RAM 1500 4x4 Quad Cab Sport

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2000 hört sich eh vernünftig an. Ist für mich auf jeden Fall eine Alternative, falls beim Lappi kein passender reinkommt die nächsten Monate.

Die Typisierung als LKW N1 nach dem KFG hat aber nur bedingt mit der Einstufung als LKW/PKW nach dem NoVa Gesetz zu tun.
Auch wenn es unwahrscheinlich ist dass die Finanz Wind davon bekommt, wenn sie dich zwicken wollen dann tun die das gerantiert, das braucht nur ein Polizist ins Rollen bringen dem du komisch kommst, er sich auskennt und eine kleine Meldung ans BMF macht.

Aber dazu braucht man natürlich einiges an Pech auch...

Also könnte ich im nachhinein Probleme bekommen, wenn der Ram vom Importeur in Deutschland als PKW verzollt wurde? Und ich ihn dann als LKW anmelde (was er lt. Spezifikationen ja auch ist) - versteh ich das richtig?

Und da geh ich kein Risiko ein, in Klagenfurt hatten die mal ne Schwerpunktaktion wo der Zoll einige Autos kontrolliert hat. Gut, da haben sie gezielt nach Einheimischen mit ausländischem Kennzeichen gesucht, aber trotzdem. Mit so nem Auto werd ich sicher öfter kontrolliert als mit nem Audi :lol:
 
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Diese Thematik wurde hier eh schon oft behandelt. Und im Wiener Raum zupft der Zoll & das FA gerade die Kunden eines lokalen Händlers, der hat auch die CrewCabs als LKW verkauft. Jetzt stehen die Kunden blöd da.
 
Ja DU bist als Zulassungsbesitzer bzw. Fahrzeugbesitzer dafür verantwortlich. Ob den vor 3 Jahren der Importeur als PKW in die EU eingeführt hat ist dem BMF egal, weil er ja nicht in Österreich zugelassen war. Den Importeur trifft da keine Verantwortung dir oder dem BMF gegenüber, eh klar, denn du könntest ja theoretisch den RAM in A auch als PKW zulassen...

Ob der jetzt in technischer Sicht nach dem KFG ein LKW ist kann der Finanz völlig egal sein, die gehen nach ihren Gesetzen (NoVa, CO2) vor. Bei der Motorisierung des RAM kannst du dir ja vorstellen in welchen astronomischen Höhen sich NoVa und CO2 Steuer bewegen, nicht umsonst kostet ein Grand Cherokee V8 bei uns gute 20.000 - 25.000 Euronen mehr als in D...

Ob eine Nachverzollung möglich ist - keine Ahnung, wahrscheinlich eher nicht.

Aber mach dich nicht verrückt und frag beim Geiger halt einfach mal, vielleicht wurde er eh als LKW verzollt, dann muss dir diese ganze (typisch österreichische), steuerliche Farce gar kein Kopfweh mehr machen. Oder du lässt es drauf an kommen, wie gesagt, die Chance dass da einer dahinterkommt sind schwindend gering.

Die Kontrolle der PKW mit ausl. Kennzeichen bzw. deutschen Kurzzeitkennzeichen ist mittlerweilse sehr beliebt geworden weil es einfach viele Scheinzulassungen (vor allem teurer PKW) in D gibt, weil sich viele die NoVa und CO2 Steuer sparen wollen - betrifft dich aber nicht.
 
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:shock: :oops:
Ähm, ich wollte meinen Beitrag ändern, hab aber aus Versehen auf Zitieren geklickt... :oops:
 
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Danke für die Auskunft!

Diese Thematik wurde hier eh schon oft behandelt. Und im Wiener Raum zupft der Zoll & das FA gerade die Kunden eines lokalen Händlers, der hat auch die CrewCabs als LKW verkauft. Jetzt stehen die Kunden blöd da.

Kann mir schon vorstellen welcher das ist, der bewirbt die CC's auch mit der LKW Steuer (oder hat es zumindest).
 
