Ob das alles rechtens ist, steht ja sicherlich auch irgendwo.
Na ja, sagt einem aber auch schon der gesunde Menschenverstand, dass das jeder rechtlichen Grundlage entbehrt. Spätestens beim Verwaltungsgericht ist dann Schluss mit dem Unsinn...
Klar, die können einem erstmal das Leben schwer machen (tun sie ja auch oft genug), aber eben nur im Rahmen der geltenden Gesetzeslage. Ob das Auto pinkfarben, pissgelb oder camouflage lackiert ist, geht die in etwa so viel an, wie die Farbwahl der Gardinen zu Hause. Das Gericht würde denen was husten, aber sowas von...
Bei der Kennzeichengröße würde es schon wieder spannend. Wenn bei Zulassung des Fahrzeuges keine Möglichkeit mehr für ein kleines Kennzeichen besteht, dann hat der Autobesitzer halt Pech gehabt und muss sich was einfallen lassen. Wenn Nummer XYZ aber frei ist und die Zulassung sträubt sich lediglich dagegen, ein kleines Kennzeichen auszugeben (sofern es vom TÜV dokumentiert ist), kommt's auf die Laune des Richters an, falls man sich das geben will. Aber alle Besitzer von US-Fahrzeugen anzuschreiben, damit die ihre kleinen Kennzeichen abgeben, ist Unsinn und ein Verwaltungsakt, der schon im Widerspruchsverfahren scheitern dürfte.
Ebenso eine Zahlenbegrenzung von Fahrzeug X auf Anzahl Y. Das wäre durch kein Gesetz gedeckt. Hier würde ein Eilantrag auf Einstweilige Anordnung aller Wahrscheinlichkeit nach sogar schon ausreichen, weil das Gericht mit Sicherheit bei der Zulassungsstelle von vornherein anfragt, was dieser Nonsens soll.
Man fragt sich schon, was manche Leute glauben, wie allmächtig irgendwelche Stadtbehörden sein sollen. Ja, es gibt kuriose Fälle, sicherlich, vor allem wenn sich Zulassungsstellen für allmächtig befinden. Muss man nur genug Zeit, Nerven und Kohle vorschießen, um denen kräftig vor den Koffer zu schei*en. Außer bei der Kennzeichengröße, da kommt es halt wirklich auf den Einzelfall an...