PKW / LKW Steuer

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Na dann sollte dein bekannter mal anfangen. Er hat ja allen Grund dazu. Oder bezahlt er einfach so? Ist schon ne kräftige Steigerung und ne fette Nachzahlung.
 
Jo hat er schon ,der Widerspruch läuft ,laut des Finanzbeamten sollen ab nächsten Jahr alle Rams neu besteuert werden und die bislang auf LKW besteuert wurden sollen eine nachbesteuerung bekommen ,schauen wir mal was dabei raus kommt ,wäre ganz schön Ka...e
 
Ist mir heute wieder so richtig bewusst geworden wie wir uns verarschen lassen:
Ich muss mit meinem Quadcab die PKW Steuer an das Finazams blechen aber:

- die teurere LKW Versicherung geht auf meine KAppe
- heute bei Müllverbrennung vorbeigefahren. Ich muss lt. Papieren (Straßenverkehrsamt trägt dort natürlich
:evil:
LKW Zulassung ein) bezahlen. D.h. höhrere Pauschale da "LKW"...

das geht mit so auf den Sack, ich bin doch keine Zitrone!!!
:evil:
:evil:
:evil:


In meinen Papieren steht doch LKW, kann man da nichts machen
:?:
:?:
:?:
:?:

Ich habe ja auch eine Doppelkabine. Siehe mein Bericht. Ich habe beim Finanzamt angerufen. In der Regel gibt es hier 1-2 Personen die sich auskennen und dieses dann auch bearbeiten. Ich habe mich mit diesem Beamten in Verbindung gesetzt und gefragt welche Vorraussetzungen ich erfüllen muss. Klare Aussage: Ladefläche muss länger sein. Hier wurde mir mitgeteilt das die meisten Japaner diese Voraussetzung nicht (mehr) erfüllen. Beim Ami kann das durch aus anders sein.
Ich soll den Wagen anmelden. Jetzt könnte folgendes passieren: Die EDV erkennt den Wagen als LKW, alles gut!

Sie stuft Ihn als PKW ein (pauschal) dann PKW Steuer, dann sollte ich sofort reklamieren.

Der Sachbearbeiter bekommt den Fall auf den Tisch. Aufforderung den Wagen vorzuführen. Angerufen zwecks Termin, Aussage es langen auch Bilder. (Bilder gesendet mit ausgebreitetem Zollstock) Meine Ladefläche ist ca. 2,50m. Meine Doppelkabine ist (vom Gaspedal bis zur hinteren Scheibe) ca. 1,90-2,00m.

Bei meinem Diesel wäre PKW Steuer natürlich :redhotevil: Ich zahle jetzt 210€
:-D
 
Solange ein RAM als Schlüsselnummer eine 0000 im Brief stehe hat darf das FA machen was es will..ist eben so zulässig....anstatt jetzt Anwälten viel Geld in den Rachen zu werfen damit sie gegen das FA klagen sollte man Fiat/Chrysler/Dodge dazu überreden die Schlüsselnummer dahingehend zu ändern.
 
Solange ein RAM als Schlüsselnummer eine 0000 im Brief stehe hat darf das FA machen was es will..ist eben so zulässig....anstatt jetzt Anwälten viel Geld in den Rachen zu werfen damit sie gegen das FA klagen sollte man Fiat/Chrysler/Dodge dazu überreden die Schlüsselnummer dahingehend zu ändern.

das wäre die lösung!!!

nur wird das fiat nicht interessieren :roll:
 
Solange ein RAM als Schlüsselnummer eine 0000 im Brief stehe hat darf das FA machen was es will..ist eben so zulässig....anstatt jetzt Anwälten viel Geld in den Rachen zu werfen damit sie gegen das FA klagen sollte man Fiat/Chrysler/Dodge dazu überreden die Schlüsselnummer dahingehend zu ändern.

