PKW Zulassung Ram,wer hat sie?

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Oder der Achsabstand ist nicht grösser als 1,25 meter dann gilt es als eine, soll einer verstehen der damit nicht jeden TAg zutun hat.
:-D
 
18,75

sind kein gewicht, sondern die länge vom gespann,

mit dem CE sind beim alten 3er umgeschrieben nur 12 t möglich (rechnung: 7,5 t + das 1,5 fache an anhänger)


Das 1,5 fache von 7,5 ist 11,25 Tonnen Anhänger + Zugmaschine 7,5 T macht nach den bekannten
Rechengesetzen 18,75 Tonnen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bist du dir da auch 100% sicher mir haben die was anderes letzte Woche beim Lehrgang erzählt, scheiss Weiterbildung zum EU-Kraftfahrer früher war alles leichter.
 
Das was Rubberduck (und ich auch) in der von alt Klasse 3 auf neu Klasse CE mit Merkziffer 79 umgeschriebenen Plastikkarte haben, ist folgendes:

Die Führerscheinklasse CE 79 - Was ist das? Wer muss sie haben?

Die o.g. Klasse CE entspricht der bisherigen Klasse 2. Die Klasse CE 79 ist eine eingeschränkte LkW-Klasse, die der Inhaber der Klasse 3 haben muss, wenn er am 01. 01. 2000 oder später 50 Jahre alt wird, und zwar ab dem Tage der Vollendung seines 50. Lebensjahres, wenn er nach diesem Geburtstag die nachstehend genannten Fahrzeugkombinationen führen will. Wer am 31. 12. 1999 schon 50 Jahre oder älter ist, hat zum Tausch noch ein Jahr länger Zeit, er muss also bis spätestens 31. 12. 2000 seinen Führerschein getauscht haben. Die Klasse CE 79 braucht derjenige, der Fahrzeugkombinationen führen möchte mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 18,5 t, wobei das Zugfahrzeug das zulässige Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten darf. Wer die beschriebene Kombination fahren will, muss die Klasse CE 79 beim Tausch ausdrücklich beantragen! Es gelten dieselben Bedingungen wie beim Tausch der Klasse 2 in die Klasse CE (LkW).
 
Hallo,
ich würde das vom Tüv wieder ändern lassen oder den Zusatz " bei gewerblicher Fahrt hinzufügen" lassen.
Normal ist es bei privaten einsatz nicht erforderlich einen Fahrtenschreiben zu haben.
Das problem ist nur wenn es die Rennleitung ließt könnten die wieder rumzicken und dann ist der Ärger da
:(

Ich habe meinen zwar als Firmenwagen laufen aber bei der Zulassung nur meinen Namen und keinen Firmennamen angegeben. Wohnort und Firma = gleiche Anschrift
Ich bin auch viel mit Anhänger unterwegs und hatte keinen Bock drauf das dann der Firmenname in den Papaieren steht , da Gewerblich Fahrtenschreiber.
Gruß Matthias

genauso sehe ich das auch! die berufen sich dann darauf das Im Fahrzeugschein steht über 3,5t EU Kontrollgerät!!!!
egal wie ich fahre! muß mal versuchen das wieder änder zu lassen!

aber bin ich der einzigste bei dem das drin steht???? o. ist das ne standard Formulierung wenn nen LKW ne AHK eingetragen hat?

Oeli was bringt mir das wenn ich denn auflaste?
 
Kraftwagen über 3,5 t zG1) bis 7,5 t zG1) und
Anhänger über 750 kg zG1)

Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.

Eingeschlossene Klassen: BE,
bei Besitz von D1: D1E
 
Kraftwagen über 3,5 t zG1) bis 7,5 t zG1) und
Anhänger über 750 kg zG1)

Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.

Eingeschlossene Klassen: BE,
bei Besitz von D1: D1E

Mach Dich noch mal schlau Chris!
Was Thorsten geschrieben hat ist richtig!
Michael kann noch 18,5 T. fahren, er war alt genug als er den Schein machte, mit 50 ist es bei ihm vorbei.
 
