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ThorstenD
Guest
Das heißt Dually ist raus, und darf trotzdem nicht?
Wenn der Dually (laut Zulassungsbescheinigungen) über 3500kg zGG hat kommt die vereinfachte Regelung der Länder bzgl. Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot nicht zum tragen, korrekt! Der Duallybesitzer müsste sich demzufolge wieder jede Fahrt einzeln genehmigen lassen oder eine Dauergenehmigung beantragen.