Wie schon gesagt,ich hatte mit dem Finanzamt telefoniert. Hier habe ich eine klare Aussage erhalten: Ladefläche bei mir größer = LKW (egal was in den Papieren von mir stehen würde, bei mir stand und steht LKW) kleiner = PKW. 1 1/2 Kabiner könnten laut Auskunft die hinteren Notsitze etc. ausbauen, Scheiben verkleben (Ich glaube auch noch eine Rückwand?) Gilt dann als Ladefläche. Viele Japaner hätten jetzt ein Problem (Ladefläche kleiner) laut neuer Auslegung.
Hat das Finanzamt Zweifel: Ich habe bei der Zulassung einen Brief bekommen zwecks Vorführung (falls aus den übermittelteten Daten die das Finanzamt von den Autos hat nicht klar die Abmaße hervorgeht)
 
Klare Aussage? Ladefläche größer = LKW ? so a Schmarrn
Ich glaub das einige es immer noch nicht geschnallt haben.
Jedes Finanzamt tickt anders- und die dürfen das
 
Die FA fühlen sich ja nicht an die verkehrsrechtliche Eintragung im Fzg Schein gebunden, ergo ist auch die Schlüsselnummer wertlos. Wir haben hier schonmal einen PKW nach LKW versteuert bekommen.
Der Kunde hatte einen 110 Landrover (Ex-MOD), 3 Sitze, Trennwand halbhoch und das Ganze als Softtop von vorne bis hinten. Zugelassen als PKW mit Euro -10 (2,5 Saugdiesel). Zuerst wollten sie knapp 1000€ Steuer haben, auf den Einspruch dass es sich nach der Bauart ja garnicht um einen PKW handeln kann da die Ladefläche ja fast doppelt so groß sei wie der Passagierraum und einen Verweis auf die Standardaussage dass sich die FA nicht an die Fahrzeugart laut Fzg Schein zu halten haben musste die Kiste vorgeführt werden.
Bei der Vorführung musste selbst der Finanzbeamte eingestehen dass es sich nicht um einen PKW handeln könne. Ergebnis war die PKW Zulassung mit LKW Steuer. Ist noch garnicht so lange her.
 
Klare Aussage? Ladefläche größer = LKW ? so a Schmarrn
Ich glaub das einige es immer noch nicht geschnallt haben.
Jedes Finanzamt tickt anders- und die dürfen das

Ob das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehand habt wird? Kann schon sein!? Mir wurde nur gesagt das es diese Reglung gibt. Auch ein Dodgehändler hat mir diese Info gegeben (wie wird die Ladefläche gemessen, von wo aus wird die Kabine ermittelt)
Vom Vorbesitzer der Sohn hat auch einen RAM: Erst PKW Steuer, reklamiert, Brief zur Vorführung bekommen, abgemessen: LKW Steuer (ich glaube aus dem Raum Würzburg?)
 
@ Karsten

Das FA ist an die Schlüsselnummer gebunden...das kann nicht so ohne weiters abgeändert werden....anders sieht es eben bei 0000 Schlüsselnummer aus...hier kann der MA frei entscheiden, dazu hat verschiedenen Richtlinien als Hilfe.

Und wenn er dich mag oder keine Ahnung hat hast du eben Glück gehabt.
 
Das FA ist lediglich an die Abgas Schlüsselnummer gebunden, nicht an die Typschlüsselnummer
:!:

Selbst mein 2nd Gen 5.9 Benziner hat Euro3 eingetragen
8)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo, habe ich im Netz gefunden!

... nach Anweisung der obersten Finanzbehörden ist die Besteuerung von LKW bis 3500 kg zulässigem Gesamtgewicht zu überprüfen und ggf. auf Hubraumbesteuerung umzustellen. ...

Bei Lkw bis 3500 kg zulässigem Gesamtgewicht ist folgendes zu beachten: ...

2. Lkw - offener Kasten (Pritsche, Plane und Spiegel):

- die Ladefläche muß deutlich größer bzw. länger (ca. 1/4) als der Fahrgastraum sein (maßgebend ist der Abstand zwischen Bodenwanne hinter den Pedalen - bis zur Vorderkante Ladefläche im Verhältnis zur Länge der reinen Ladefläche). ...

Bei einem 1,5-Kabiner mit zwei Türen sowie zwei Sitzen zuzügl. Notsitzen, einem Fahrzeug also, das überwiegend zur Güterbeförderung konzipiert ist und bei dem die Möglichkeit der Personenbeförderung in den Hintergrund tritt, war eine Einstufung als Lkw in der Vergangenheit im Allgemeinen unstrittig.

Versuche, die Einstufung als Lkw einzukassieren, konnte man deshalb in der Regel leicht kontern, wenn auch einige Halter über hartnäckig weiter gehende Versuche ihres jeweiligen Finanzamtes berichteten, wo man trotz aller offensichtlichen Sachverhalte eine Einstufung als Pkw durchsetzen wollte - allerdings vergeblich!

