Ich persönlich halte es für einen dieser typischen Facebook-Fakes...
Aber steht ja in Facebook, also muss es wahr sein...
Sorry Leute, Ihr glaubt doch nicht allen Ernstes, dass die Zulassung von Fahrzeug XYZ auf 50 Stück begrenzt werden kann. Der gern zitierte Gleichbehandlungsgrundsatz ist zwar Schmarrn, weil er sich auf was gänzlich anderes bezieht, dennoch hat auch der 51. Käufer eines TRX oder was auch immer das gleiche Recht auf Zulassung seines Fahrzeuges.
Punkt 1
Ein offizielles CoC-Papier, welches vom Hersteller kommt, dürfte es für den Ram eigentlich nicht geben, weder für nen TRX, noch für nen stinknormalen 1500'er.
Zitat: "Das
COC-
Papier bestätigt, dass das neue Fahrzeug zum Zeitpunkt der Auslieferung der EU-Betriebserlaubnis für dieses Fahrzeug entsprochen hat."
Ein amerikanisches Fahrzeug, welches erst umgerüstet werden muss, kann zum Zeitpunkt der Auslieferung (vom Hersteller an den Händler) keiner EU-Betriebserlaubnis entsprochen haben, weil es eine solche für die Fahrzeuge gar nicht gibt. Sonst bedürfte es ja grundsätzlich mal keiner Einzelabnahme beim TÜV.
Was hier gemeint war, ist wohl allenfalls die Übereinstimmungsbescheinigung des TÜV, in welcher alle Einzeldaten für die Zulassungs des Fahrzeuges aufgeführt sind, die dann so in die Fahrzeugpapiere übernommen werden.
Punkt 2
Da möchte die Zulassungstussi in Köln also eine Bestätigung von AEC über die Anzahl der importierten/zugelassenen TRX?
Na klar doch...
Weder ist AEC der einzige Importeur des TRX, noch kann AEC überhaupt abschätzen, wie viele TRX nach Deutschland kommen und hier zugelassen werden/wurden. Das könnte wenn überhaupt das KBA anhand der hinterlegten Zahlen und da hätte die Zulassungsstelle noch eher Zugriff drauf, als Kunde X, Zulasser Y oder Importeur Z...
Punkt 3
Ne Bescheinigung über das Abgasverhalten... Häää? Nicht die Zulassung will so ein Abgasgutachten, sondern der TÜV im Zuge der Einzelabnahme. Also lag das Abgasgutachten bei der Einzelabnahme dem TÜV bereits vor und die für die Zulassungsstelle notwendigen Daten befinden sich im Regelfall bereits auf den TÜV-Papieren.
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Also ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber entweder ist die Geschichte wie so oft bei FB frei erfunden, einfach nur etwas überdreht bzw. fehlerhaft dargestellt oder es haben auf den Zulassungspapieren des TÜV's einfach nur irgendwelche Daten gefehlt, die da eigentlich reingehören würden. Auch der TÜV macht mal Fehler.
Wie auch immer, die Zulassungsstellen drücken einem dann aber die unvollständigen Papiere in die Hand und man wird damit wieder nach Hause geschickt. Die Zulassungsstellen kassieren aber im Regelfall keine unvollständigen Papiere ein. Man kann diese aber durchaus hinterlegen, bis fehlende Dokumente nachgereicht wurden und das fahrzeug dann zugelassen wurde. Gerade jetzt bei Corona und den vielen schriftlichen Fahrzeugzulassungen der Fall.
Ist nur meine
persönliche Meinung...