlesen....und zwar nicht den öffentlichen Teil, sondern den internen Teil, den sogenannten ANHANG.
Diesen haben nur der Gesetzgeber und die Prüforganisationen selbst. (Wer interesse daran hat....ich kann das mal scannen und einstellen)

Wer mehr von meinen damaligen TÜV Problemen wissen will, der kann das hier auch mal nachlesen:

https://www.lpgforum.de/umfragen/19...-der-gasanlage-bei-tuv-nach-selbsteinbau.html

Hier auch ein Fachbeitrag vom Bundesverband der Gaseinbauer:

https://bfg-ev.com/neues-auf-bfg-evcom.html

Ohne Einbau Bescheinigung eines GSP-Fachbetriebes oder dessen Einstell-Bescheinigung keine Eintragung mehr !!!!!!!!

Und jetzt kommt unser Problem als Selbsteinbauer:

Welcher Fachbetrieb stellt dir, ohne das er die Anlage selber eingebaut hat, so eine Bescheinigung aus?????? Keiner !!!!!!!!
Wenn er das macht, übernimmt er die Haftung für den Einbau und deren Einstellungen. Keiner von denen ist so dumm.
Und das ist das Problem, was wir Selbsteinbauer zukünftig haben werden.

Der TÜV / die DEKRA können und dürfen im Moment keine selbst eingebauten Anlagen mehr eintragen, (betrifft Universal-Anlagen)
da Sie die speziellen, in 2013 eingeführten Prüfungen noch nicht Abgelegt haben und die Fachgeräte von den Anlagen-Herstellern nicht besitzen. Das ist Fakt.
In Hessen und vielen anderen Bundesländern werden deshalb sogar schon Gutachten zurück gezogen.

Es wird in Zukunft für uns Selbsteinbauer sehr schwer, Anlagen bei TÜV eintragen zu lassen.
Da muss der Gesetzgeber nachbessern.... da bin ich dran.

@ fl2181 und deinem schlauen Beitrag:

Du hast bestimmt eine Universal 67R01- Anlage und keine 115 ér. Es gibt nur wenige 115er Anlagen auf dem Markt.
Auch wenn auf deinem Abgas-Gutachten was mit R115 drauf steht, es ist meistens ein Universal-Rüstsatz....... glaubs mir.

Eine 67R01 Anlage bei der GTÜ eintragen lassen? Wo soll das denn gehen??? Träumst du?
Nur der TÜV NORD / SÜD und die Dekra im Osten dürfen Gasanlagen eintragen.

Hats du das bei der GTÜ schon selber gemacht???? Oder ist das jetzt HÖRENSAGEN? Den GTÜ Bericht hätte ich gern als SCAN.

Nur der vom gesetzgeber beauftragte Prüfdienst darf dies tun. Und da ist die GTÜ nicht dabei. Es handelt sich hier nicht um eine normale ABE.
GTÜ.....keine Eintragungen von Gasanlagen!!!!!!!

Es scheint so zu sein, dass die DEKRA Ost noch auf altem Standard Gas-Anlangen einträgt. Das ist echtes Glück für dich.
Auch die Prüfer werden demnächst sich an den Anhang des §41a halten müssen.
Hier in Schleswig Holstein gehts nichts mehr ohne Beleg !!

Ansonsten finde ich deine Fotos und Selbstbau-Lösungen nicht schlecht. Das macht vielen Mut, es auch mal selber zu probieren.
Nur die Verlegung der Gasleitungen im Ramen ist gegen die Richtlinien. Schön einfach......hätte ich auch gern so gemacht....aber
nicht zulässig.

LG
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es tut mir ausser ordentlich leid das ich langsam sauer werde. Ich wollte mit diesem Beitrag helfen da ich ja auch irgendwann mal Hilfe brauche . Wunderst du dich nicht das alle nur Fragen stellen und keiner mehr hilft .

Man nen Abgasgutachten in dem alle relevanten Teile eingetragen sind wird sowieso als Datenblatt Dienstleistung von der dekra erstellt .

Mein bekannter ist Prüfer und wenn du dir anmaßt es besser zu wissen solltest du dich mal beim Tüv oder der dekra bewerben.

Vielen dank das du genau das tust was hier keiner wollte.