Während die Fahrer von 1,5-Kabinern somit relativ gut wegkommen, trifft es die Fahrer von Doppelkabinern dagegen immer wieder hart. Der Besteuerungsstreit bei diesen Fahrzeugen ist uralt und zumeist eindeutig: Die Einstufung als Pkw oder als Lkw bei der Kfz-Steuer wurde dann auch vom Bundesfinanzhof davon abhängig gemacht, wie das Verhältnis der Grundflächen für Lasten- und für Personenbeförderung aussieht - bei Doppelkabinern ein mehr als ungünstiges Verhältnis, die Ladefläche verliert hier immer gegen diejenige für die Personenbeförderung: Einstufung als Pkw somit gesichert !

Anm. der Red.: Mittlerweile wird endgültig nicht mehr auf die Länge abgestellt, sondern auf die oben erwähnte Grundfläche: So gilt nun gemäß dem Artikel 1 des "3. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrsteuergesetzes" () vom 21.12.2006:

Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.
 
Hallo, habe ich im Netz gefunden!

... nach Anweisung der obersten Finanzbehörden ist die Besteuerung von LKW bis 3500 kg zulässigem Gesamtgewicht zu überprüfen und ggf. auf Hubraumbesteuerung umzustellen. ...

Bei Lkw bis 3500 kg zulässigem Gesamtgewicht ist folgendes zu beachten: ...

2. Lkw - offener Kasten (Pritsche, Plane und Spiegel):

- die Ladefläche muß deutlich größer bzw. länger (ca. 1/4) als der Fahrgastraum sein (maßgebend ist der Abstand zwischen Bodenwanne hinter den Pedalen - bis zur Vorderkante Ladefläche im Verhältnis zur Länge der reinen Ladefläche). ...

Bei einem 1,5-Kabiner mit zwei Türen sowie zwei Sitzen zuzügl. Notsitzen, einem Fahrzeug also, das überwiegend zur Güterbeförderung konzipiert ist und bei dem die Möglichkeit der Personenbeförderung in den Hintergrund tritt, war eine Einstufung als Lkw in der Vergangenheit im Allgemeinen unstrittig.

Versuche, die Einstufung als Lkw einzukassieren, konnte man deshalb in der Regel leicht kontern, wenn auch einige Halter über hartnäckig weiter gehende Versuche ihres jeweiligen Finanzamtes berichteten, wo man trotz aller offensichtlichen Sachverhalte eine Einstufung als Pkw durchsetzen wollte - allerdings vergeblich!

Während die Fahrer von 1,5-Kabinern somit relativ gut wegkommen, trifft es die Fahrer von Doppelkabinern dagegen immer wieder hart. Der Besteuerungsstreit bei diesen Fahrzeugen ist uralt und zumeist eindeutig: Die Einstufung als Pkw oder als Lkw bei der Kfz-Steuer wurde dann auch vom Bundesfinanzhof davon abhängig gemacht, wie das Verhältnis der Grundflächen für Lasten- und für Personenbeförderung aussieht - bei Doppelkabinern ein mehr als ungünstiges Verhältnis, die Ladefläche verliert hier immer gegen diejenige für die Personenbeförderung: Einstufung als Pkw somit gesichert !

Anm. der Red.: Mittlerweile wird endgültig nicht mehr auf die Länge abgestellt, sondern auf die oben erwähnte Grundfläche: So gilt nun gemäß dem Artikel 1 des "3. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrsteuergesetzes" () vom 21.12.2006:

Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.

sorry noch eine kleine Ergänzung

... im Rahmen einer allgemein angeordneten Überprüfungsaktion muß festgestellt werden, ob Ihr Fahrzeug nach den derzeit gültigen Besteuerungsvorschriften versteuert wird.

Dazu ist zu sagen, daß die derzeitige Eintragung der Fahrzeugart "Lkw" in den Fahrzeugpapieren für die steuerrechtliche Behandlung nicht maßgebend bzw. bindend ist (§ 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG). Vielmehr ist entscheidend, daß das betroffene Fahrzeug überwiegend zur Güterbeförderung konzipiert ist und die Möglichkeit der Personenbeförderung in den Hintergrund tritt (= nicht mehr als drei Sitzplätze), solange das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht mehr als 2,8 t beträgt. Es kommt dabei auf die objektive Beschaffenheit (Bauart und Einrichtung) an und nicht auf die subjektive Verwendung des Fahrzeugs ...
 
sorry noch eine kleine Ergänzung

... im Rahmen einer allgemein angeordneten Überprüfungsaktion muß festgestellt werden, ob Ihr Fahrzeug nach den derzeit gültigen Besteuerungsvorschriften versteuert wird.

