PKW / LKW-Zulassung, Sonntagsfahren, Anhänger etc. !!

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Du kannst den Wagen auch Privat anmelden, so wie ich und wenn du ihn Gewerblich nutzt, stellst du ihn deiner Firma in Rechnung (Kilometergeld 45 Cent pro Kilometer) so mache ich das auch

aber nur bis zu 400 Euro im Monat oder?
 
Aha, Tageskontrollblätter. Jetzt wo Du´s schreibst... Gottlob brauch ich sowas bei den Bf3-Fahrten nicht. Die sind zumeist als 2,8-Tonner zugelassen... :mrgreen:
 
hallo,

das thema passt gerade:

ich fahre öfters privat zu europaweiten motorsportveranstaltungen.

Zugfahrzeug ist ein transporter, lkw zulassung, 3,49 t gg,mit einem autotransportanhänger und darauf ein strassenzugelassener pkw.

eine anfrage beim landratsamt münchen wegen einer dauerhaften ausnahmegenehmigung vom sonntagsfahrverbot hat ergeben, dass in bayern lkw bis 3,5 t gg mit anhänger nicht unter das sonntagsfahrverbot fallen und somit auch keine dauerhafte ausnahmegenehmigung erteilt werden kann.

habe ich schriftlich, personalisiert per fax.

in baden-württemberg steht dazu folgendes im internet:

https://www.service-bw.de/servlet/P...de/menu/1122396_l1/content.html?amtsID=99310>

ich weiß nicht warum der link nicht geht, auf S drücken und dann sonntagsfahrverbot suchen.


in NRW würde das fahrzeug stillgelegt werde + verstoß gegen das fahrverbot mit punkten und allem, sachsen wollte sich nicht äußern und in hessen würde individuell entschieden und in niedersachsen verhält es sich wie in bay + BW.

Jetzt fahre ich von münchen an den nürburgring und werde mit verschiedensten auslegungen des gleichen gesetztes konfrontiert.

In niedersachsen habe ich erfahren ads die verkehrsministerkonferenz 2007 beschlossen hat was bayern, BW + niedersachsen bereits umgesetzt haben.
die anderen landesfürsten lassen sich etwas mehr zeit und dort gilt noch der alte §30 stvo.

bin gerade beim bundesverkehrsminister am anklopfen wie es denn in dieser bananenrepublik geregelt ist.

gruß aus muc
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hallo,



Zugfahrzeug ist ein transporter, lkw zulassung, 3,49 t gg,mit einem autotransportanhänger und darauf ein strassenzugelassener pkw.

eine anfrage beim landratsamt münchen wegen einer dauerhaften ausnahmegenehmigung vom sonntagsfahrverbot hat ergeben, dass in bayern lkw bis 3,5 t gg mit anhänger nicht unter das sonntagsfahrverbot fallen und somit auch keine dauerhafte ausnahmegenehmigung erteilt werden kann.


aber du kommst doch über 3,5 T!

Transporter 3,49 T und der Anhänger wird doch auch was wiegen?
 
auszug aus bW:

Allgemeine Informationen
Grundsätzlich dürfen an Sonn- und Feiertagen Lkws mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen zwischen 0:00 und 22:00 Uhr nicht verkehren. Wenn Sie trotzdem dringend eine Fahrt durchführen müssen, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

Vom Fahrverbot ausgenommen (und damit berechtigt, ohne Ausnahmegenehmigung zu fahren) sind Transporte von Frischmilcherzeugnissen, frischem Fleisch, frischen Fischen sowie Obst und Gemüse.

Eine Ausnahmegenehmigung wird weiterhin nicht benötigt für:

Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie z.B. Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (Schaustellerfahrzeuge auch mit Anhänger),
selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.
 
sorry, hatte ich verwechselt mit der EG Kontrollgerät Geschichte !

da biste ja über 3,5 T Zug gewicht dran!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Habe da mal ne Frage zu, da ich auch gerade meinen Führerschein B sowie CE abslviere:

- Ich darf am Wochenende (z.B. Sonntags) doch einen LKW bis 7,5t mit Wohnwagen fahren, da es ein Freizeitzweck ist oder?
Mit einem LKW über 7,5t darf am Sonntag gar nicht fahren oder?


Ein EG Kontrollgerät benötigt ich IMMER ab 3,5T zGG oder ab 2,8t zGG sofern kein Fahrtenbuch geführt wird? Sofern ich ein EG Kontrollgerät habe muss ich nicht zusätzlich meine Ruhepausen notieren, richtig?

