PKW Zulassung Ram,wer hat sie?

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e.spieler

QuadCab
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Hallo,

irgendein User hat seinen Ram als PKW zugelassen aber ich find den Thread net mehr, weiß jemand wer es war!

bin auch am überlegen, da ich auch schon mal mit Hänger fahre u. da der Ram 2550 kg wiegt u. ich auch noch 90 kg darf ich ja höchsten noch 869kg anhängen ohne Fahrtenschreiber, das ist ja net gerade die Menge, da kann ich ja nur mit nem leeren Hänger fahren!! :mrgreen:

darum mein Gedankengang als PKW!
 
Dein Zugfahrzeug darf die 3,5t nicht überschreiten, nicht das gesamte Gespann - das darf schwerer sein.

Bsp.
RAM 3,5t + Hänger mit 3,5t biste bei zulässiges 7t Gesamtgewicht
 
Dein Zugfahrzeug darf die 3,5t nicht überschreiten, nicht das gesamte Gespann - das darf schwerer sein.

Bsp.
RAM 3,5t + Hänger mit 3,5t biste bei zulässiges 7t Gesamtgewicht


ÄÄÄhm war heut beim Tüv meine Anhängerkupplung eintragen, alles problemlos geklappt, beim weiteren Gespräch kam er auch darauf, das ich jetzt einen Fahrtenschreiber brauche falls mein Gespann über 3,5 T auf die Waage brächte, das hat er mir jetzt auch eingetragen!

ist das denn net so?

genauer Wortlaut der Eintragung:
zu O.1:M. Original Schlusstraverse Dodge Ram,I.Verb.M.Anängebock Herst. Monoflex Prüfz.E400-3653;Auflagen:Nur ZUL.I.Verbm.Geigneter KMH;Bei ZUG-GES.GEW.ÜBER 3500KG EG Kontrollgerät ERF.*
 
Keine Ahnung, ist er auf Gewerbe zugelassen? Diese Regelung hör ich jetzt zum ersten Mal :shock:
 
Keine Ahnung, ist er auf Gewerbe zugelassen? Diese Regelung hör ich jetzt zum ersten Mal :shock:

Nee!!!

aber hier sind soviele die nen Hänger dran machen u. da der Ram schon 2600 leer wiegt, ist die Anhängelast net der Brüller!

wenns denn stimmt!!!
 
Meine Vorredner haben recht.
Mein ehemaliger Chevy Silverdado 2500 hatte ein Leergewicht von 3,1 t und ne Anhängerkupplung
und war auf die Firma angemeldet. Da meinte der TÜV ich brauch einen Fahrtenschreiber.
Ich kann das nur umgehen wenn ich ihn privat anmelde.
Das hab ich dann gemacht und hab mir den Fahrtenschreiber gespart.

Ich hab aber festgestellt, das da auch jeder was Anderes sagt.
Der eine meinte Fahrtenschreiber ab 2,8 t der Andere erst ab 3,5 t.
Aber was solls, hab beim Ram erst gar keine montiert.
:)
 
Fahrtenschreiber nur für gewerbliche nutzung, nicht im privaten bereich erforderlich.

wenns denn so ist, werd ich da nochmal hin u. ihm das sagen, das er das ändern soll, der Wagen ist auf meine Frau angemeldet!

guck mal ob ich den Gesetzestext find!
 
denke mal das da nichts ändern musst da du ja im privaten bereich unterwegs bist .......

man muss ja auch wenn in einem fahrzeug (sprinter z.b) ein fahrtenschreiber verbaut ist diesen nicht nutzen
 
denke mal das da nichts ändern musst da du ja im privaten bereich unterwegs bist .......

man muss ja auch wenn in einem fahrzeug (sprinter z.b) ein fahrtenschreiber verbaut ist diesen nicht nutzen


Wenn man aber das neue Teil mit der Fahrerkarte drin hat, dann zeigts da ständig an.
"Illegale Fahrt" oder "nicht autorisierte Fahrt" :mrgreen:
 
denke mal das da nichts ändern musst da du ja im privaten bereich unterwegs bist .......

