Hier schreibt der OFF ROAD Leser! : Finanzamt macht aus Lastenesel einen PKW
Geschrieben von Anonym am 10.12.2005 09:58 (2018 x gelesen)
Hallo, ich habe die Tage den neuen Steuerbescheid für meinen Mitsubishi L200 Pick Up bekommen und soll nun PKW-Steuer bezahlen.
Ich wollte meinen L200 beim TÜ als PKW umschreiben lassen, denn wenn ich schon PKW Steuer bezahlen muss, dann kann ich wenigstens die Vorteile bei der Versicherung ausnutzen und auch am Wochenende mit dem Hänger auf die Autobahn. Doch der TÜ - Prüfer sagte mir, das er meinen "LKW offener Kasten" nicht in einen PKW umschreiben kann, da immer noch die Regel gilt "Ein Fahrzeug mit offener Ladefläche" ( Pritsche ) ist ein LKW.
Die vom Finanzamt angewandte Regel " Ladefläche größer als Fahrgastraum" kann bei einem Pick Up nicht zum tragen kommen, ...
da diese nur für LKW-geschlossener Kasten gilt.
Auch die N1 Regelung für solche Fahrzeuge ist immer noch in Kraft.
Ich müsse meine Ladefläche mit einem festen Deckel verschließen oder ein Hardtop drauf machen, den Motorraum und Luftfilter mit Dämmatten Isolieren ( Geräuchpegel für PKW anders als für LKW ) um die Vorraussetzungen für eine PKW Zulassung zu schaffen. Das würde dann mit Eintragungen rund 3000 Euro kosten.
Da ich meine Ladefläche aber nicht verschließen kann, weil ich die offene Ladefläche brauche, bleibt er also LKW.
Auch ein LKW darf bis zu 9 Sitzplätzen haben unabhängig vom Gewicht, den sonst müssten div. LKW von Polizei und Feuerwehr ja auch PKWs sein, die mit Mannschafts- Gerätewagen bis zu 9 Personen transportieren. Das wäre dann ein PKW mit rund 12 Tonnen ?
Nach reichlichen Informationen bei TÜ und Anwalt, habe ich Einspruch gegen diesen Bescheid eingelegt. und die Nachzahlung unter Vorbehalt überwiesen. Mal sehen was da nun rauskommt.