Tigger
...
ob wir jemals erfahren wie es ausging
Moin, du hast recht, bis 3.5t ist egal ob PKW,LKW oder SUV. Aber in dem Moment wo du als Gespann oder Singel über 3.5t greift das Verbot. Mußte ich selbst schon erfahren. RAM1500+Pferdehänger gab 1Punkt + Kohle . Der freundliche Herr meinte das wissen die wenigsten zB. WOMO s oder auch PKW als Gespann . Und ja , das ist nervig, wenn man einen 100kmh Trailer hat.Keine Ahnung, warum das von allen überlesen wird ...
Bei Zulassung als PKW und Gewicht bis 3,5t müsstest du auch mit Anhänger auf der Autobahn im LKW-Überholverbot überholen dürfen, wie jeder Geländewagen mit Anhänger auch.
Moin, du hast recht, bis 3.5t ist egal ob PKW,LKW oder SUV. Aber in dem Moment wo du als Gespann oder Singel über 3.5t greift das Verbot. Mußte ich selbst schon erfahren. RAM1500+Pferdehänger gab 1Punkt + Kohle . Der freundliche Herr meinte das wissen die wenigsten zB. WOMO s oder auch PKW als Gespann . Und ja , das ist nervig, wenn man einen 100kmh Trailer hat.
Schau mal, das habe ich dazu gefunden. Bedeutung: Das Gebots- bzw. Verbotszeichen 277 untersagt es Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, sowie Zugmaschinen, mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen zu überholen. Vom Überholverbot ausgenommen sind PKW und Busse. Bei mir steht in den Papieren max 3.5t als Gespann max 7.5t. Evl war das der Grund bei mir .Neverending Story...
Nur weil der von Dir erwähnte "freundliche Herr" es meinte besser zu wissen, ist es noch lange nicht richtig (interpretiert)!
Ich hätte mir von dem ganz sicher nicht "ein Pimmelchen auf die Backe malen lassen", sondern die Sache direkt an einen Anwalt für Verkehrsrecht gegeben und bin mir sehr sicher, das man da abschließend auch Recht bekommt!
Einfach im Fred hier auch mal gewisse Dinge genau(er) lesen...
Schau mal, das habe ich dazu gefunden. Bedeutung: Das Gebots- bzw. Verbotszeichen 277 untersagt es Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, sowie Zugmaschinen, mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen zu überholen. Vom Überholverbot ausgenommen sind PKW und Busse. Bei mir steht in den Papieren max 3.5t als Gespann max 7.5t. Evl war das der Grund bei mir .
Spielt keine Rolle ob LKW oder PKW, alles über 3,5 Tonne darf nicht überholen, also jeder PKW der zusammen mit seinem Anhänger mehr als 3,5 Tonnen wiegt, darf nicht überholenHallo, gestern bin ich mit meinem RAM1500 mit niederländischem Kennzeichen (Pkw, kein Lkw) mit einem Wohnwagen auf der Autobahn gefahren.
Ich bin ordentlich mit 100 km/h gefahren und habe Lkw überholt.
Ich wurde von der Polizei angehalten und bekam ein Bußgeld, weil ich nicht überholen durfte??
Ich fahre einen PKW, keinen LKW??
Die Polizei sagte, dass es sich bei dem RAM um ein Kraftfahrzeug handelte und das als LKW gilt, ist das richtig?
Dieses Zeichen gilt für ALLE Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen nicht nur für LKW, also auch ein normales PKWle mit schwerem Hänger darf da nicht überholen wenn 3,5 T überschritten werden.Es gab ein Überholverbot für LKW, nicht für PKWAnhang anzeigen 118196
Verdoppelt sich die Strafe.Und immer dran denken: ihr habt das Schild nicht gesehen, überholt man mit Vorsatz unerlaubt wird es teurer.
Echt... stimmt das... dass es sich verdoppelt wusste ich nicht.. .Verdoppelt sich die Strafe.
Wenn im Fahrzeugschein PKW steht, würde ich den Bescheid anfechten.Mein RAM ist in den Niederlanden als PKW registriert, das stimmt also nicht, oder?
Wenn im Fahrzeugschein PKW steht, würde ich den Bescheid anfechten.
Also ich nehme an, du wurdest in D auf der Autobahn angehalten.
§ 3 Abs. 4a) BKatV erlaubt sogar eine Verdoppelung des Regelsatzes, wenn jemand einen „Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 55 Euro vorgesehen ist. “ § 4 BKatV konkretisiert die Voraussetzungen und Dauer eines sogenannten Regelfahrverbots.Echt... stimmt das... dass es sich verdoppelt wusste ich nicht.. .
Dann ist er ja über 3,5t, was die Beamten sicher auch geprüft haben, anhand der Papiere, und somit ist alles Klagerei hinfällig.Ich denke, dass die Beweisführung, dass das Gespann RAM + Wohnwagen, unter 3,5 t gewogen hat, sehr SCHWERig wird.
Von daher kann er sich den Aufwand und die Zeit auch sparen.
Dann ist er ja über 3,5t, was die Beamten sicher auch geprüft haben, anhand der Papiere, und somit ist alles Klagerei hinfällig.
Dieses Zeichen gilt für ALLE Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen nicht nur für LKW, also auch ein normales PKWle mit schwerem Hänger darf da nicht überholen wenn 3,5 T überschritten werden.
Was denn nu? Drei Leute, vier Meinungen.....
Stimmt du hast recht... boa... darf ich mit Tesla und Wowa in Zukunft doch überholen am Albaufstieg, hab ich zwar eh gemacht, aber immer gescannt ob wo Bolizei ist..Verkehrszeichen 277: Es gilt ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen. Davon ausgenommen sind Pkw und Kraftomnibusse.
so der offizielle Text
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