Heißt ein Dodge RAM mit LKW Zulassung und 3,5T benötigt ein Fahrtenbuch oder ein EG Kontrollgerät, auch bei NICHT gewerblicher Nutzung?
 
Eine Ausnahmegenehmigung wird weiterhin nicht benötigt für:

..........................

Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.


......... unabhängig vom zGG des Anhängers ???

dies bedeutet also, daß ich mein Vorhaben:
mir über Ostern nen Planen-Hochlader (zGG 3 Tonnen) zu mieten, um mein restliches Hab und Gut umzusiedeln, (Karfreitag hin und Ostermontag zurück)
getrost durchziehen kann.
 
......... unabhängig vom zGG des Anhängers ???

dies bedeutet also, daß ich mein Vorhaben:
mir über Ostern nen Planen-Hochlader (zGG 3 Tonnen) zu mieten, um mein restliches Hab und Gut umzusiedeln, (Karfreitag hin und Ostermontag zurück)
getrost durchziehen kann.

Jawoll, unabhängig von zGG des Anhängers, zumindest bis 3,5t.
 
......... unabhängig vom zGG des Anhängers ???

dies bedeutet also, daß ich mein Vorhaben:
mir über Ostern nen Planen-Hochlader (zGG 3 Tonnen) zu mieten, um mein restliches Hab und Gut umzusiedeln, (Karfreitag hin und Ostermontag zurück)
getrost durchziehen kann.


hoffentlich sieht es die Rennleitung , als freizeitzweck an!
 
Habe da mal ne Frage zu, da ich auch gerade meinen Führerschein B sowie CE abslviere:

- Ich darf am Wochenende (z.B. Sonntags) doch einen LKW bis 7,5t mit Wohnwagen fahren, da es ein Freizeitzweck ist oder?
nein, zugfahrzeug bis 3,5 t

Mit einem LKW über 7,5t darf am Sonntag gar nicht fahren oder?

ausser mit ausnahmegenehmigung


Ein EG Kontrollgerät benötigt ich IMMER ab 3,5T zGG oder ab 2,8t zGG sofern kein Fahrtenbuch geführt wird? Sofern ich ein EG Kontrollgerät habe muss ich nicht zusätzlich meine Ruhepausen notieren, richtig?

hat thorsten schon gesagt

Heißt ein Dodge RAM mit LKW Zulassung und 3,5T benötigt ein Fahrtenbuch oder ein EG Kontrollgerät, auch bei NICHT gewerblicher Nutzung?


nein
 
habe soeben mal in der StVO nachgelesen und der §30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot besagt:

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

(2) Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bedürfen der Erlaubnis, wenn sie die Nachtruhe stören können.

(3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für... also Gewicht von über 7,5 t!! Wer von Euch hat mit seinem Hänger über 7,5 t??
Grüße von Kerstin :? &Lutz
8)
 
Wer von Euch hat mit seinem Hänger über 7,5 t??

Was hat die Frage jetzt mit dem Sonntagsfahrverbot zu tun? Es gilt ein generelles Fahrverbot für LKW mit Anhänger, egal wie schwer der Anhänger oder der gesamte Zug ist. Ausnahmen eben die beschriebenen Sport- und Freizeitzwecke bei zGG max. 3500kg Zugfahrzeug.
 
da liegst Du nicht richtig, habe bei meinem Kumpel von der Autobahnpolizei gesprochen und der hat mir den § 30 benannt. Mit meinem 3,5 t Ram und dem Anhänger 0,6 t darf ich immer fahren.
 
da liegst Du nicht richtig, habe bei meinem Kumpel von der Autobahnpolizei gesprochen und der hat mir den § 30 benannt. Mit meinem 3,5 t Ram und dem Anhänger 0,6 t darf ich immer fahren.

Soso, dann kann ich nur für dich hoffen das dich außer deinem Kumpel von der Autobahnpolizei keiner kontrolliert. Vielleicht sollte dein Kumpel nochmal seinen Vorgesetzten fragen oder jemand anderen der Ahnung von der Materie hat...
 
Was hat die Frage jetzt mit dem Sonntagsfahrverbot zu tun? Es gilt ein generelles Fahrverbot für LKW mit Anhänger, egal wie schwer der Anhänger oder der gesamte Zug ist. Ausnahmen eben die beschriebenen Sport- und Freizeitzwecke bei zGG max. 3500kg Zugfahrzeug.

Das heißt Dually ist raus, und darf trotzdem nicht?
 
ich fahr mit meinem Koffer Spezial Treffen Spaß Anhänger wann ich will, und hab nen Dually :lol:
 
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