Ich hab' dann heute auch mal die "Urteilsbegründung" zum PKW-Steuerbescheideinspruch bekommen.
Da heisst es unter anderem (ZITATE):
Der Einspruch ist zulässig, aber unbegründet.
Ladefläche 49,45% , Personenbeförderungsfläche 50,55% :roll:
Das äussere Erscheinungsbild entspricht insofern dem eines PKW (nee, kein Hardtop...)
Blabla...
Zuviele Sitzplätze, zuwenig Zuladung und überdies mit 165km/h viiiiiiieeeel zu schnell.
Auf die tatsächliche Verwendung des Fahrzeugs kommt es im Übrigen nicht an. Punkt.
So einfach ist das.....
Mich wundert, das die für die letzten 12 Jahre LKW die Steuern nicht nachfordern...