halten mich aber die grünen an , u. lesen den zusatz sagen die bestimmt momentmal,sie haben hier eingetragen das sie für den ZUg ein Kontrollgerät bei über 3,5T brauchen !!
 
wenn du gewerblich unterwegs bist haben die wohl recht.....

denn dieses kontrollgerät ist ja nur da um deine lenk und ruhe zeiten zu überwachen
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du'n 1500er hast, kannst Du den auflasten auf 3,48 to. !
Dazu werden die hinteren Blattfedern geändert, Kosten so um die 500.-
 
Ein EU - Krontrollgerät ( Fahrtenschreiben ) ist nur für den gewerbischen Güterkraftverkehr, nicht für privat Fahrzeuge. das kannst du auf den Seiten der BAG nach lesen.
Hat hat die Rennleitubg nichts mit zutun, die Interessiet nur das du die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger einhält das heißt der Anhänger darf nicht schwerer sein als das Zugfährzeug. so seteht es in der STVZO, und die besagt was sein sollte nicht was wirklich ist schaut doch in eure Fahrzeugpapier da steht was ihr ziehen dürft und das ist mass geblich.

Hier noch der link https://www.bag.bund.de

Gruß Roland
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ein EU - Krontrollgerät ( Fahrtenschreiben ) ist nur für den gewerbischen Güterkraftverkehr, nicht für privat Fahrzeuge. das kannst du auf den Seiten der BAG nach lesen.
Hat hat die Rennleitubg nichts mit zutun, die Interessiet nur das du die zulässige Gesamtmasse von ZUgfahrzeug und Anhänger einhält das heißt der Anhänger darf nicht schwerer sein als das Zugfährzeug.

Hier noch der link https://www.bag.de

Gruß Roland

Bist du dir da sicher? Ok, beim RAM ist es egal da er ja eh 3,5to hat, aber ich darf mit einen ML doch auch 3,5to ziehen. War das nicht die Auflage bei Hängern mit 100km/h?
 
hmmm, das ist so auch nicht richtig, viele 1500er Rams wiegen "nur" 2,5t-2,7t, dürfen aber 3,5t ziehen, eine LKW Zugmaschine wiegt 5 oder 6t und die Anhänger vollbeladen 34t..................
 
Hallo,
ich würde das vom Tüv wieder ändern lassen oder den Zusatz " bei gewerblicher Fahrt hinzufügen" lassen.
Normal ist es bei privaten einsatz nicht erforderlich einen Fahrtenschreiben zu haben.
Das problem ist nur wenn es die Rennleitung ließt könnten die wieder rumzicken und dann ist der Ärger da
:(

Ich habe meinen zwar als Firmenwagen laufen aber bei der Zulassung nur meinen Namen und keinen Firmennamen angegeben. Wohnort und Firma = gleiche Anschrift
Ich bin auch viel mit Anhänger unterwegs und hatte keinen Bock drauf das dann der Firmenname in den Papaieren steht , da Gewerblich Fahrtenschreiber.
Gruß Matthias
 
Bist du dir da sicher? Ok, beim RAM ist es egal da er ja eh 3,5to hat, aber ich darf mit einen ML doch auch 3,5to ziehen. War das nicht die Auflage bei Hängern mit 100km/h?



Das kann nicht sein.
Mein Ram hat 2400Kg und 3,5T Anhängerlast.
Dann habe ich noch ein Mercedes der hat 1500KG und darf 2,1T ziehen.
Bei den 100Km/h zulassungen geht es um das zggw des Anhänger und dann gibt es einen Umrechnungsfaktor ( Bremse ,mit und ohne Schlingereinrichtung) aus dem das Leergewicht des Zufahrzeugs errechnet wird und in den Papieren eingetragen wird.
Ich ahbe einen Autotrailer mit 2000kg da muß das Zugfahrzeug min. 1818KG wiegen um 100Km/h fahren zu dürfen.
Hundeanhänger 1750Kg Zugfahrzeug 1590KG
Wohnwagen 1300Kg Zugfahrzeug 1181KG
Wer eine Schlingerkupplung hat kommt auf noch geringere Werte beim Zugfahrzeug
Gruß Matthias
 

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