DAS KAPUTT LABERN EINES AUSFÜHRLICHEN ERFAHRUNGS BERICHTES .

Versteh es doch einfach . Es ist rechtlich vollkommen ok . Und gängige Praxis .
Ein Gewerbe schein als umrüster kann ich ja gerne anmelden wenns dir dann besser geht .
Und deine Einbau Bestätigung soll wie aussehen .... Hiermit bestätige ich als normales Gewerbetreibender das ich die Anlage eingebaut habe . Lol. Was du meinst ist die gas Einbau Prüfung und die macht die Prüfstelle .
 
Was willst du überhaupt einstellen . Benzin und gas map fahren. Hochladen. Gas Druck korrigieren fertig . Die Regelung nach lambda übernimmt weiterhin das Motorsteuergerät.
 
Ich finde deinen Erfahrungsbericht wirklich gut.....Bilder.....alles dabei.
Danke. Hat dir bestimmt viel Mühe gemacht.
Dafür haben wir ja auch das Forum. Information und Hilfestellung für Andere.

Und in den Beiträgen kamen Fragen zu den Abgasgutachten und zu den TÜV Zulassungen etc.....

Hierzu habe lediglich darauf hin gewiesen, dass es problematisch wird, einen Selbstbau eingetragen zu bekommen.
Das gehört, so denke ich, für einen Selbsteibauer auch zur Grund-Information. Dies wollte ich hier nur ergänzen.
Aber man wird ja für so einen Informations-Beitrag gleich gesteinigt.

Es ist wichtig das unsere Forum-Mitglieder das wissen.
Nachher haben die eine teure Anlage gekauft...eingebaut.... und nix mit TÜV. Wie stehen die dann da?
Es war von dir doch alles so einfach beschrieben....und dann haben die keine Eintragung bekommen.

Mein TIp für alle: Vorher zum Prüfer und fragen wie er es haben will !!!

Alle sollten schon wissen, worauf Sie sich da ggf einlassen. Hier kommen nicht alle aus dem Prüf-Bereich der Dekra OST.
Und die Prüfungen und Eintragungen sind Ländersache !!

Es ist z. B. wichtig, dass alle Prüf-Nummern der Bauteile nach dem Einbau noch zu sehen sind, da der Prüfer die vor Ort
mit dem Abgas-Gutachten vergleichen muss..... Diese Info finde ich auch überaus wichtig.

Also gehört auch eine Beschreibung der rechtlichen Hintergründe grundlegend dazu.

Es wäre schön.....wenn es überall so einfach wäre, wie es in deinem Fall war. Bin, was das angeht, echt neidisch.
Kannst du mir deinen Prüfer mal ausleihen?
:-D


Also nix für ungut.

Zu deiner letzten Frage:
Für einen Leihen ist es unmöglich, MAPS und Trim-Werte zu erfahren.
Short Trim und Long Trim werte auszulesen, Schlüsse daraus zu ziehen....die Anlage dann richtig einzustellen.
Auch bei den Einstellungen und der Vorgehensweise gibt es bei den Universal-Anlagen je Hersteller grosse Unterschiede.

Deshalb wird seit Anfang 2013 mindestens die Einstell-Bescheinigung eines Fachbetriebes bei der TÜV Vorstellung benötigt.
( Sicherstellung eines sicheren und schadensfreien Betriebs der Gasanlage im Kraftfahreug )
Hier haftet dann wiederum der Fachbetrieb. Toll......oder? :cry:

Einbauen kann man die ja immer noch selber....nur braucht man mindestens diesen Beleg. :shock:

R115 Anlagen sollen sich, lt Gesetzgeber selber einstellen, da Sie auf das Fahrzeug voreingestellt sein sollen und sich selbstständig die restlichen Werte durch
einen Lernmodus erfahren können /sollten.

(Dies ist aber wiederrum nicht der Fall. Daher läuft vom Bundesverband der Gasanlagen-Einbauer in Brüssel eine Klage gegen die Hersteller)

Ich hoffe das der kleine Ausflug in die rechtlichen Belange nicht zu ermüdend war und einige von uns davor bewart, ins offene Messer zu laufen.

Ich klinke mich jetzt aus diesem Beitrag aus.

LG
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Oben