PKW Zulassung Ram,wer hat sie?

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.
Der Hänger darf immer mehr Gewicht haben wie das Zugfahrzeug.

Nur bei den neuen Führerscheinen gibt es doch da so ne Regelung das der
Hänger nicht schwerer sein darf oder
:?:
 
Der Hänger darf immer mehr Gewicht haben wie das Zugfahrzeug.

Nur bei den neuen Führerscheinen gibt es doch da so ne Regelung das der
Hänger nicht schwerer sein darf oder
:?:

was hat jetzt der Führerschein mit einer Zulassung zu tun???? :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
Es gibt in diesem FAll zu viele Gesetze für das ziehen von Anhängern, machen wir uns doch nichts vor in den meisten Zulassunden unsere Ram´s steht LKW offener Kasten, somit gelten nicht die bestimmungen für PKW´s sonder die für LKW´s, und da wird immer von der zulässigen Gesamtmasse gesprochen.
DAs heißt das der Anhänger bis zu 1,5 fache der gesamtmasse des Zugkaftfahrzeuges. Im Klartext eine Sattelzugmaschiene hat eine Gesamtmasse von 16 Tonnen der Anhänger hat auch 16 Tonnen das 1,5 fache des Anhängers ist 24 tonnen macht zusammen 40 Tonnen max. zulässige Gesamtmasse, so bei Ram wie jeder selber rechnen kann den Betrieb mit einem 3,5 Anhänger möglich. Dieses gilt auch für die SUV.

Solange man das privat macht ist das keine Problem und man Braucht kein EU - Krontrollgerät, wenn IHr aber euch nicht Sicher seit könnt ihr ja Tageskontrollblätter mitführen und diese Ausfüllen gibt es im guten Schreibwarenladen, und kosten nicht viel. DA ist gerade eine Weiterbildung in dieser Angelegenheit mache, weiß ich es gerade sehr genau.
Hinzu kommt wer so eine Kombi ziehen will muss den Führerschein C1E oder den alten Klasse 3 haben. Der Führerschein der Klassen B und BE reichen da nicht aus. UNd mit Anhänger gilt laut StVo die Geschwindigtkeit von 80 km/h bzw. wenn so abgenommen die Geschwindigkeit von 100km/h.

Gruß Roland
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn du keinen Hängerschein für den PKW hast darfst du auch kein Hänger fahren, egal was im Schein eingetragen ist!
 
Wenn du keinen Hängerschein für den PKW hast darfst du auch kein Hänger fahren, egal was im Schein eingetragen ist!

Falsch :mrgreen: , gaaaaanz Falsch :mrgreen:

Klasse B
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg)


Anhängerführerschein
Für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist ein eigener Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich. Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B: Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.
 
12.000kg darf ich ziehen, laut neuem Führerschein............. :mrgreen:


Dann haben sie dich beschissen, Du hast doch sicher noch den alten 3er oder?

Mit dem darfst Du nämlich einen 7,5 Tonner fahren und als Gespann 18,75 Tonnen.
Bei der Umschreibung auf den Plastik Führerschein, wird das sehr häufig vergessen.
Würd ich mich mal beim Landratsamt beschweren :mrgreen:

Ich darf die 18,75 Tonnen fahren bis ich 50 bin. :mrgreen:
 
Verehrte Gummiente, wenn ich von Hängern rede, dann meine ich Männer-Hänger! Ein Hänger hat bei mir mindesten 4 Räder! Alles andere sind Dranhängschubkarren und eines RAMes nicht würdig! :mrgreen: Mit solch unterpriviligierten Einachser geb ich mich doch garnicht ab.
 
Nein du darfst Züge bis zu einer Gesammtmasse von 12 tonnen Fahren.
Gruß aus Hagen
 
Trucker sind die besser RAMfahrer denn sie wissen was SIe tun, Grüße an alle die mehr als 18,75t fahren dürfen. :redhotevil:
 
Dann haben sie dich beschissen, Du hast doch sicher noch den alten 3er oder?

Mit dem darfst Du nämlich einen 7,5 Tonner fahren und als Gespann 18,75 Tonnen.
Bei der Umschreibung auf den Plastik Führerschein, wird das sehr häufig vergessen.
Würd ich mich mal beim Landratsamt beschweren :mrgreen:

Ich darf die 18,75 Tonnen fahren bis ich 50 bin. :mrgreen:

gut zu wissen!!! Werde ich mal nachhaken!!!
 
Nein du darfst Züge bis zu einer Gesammtmasse von 12 tonnen Fahren.
Gruß aus Hagen

Dann ham se wohl nen Fehler bei mir gemacht oder wie?
Kannst auch gern mal in einer Fahrschule nachfragen, die
werden Dir das bestätigen. Mit dem alten 3er darf man
einen 7,5 Tonner fahren plus 1,5 fache fürn Hänger, macht 18,75.

Ist echt so.
Der CE1 geht nur bis 12 Tonnen, das ist richtig.

Ich hab bei mir die Klasse B, C1, C1E, CE (CE eingeschränkt auf 18,75 t.)
Die eingeschränkte Klasse CE ist bis zum 50igsten Lebensjahr gültig.

Für den Inhaber einer alten Klasse 3 gilt der alte Besitzstand:

* Eintragung der Schlüsselnummer 79 (C1E > 12.000 kg, L < 3)
* Dies ist die Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann und dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen
* Aufgrund eines Vorbesitzes der Klasse 3 und dem damit verbundenen Besitzstand (Umschreibung eingeschränkte Klasse CE mit Schlüsselnummer 79 und den dort genannten Randbedingungen) darf die o.g. Zugkombination gefahren werden.
 
Nochwas, vieleicht liegt ja darin das Missverständnis mit den 12 Tonnen.

18,75 darf ich als Gespann nur fahren wenn das Gespann nicht mehr als 3 Achsen hat.
Hab ich einen 2 Achs Hänger (z.B. Drehschemel) gilt wieder die 12 Tonnen vom C1E
 
Oben