Der Steinböck ist auch der Einzige der den Crew Cab mit der originalen Heckklappe als N1 Typisiert bekommt!

In meiner Einzelgenehmigung ist das Fahrzeug mit dem originalen Heckdeckel drin!

Das Problem war früher das in der Einzelgenehmigung ein anderer Heckdeckel drin war und so haben alle typisiert, und typisieren bis auf Steinböck und Classics Reloaded noch immer alle!

Halten sie dich dann auf und dein Fahrzeug sieht nicht so aus wie in der Einzelgenehmigung fangen die Probleme an!

Wie die Fahrzeuge vom Impoteur in Österreich verzollt werden bekommst du leider nicht mit!
Den von der Verzollung hast weder du noch ich Papiere!

Steinböck und Pirmann verzollen auch den Quad Cab als Pkw! Dazu wird ein Blech in die Ladefläche geschraubt, und ich glaube kaum das dass die einzigen sind! Welcher Impoteur schenkt schon 12% her?
22% Lkw Zoll. 10% Pkw Zoll!

Wie soll der Endkunde wissen wie sein Fahrzeug verzollt wurde?
 
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Der Steinböck ist auch der Einzige der den Crew Cab mit der originalen Heckklappe als N1 Typisiert bekommt!

In meiner Einzelgenehmigung ist das Fahrzeug mit dem originalen Heckdeckel drin!

Das Problem war früher das in der Einzelgenehmigung ein anderer Heckdeckel drin war und so haben alle typisiert, und typisieren bis auf Steinböck und Classics Reloaded noch immer alle!

Halten sie dich dann auf und dein Fahrzeug sieht nicht so aus wie in der Einzelgenehmigung fangen die Probleme an!

Wie die Fahrzeuge vom Impoteur in Österreich verzollt werden bekommst du leider nicht mit!
Den von der Verzollung hast weder du noch ich Papiere!

Steinböck und Pirmann verzollen auch den Quad Cab als Pkw! Dazu wird ein Blech in die Ladefläche geschraubt, und ich glaube kaum das dass die einzigen sind! Welcher Impoteur schenkt schon 12% her?
10% Lkw Zoll. 22% Pkw Zoll!

Wie soll der Endkunde wissen wie sein Fahrzeug verzollt wurde?

Andersrum wird 'n Schuh draus:

PKW 10%
LKW 22%

und mein QC wurde sehr wohl als LKW verzollt.
 
Und wieso könnte man dann dafür belangt werden? :shock:

Frag bei der Finanz, denen ist das nämlich völlig egal, denn du als Zulassungsbesitzer hast das zu wissen und aus, du bist verantwortlich und du bist auch strafbar sobald das Fahrzeug auf dich zugelassen wird, das ist nunmal so und da braucht man jetzt auch nix schöndiskutieren.
Mir wurde im Kaufvertrag die LKW Verzollung meines QC bestätigt, ich kann im Bedarfsfall so die Verantwortung abwälzen, da man sich als Endkunde auf den gewerbl. Verkäufer verlassen können muss und daß auch rechtl. bindend ist.
Wenn man nix schriftlich hat ist man, wie immer im Leben, der Blöde wenns hart auf hart kommt...

Wer schon nen CC hat kommt eh nicht mehr drum herum, aber vom heutigen Standpunkt aus gesehen würde ich mir nichts anderes als nen QC zulegen und mir die korrekte Verzollung bestätigen lassen.
Wenn man vor hat einen aus nem anderen EU Land zu importieren, der dort schon irgendwie verzollt wurde, dann kann man ja IM VORHINEIN beim zuständigen Finanzamt anfragen (SCHRIFTLICH!) und sich von denen schriftlich geben lassen wie man vorgehen soll, dann hat man im Zweifel auch immer was zum Vorlegen auf das man sich berufen kann!
 
Ok danke. Dann muss ich mir das halt schriftlich geben lassen, kein Problem
;)
 
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