Mein 5,2 Jeep hat D3 eingetragen mit Kaltlaufregler. Vielleicht lohnt sich ja der Einbau.
Ich weiß von mehreren van fahrern aus dem raum krefeld das dies nicht mehr anerkannt wird.
Das Problem ist ja das die Einstufung/Schlüsselnummer als Lkw in den Papieren steht.
Wenn Das Fa der Meinung ist Du fährst einen PKW, dann schlüsseln die es auf eine "vergleichbare" Schlüsselnummer um
FA schlüsselt den Code von Lkw (06) auf eine "vergleichbaren" Code PKW (04) um.
https://www.womotouren.de/kfz_steuer/umschluesselung.htm
Bei mir zb. würde in Falle einer PKW-steuer aus 0653 0429 werden.
Glaube nicht das die das dürfen. Das Abgasgutachten für den Ram ist ja als LKW ausgestellt. Der Tüv kann den Ram deswegen auch nicht als PKW umschreiben,
weil es für den Ram kein Abgasgutachten als Pkw gibt! Somit ist das Finanzamt nicht berechtigt sich ein Abgasgutachten auszudenken. Das Fahrzeug ist mit dem
LKW Abgasgutachten in Deutschland zugelassen, also muß es auch nach dem besteuert werden. Sonst Einspruch!!
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