PKW / LKW-Zulassung, Sonntagsfahren, Anhänger etc. !!

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Das heißt Dually ist raus, und darf trotzdem nicht?

Wenn der Dually (laut Zulassungsbescheinigungen) über 3500kg zGG hat kommt die vereinfachte Regelung der Länder bzgl. Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot nicht zum tragen, korrekt! Der Duallybesitzer müsste sich demzufolge wieder jede Fahrt einzeln genehmigen lassen oder eine Dauergenehmigung beantragen.
 
eine Sondergenehmigung gibt es aber auch nur dann wenn man Überhaupt ein Gewerbe hat !!
als Privatperson NIEMALS !!!
 
Soso, dann kann ich nur für dich hoffen das dich außer deinem Kumpel von der Autobahnpolizei keiner kontrolliert. Vielleicht sollte dein Kumpel nochmal seinen Vorgesetzten fragen oder jemand anderen der Ahnung von der Materie hat...


Genau so ist es!
 
zum Nachlesen, für die die mir nicht glauben!

https://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.php
Kertin :? &Lutz
8)
 
zum Nachlesen, für die die mir nicht glauben!

https://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.php
Kertin :? &Lutz
8)

Sorry, aber Du liest den §30 Abs. 3 einfach falsch!

Dort steht: An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Die 7,5t beziehen sich hierbei nur auf auf LKW!
Anhänger hinter LKW dürfen Sonn- und Feiertags generell nicht verkehren! Unabhängig vom Gewicht des LKW oder/und des Anhängers.
Genau DAS steht im §30 Abs. 3 und nichts anderes!
 
Gesetzestexte lesen ist schon eine Kunst für sich - da scheintern manchmal die Beamten selbst dran
;)

Da ich vorbelastet bin, muss ich Thorsten absolut Recht geben!
 
Mahlzeit
Es gibt ein grundsätzliches Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger auf Autobahnen !!!!! Dies gilt auch wenn ich mit Postgolf der Lkw zulassung hat und 300kg Hänger unterwegs bin.
Es hat nichts mit dem Gewicht zu tun !!!!!!!! Sobald das Zugfahrzeug als LKW zugelassen ist, darf am Sonntag kein Anhänger auf der Autobahn gezogen werden, außer Camping, Sport und ausnahmegeregelte Anhänger !!!!!!!!!!!!!!! Wenn ich einen Ram ohne EG-Kontrollgerät Gewerblich zugelassen habe ( Firma),über 2,8to, bin ich verpflichtet ein Tageskontrollblatt zu führen. Dieses Kontrallblatt wird nur durch den Zoll im Rahmen der Arbeitszeitverordnung bzw. des Schwarzarbeiter Gesetzes kontrolliert !!!!!!!

Gruß
Pommi
 
Mahlzeit
Es gibt ein grundsätzliches Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger auf Autobahnen !!!!! Dies gilt auch wenn ich mit Postgolf der Lkw zulassung hat und 300kg Hänger unterwegs bin.
Es hat nichts mit dem Gewicht zu tun !!!!!!!! Sobald das Zugfahrzeug als LKW zugelassen ist, darf am Sonntag kein Anhänger auf der Autobahn gezogen werden, außer Camping, Sport und ausnahmegeregelte Anhänger !!!!!!!!!!!!!!! Wenn ich einen Ram ohne EG-Kontrollgerät Gewerblich zugelassen habe ( Firma),über 2,8to, bin ich verpflichtet ein Tageskontrollblatt zu führen. Dieses Kontrallblatt wird nur durch den Zoll im Rahmen der Arbeitszeitverordnung bzw. des Schwarzarbeiter Gesetzes kontrolliert !!!!!!!

Gruß
Pommi


das stimmt so nicht die Rennleitung will sowas auch sehen
 
ich krieg die krise mit euch, danke thorsten, für die RICHTIGEN antworten,

ok, es ist nicht leicht, den text zu lesen, aber lest ihn bitte langsam und konzentriert, dann kapiert ihn hoffentlich der letzte.

gruss an den kollegen im norden, er hat leider keine ahnung oder du hast es falsch verstanden :mrgreen:


kommt ihr mir mal nach bayern, dann erkläre ich es euch persönlich vor ort :twisted:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ich krieg die krise mit euch, danke thorsten, für die RICHTIGEN antworten,

ok, es ist nicht leicht, den text zu lesen, aber lest ihn bitte langsam und konzentriert, dann kapiert ihn hoffentlich der letzte.

gruss an den kollegen im norden, er hat leider keine ahnung oder du hast es falsch verstanden :mrgreen:


kommt ihr mir mal nach bayern, dann erkläre ich es euch persönlich vor ort :twisted:

wann darf ich denn zu Dir kommen mit meinem als LKW zugelassenen RAM und einem privat angemeldeten aber gewerblich genutzen und beklebten Anhänger der ca 2,8t wiegt?!

ich bin nun vollkommen verwirrt... :shock:

LKW & Anhänger am WE schon klar
 
........... wann darf ich denn zu Dir kommen mit meinem als LKW zugelassenen RAM und einem privat angemeldeten aber gewerblich genutzen und beklebten Anhänger der ca 2,8t wiegt?!

ich bin nun vollkommen verwirrt... :shock:

LKW ( über 7,5 t)& Anhänger am WE schon klar

sofern du den Hänger dann an Sonn- und Feiertagen nur zu Sport- und Freizeitzwecken nutzt, haste kein Prob
 
es ist alles gesagt und geschrieben....
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben