Schei.. LKW !

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STVO sagt dazu:
§3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.... Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

§6 Vorbeifahren

Wer an einem haltenden Fahrzeug, einer Absperrung oder einem sonstigen Hindernis auf der Fahrbahn links vorbeifahren will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Muß er ausscheren, so hat er auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen - wie beim Überholen - anzukündigen.

Sowie
§5 Überholen

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden.

§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.

§34 Unfall

(1) Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte

1.

unverzüglich zu halten,
2.

den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren,
3.

sich über die Unfallfolgen zu vergewissern,
4.

Verletzten zu helfen (§ 323 c des Strafgesetzbuches),
5.

anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten oder Geschädigten
1.

anzugeben, daß er am Unfall beteiligt war und

2.

auf Verlangen seinen Namen und seine Anschrift anzugeben sowie ihnen Führerschein und Fahrzeugschein vorzuweisen und nach bestem Wissen Angaben über seine Haftpflichtversicherung zu machen,

6.


1.

solange am Unfallort zu bleiben, bis er zugunsten der anderen Beteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeuges und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit ermöglicht hat oder
2.

eine nach den Umständen angemessene Zeit zu warten und am Unfallort Namen und Anschrift zu hinterlassen, wenn niemand bereit war, die Feststellung zu treffen,
7.

unverzüglich die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, wenn er sich berechtigt, entschuldigt oder nach Ablauf der Wartefrist (Nummer 6 Buchstabe b) vom Unfallort entfernt hat. Dazu hat er mindestens den Berechtigten (Nummer 6 Buchstabe a) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitzuteilen, daß er am Unfall beteiligt gewesen ist, und seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs anzugeben und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung zu halten.

(2) Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann.

(3) Unfallspuren dürfen nicht beseitigt werden, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden sind.

Fahrerflucht:

https://www.123recht.net/article.asp?a=6520&ccheck=1

Und sein Fehlverhalten des Haltens im Haltverbot zu "bestrafen" ist Sache der Polizei und nicht deine. :shock:
 
Moin Sunfire,
ich kann deine Emotionen durchaus nachvollziehen. Es ärgert einen in dem Moment ungemein wenn sowas passiert und man schimpft dann auch, sehr leicht und zu leicht wie im jetzigen Fall auf "die" ganze "Berufssparte". Du wirst aber überall Leute finden die sich nicht korrekt verhalten und die einen in Situationen bringen können die bei korrektem Verhalten nicht entstanden wären. Was meinst Du wie oft die Fahrer der Schwertransporte die ich ab und zu begleite mit Situationen zu tun haben wo ein falsch geparkter Transporter oder PKW dafür sorgt das wir Probleme kriegen. Oder aber die PKW-Fahrer die meinen sich dazwischen drängen zu müssen wenn wir mit BF3 ne Kolonnenfahrt absichern. Da gibt es dann auch Situationen in denen wir das schimpfen über "die" PKW-Fahrer anfangen. Hilft aber ja nix, außer man hat noch Polizeibegleitung dabei (was heute sehr sehr selten ist), die krallen sich den Lümmel dann nach entsprechendem Hinweis.
Die meisten Trucker die ich kenne sind Pfundskerle und schwer in Ordnung, n schwarzes Schaaf gibt´s überall dazwischen.
 
Ihr seit alle Heilige ich weiß !

Denn wenn der LKW Fahrer zu faul ist 5 m zu gehen und lieber da parkt wo´s verboten ist, dann darf man mit Recht sauer sein
und auch mal ausfallend werden !
Hätte er vorschriftsmäßig geparkt,( und es war auch Platz genug da, nur ein paar Meter weiter !! )dann wär garnichts passiert !

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Warum heißt es wohl Kraftfahrer und nicht Kraftläufer? Wenn wir laufen wollten, dann wären wir Brifträger geworden!
 
Hallöchen Leute,
Nachdem ich mit Erkältung wie ´n Schluck Wasser in der Kurve rumhäng, hab ich genug Zeit mal darüber nachzudenken
was da evtl. wirklich los war.
Wenn man mal das alles genau überlegt kommt man irgendwie zu dem Ergebnis das da was nicht stimmen kann !!!!
1.) Das Loch im Aussenspiegel>>> Wenn das wirklich von dem LKW war, dann hätte das mächtig scheppern müssen, und zwar so Laut, das ich es trotz Musik auch gehört hätte !
2.) Die Geschwindigkeit>>>> Nachdem ich innerorts rel. langsam gefahren bin ist so ein Schaden an meinem Spiegel fast ausgeschlossen !
3.) Das was war, hat nur meine Frau gehört>>>>> Klar, sie war ja man nähesten dran ( Beifahrersitz )
Ich denke wenn da was war, dann hab ich den höchstens ganz leicht gestriffen , das aber bestimmt nicht für das Loch reicht!
Ich bin mir Sicher das es eigendlich nicht von dem LKW sein kann denn es hätte sich bei dem Schaden mein Spiegel bewegen( Einklappbewegung )müssen, und da war nichts zu merken !!
Woher dann das Loch ?
Ist Loch evtl. schon älter ?
Kann das evtl. mal bein Einkaufen auf dem REAL Parklatz passiert sein, und ich hab´s nur nicht gesehen ?

Grüße
 
Na dann solltest Du auch die hier vertretenen und leicht angepissten sch.. LKW-Fahrer rehabilitieren.
 
O.k. xerxes69
wird herabgestuft auf Trottel, denn Tatsache ist das er breitarschig da gestanden ist wo´s verboten ist !
Betone aber nochmal das sich das nur auf den einen in Garching bezieht !

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dazu gibt es eine These:
"Die Menschen lassen sich von dem täuschen, was Sie glauben gesehen zu haben"
 
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