[emoji23][emoji23][emoji23][emoji23]Sprüh dir mit Sprühdosen das Wort Mörder an die Wand neben dem Ram. Dann haste Ruhe.
Im öffentlichen Bereich müssen die Räder innerhalb der Markierung sein. Der Rest darf überstehen.
die aussage habe ich auch vom ordnungsamt bekommen, als ich mit meinem dicken rückwärts auf die bordsteinkante gefahren bin um den fließenden verkehr nicht zu behindern und ein ticket bekommen habe.......
mit den vorderrädern bin ich an der bordsteinkante.....
...und genau das ist nur einer der Gründe warum ich mir niemals eine Eigentumswohnung kaufen würde.
Das gilt aber auch nicht immer. Stehst du vor einer beginnenden Halteverbotzone und deine Räder sind im letzten Parkplatz, der Arsch hängt aber einen Meter in die Zone, zahlst du als wenn du komplett dort drin gestanden hättest.Im öffentlichen Bereich müssen die Räder innerhalb der Markierung sein. Der Rest darf überstehen.
Wie das im Privatbereich ist, kann ich Dir nicht sagen. Schau doch mal, ob noch jemandens Stoßstange auch nur 1cm übersteht. Wenn ja... who cares ?
...
Vielleicht sollten wir einfach mal einen Rechtschreibefred eröffnen :mrgreen:
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