ziegler Hans-Peter
Mannschaftskabine
Wie steht der VK dazu.. :idea:
Poste doch Mal bitte die Verkaufsanzeige, falls du die hast. Denn, solche Aussahgen, wie "Bastelfahrzeug", "klein Unfallschaden" usw. im Kaufvertrag sprechen zur 100% gegen dich...
Das einzige worauf du in diesem Fall noch berufen kannst, ist deine Rückgaberecht, die du aber nicht auf die o.g. Ansatzpunkte aufbauen kannst...
Hier erzählt auch jeder was anderes. Der Ein sagt Verbraucherschutz, du sagst nu wieder durch die Bezeichnung im vetrag bestände kein Rückgaberecht.
An den Geschädigten: Lass dich von nem Anwalt beraten. Die ganzen Hobby Juristen hier machen einen ja ganz narrisch :shock:
Cheers
Werde mir vorab die vin schicken lassen.
....Kann man sich auf den adac Check verlassen?
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