Quad vor dem Ram transportieren!

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Servus zusammen, ich habe vor langer Zeit mal davon gelesen das jemand nen Quad vor dem Ram hatte zum Transport!!! Wie geht das und wo würde ich das Bauteil herbekommen!!! Will ne lange Strecke fahren muß aber ne Menge Gebäck mitnehmen und die Quads!!! (ohne Hänger!!!)

für Antworten Dankbar!!!

Lg MAik
 
Kaufst dir einen Schneepflug, baust den an und gehst zum Tüv. Dann hast du schon mal die Halterung. Wichtig bei TÜV nicht das genaue Schild eintragen lassen. Danach kannst du eine Plattform anhängen und dein Spielzeug draufstellen. War zumindest bis vor ein paar Jahren legal. :mrgreen:

Gab es auch mal ein Bild im Netz. War glaube ich ein Landy 130 mit ner BMW vorne dran.

Gefunden :mrgreen:
 

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Ob das mit der vorderen Achslast hinhaut?? Ich bezweifel das mal, da der Lastschwerpunkt eines Quads so ca. 60-70cm vor dem Ram liegen würde. Ist dann ein ziemlich langer Hebel von Mitte Quad bis Mitte VA.
 
Da kommt kaum noch Licht durch...kein Blinker...Fahrer sieht kaum etwas, was vor ihm auf der Strasse passiert...und das bekommt man eingetragen???
 
Es gibt einen RAM aus dem Kreis Rosenheim. Habe ihn im Sommer 2010 auf Fehmarn gesehen. Vorn das Quad, hinten Wohnkabine. War ein 2500er.
 
Ein Bild zum Thema von der letzten Dakar, war ein großer, gut ausgeladener Focht F350 :mrgreen:
 

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Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§22 Ladung

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaflichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.

(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.

(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens

eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,

ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder

einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.

Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.

(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußersten Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.

Da ja in der Eu mittlerweile auch die Bull Bars verboten sind glaube ich nicht, daß man so einen Frontträger noch eingetragen bekommt ... aber fragen kostet ja nichts :mrgreen:
 
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Da ja in der Eu mittlerweile auch die Bull Bars verboten sind glaube ich nicht, daß man so einen Frontträger noch eingetragen bekommt ... aber fragen kostet ja nichts :mrgreen:


Das hat mit der Bull Bar nix zu tun.
Grundsätzlich ist sowas schon möglich.

Sonst dürfte es auch keine Schneepflüge mehr geben.
Ganz zu schweigen von den großen Schleppern in der Landwirtschaft, die ja rießen Maschinen vorne und hinten dran hinhängen.

Aber ich glaube auch, dass man mit nem Quad vorne dran besser nicht fragen sollte, was der TÜV-Prüfer davon hält....
Für kurze Strecken mit ner Front Hitch durchaus machbar. Langstrecke würde ich damit nicht fahren.....
 
Was spricht eigentlich gegen einen Hänger???....Ist auf jedenfall einfacher als die gesamten Umbaumaßnahmen für einen "Frontlader"
 
vielen dank erstmal. ist en 2500 bis 3,5 t
Hänger da darf ich nur langsam fahren!!!
:-)
 
Hmm, obs Sinn macht mit nem Quad vorn wesenrlich schneller zu fahren???
 
Hinten drauf Doppelstock? Oder hochkant (keine Ahnugn ob das geht)

Bis 3,5 Tonnen :mrgreen: Lustig der dicke 2500er mit Starren achsen wiegt inkl. Fahrer und VOLLEM Tank doch schon 3,5 Tonnen.
 
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