Sorry, habe jetzt nur bis Seite zwei gelesen und einige Fehler gefunden die ich grad mal richtig stellen will.

1. Führerschein Klasse B

Das sind Kfz bis 3,5t mit 750Kg Anhänger -> 4,25t max Zuggewicht

Anhänger über 750Kg, wenn ZGM Anhänger weniger als LM des ziehenden FZ und beide ZGM´s nicht mehr wie 3,5t ergeben. Ansonsten braucht ihr den Anhängerschein E

2. B/C1/E von Klasse 3

Klasse drei waren KFZ bis 7,5t auch mit Anhänger, aber max 3 Achsen im Zug wobei Achsen mit weniger als 1 Meter Achsabstand als eine Achse gelten.

Umschreiben:

Derzeit wird der 3er in den neunen C1/E umgeschrieben:

Fz bis 7,5 mit Anhänger wobei das Zuggewicht auf 12t begrenzt ist.

Auf Antrag wird oben beschriebener Klasse drei auch wegen der Besitzstandwarung in die Variante Kfz bis 7,5t mit Anhänger (Zugewicht max also 18,75t) aber nicht mehr wie drei Achsen umgeschrieben. Wie gesagt auf ANTRAG. Nachträgliche Änderung soweit ich weiß aber nicht mehr möglich. Zu erkennen an dem Eintrag bei Bemerkungen ">12000, "kleiner/gleich" 3 Achsen"

3. Anhängelasten

Grundsätzlich gilt als Anhängelast ist max das 1fache. Ausnahme LKW und Gleländewagen mit bestimmten Voraussetzungen. Siehe auch hier:

https://www.dodge-forum.eu/viewtopic.php?f=43&t=6212&start=15#p194145 <- Führerscheinklassen
https://www.dodge-forum.eu/viewtopic.php?f=43&t=6212&start=30#p194231 <- Führerscheinklassen mit Beispielen und das mit den Anhängelasten

4. Kontrollgerät:

So wie ich das sehe ist für den Privaten Gebrauch KEINS erforderlich:

Nach der VO (EWG) 561/06 sind grundsätzlich bei innergemeinschaftlichen Beförderungen im Straßenverkehr die EG-Sozialvorschriften anwendbar (Lenk- und Ruhezeiten), weiterhin müssen die eingesetzten Kraftfahrzeuge mit einem analogen EG-Kontrollgerät/Digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein.

Dies gilt nicht für:

......

* Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;

https://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3673
 
Nochwas, vieleicht liegt ja darin das Missverständnis mit den 12 Tonnen.

18,75 darf ich als Gespann nur fahren wenn das Gespann nicht mehr als 3 Achsen hat.
Hab ich einen 2 Achs Hänger (z.B. Drehschemel) gilt wieder die 12 Tonnen vom C1E

Zu der Geschichte: Gaaaanz Vorsichtig. Haste noch den 3er darfste Drehschemel nicht fahren. Haste den C1/E mit der Eintragung nicht mehr als drei Achsen darfste den auch nicht fahren. Haste den "neuen" C1/E umgeschrieben darfste den fahren da du dann mehr als drei Achsen fahren darfst
 
..nochmals hier auf dieses Kontrollgerät zu kommen:

Bis vor kurzem hatten wir noch ein Sonderkraftfahrzeug Bootstransporter zgG. 7,49t. Das ist ein LKW ohne Ladefläche nur mit Stützen für ein Boot. Da wir es rein Privat nutzten, waren wir ohne Fahrtenschreiber unterwegs. Waren die Grünen auch manchmal verwundert.
Und bevor hier noch einer auf die Idee kommt mit einem LKW Sonntag nicht fahren zu dürfen, wir sind immer Sonntags in den Urlaub unterwegs gewesen!
 
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