Dazu ist zu sagen, daß die derzeitige Eintragung der Fahrzeugart "Lkw" in den Fahrzeugpapieren für die steuerrechtliche Behandlung nicht maßgebend bzw. bindend ist (§ 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG). Vielmehr ist entscheidend, daß das betroffene Fahrzeug überwiegend zur Güterbeförderung konzipiert ist und die Möglichkeit der Personenbeförderung in den Hintergrund tritt (= nicht mehr als drei Sitzplätze), solange das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht mehr als 2,8 t beträgt. Es kommt dabei auf die objektive Beschaffenheit (Bauart und Einrichtung) an und nicht auf die subjektive Verwendung des Fahrzeugs ...

Zu guter letzt mein Fazit (Erfahrung und Information von mehreren Fahrern, privat und selbstständig)

Es gibt zwar eine Reglung, dazwischen aber eine, ich nenne es Grauzone oder besser gesagt der Spielraum des Finanzamtes. Wenn ich zum Beispiel als Selbstständiger den Wagen benutze und nachweise das die Ladefläche zur Güterbeförderung dient gibt es weniger Probleme (ich habe nicht gesagt keine) Allerdings weiss ich von jemanden der reklamiert hat, LKW Steuer erhalten hat, zugleich allerdings auch eine Steuerprüfung!!??
Sicherlich spielt der Kontakt und der Sachberarbeiter auch eine Rolle. Er kann eine Auge zudrücken oder nicht.
 
Moin
Also ich habe um dem Ganzen aus dem Weg zu gehen meine hinteren Gurte ausgebaut und austragen lassen.Ergebnis: LKW Steuern ohne Theater.
Was ich aber nicht verstehe ist,wenn ich mir nen QC Kaufe und das Thema mit den Steuern ist ja auch nicht neu warum sich die Leute aufregen das sie PKW Steuern zahlen sollen.
Ich meine nen Ram ist ja kein Sparwunder also rege ich mich doch nicht über die Steuern auf.
Sonst hat man das Falsche Auto
Sorry ist meine Meinung
Gruss Yogi
 
Ich zahl für meinen 2009er PKW Steuer... das sind bei mir aber nur 384 €... da lohnt das streiten für mich gar nicht... für meinen 2012er im Oktober werde ich rund 644 € Steuer zahlen, dagegen werde ich mich mal wehren, aber in dem Wissen, dass ich da schlechte Karten habe... Crew Cab... nur bei mir dient das Fahrzeug tatsächlich ausschließlich zum Materialtransport (keine Güter), ich habe hinten so gut wie nie jemand sitzen!

Gurte verschweißen und raus machen.... das kostet alles geschätzt rund 400 €, wieder zurück rüsten für den Verkauf.... deutlich mehr, da habe ich in 4 Jahren keine Ersparnis und damit ist das unzumutbar! Da ich viele empfindliche Geräte transportiere bin ich auf die große Kabine angewiesen, weil ich die nicht aufs bed tun möchte... schauen wir mal was das Finzamt sagt... kostet einen Brief, wenn ich dannach vor fahren muss habe ich gewonnen, ansonsten zahl ich halt....
8)
 
@ oli

Bist Du Dir sicher mit den 644 € ?
Hatte mich da auch versehen und den Schadstoffausstoß mit dem bereits verminderten Wert zur Berechnung verwendet.
 
Hallo, habe ich im Netz gefunden!

... nach Anweisung der obersten Finanzbehörden ist die Besteuerung von LKW bis 3500 kg zulässigem Gesamtgewicht zu überprüfen und ggf. auf Hubraumbesteuerung umzustellen. ...

Bei Lkw bis 3500 kg zulässigem Gesamtgewicht ist folgendes zu beachten: ...

2. Lkw - offener Kasten (Pritsche, Plane und Spiegel):

- die Ladefläche muß deutlich größer bzw. länger (ca. 1/4) als der Fahrgastraum sein (maßgebend ist der Abstand zwischen Bodenwanne hinter den Pedalen - bis zur Vorderkante Ladefläche im Verhältnis zur Länge der reinen Ladefläche). ...

Bei einem 1,5-Kabiner mit zwei Türen sowie zwei Sitzen zuzügl. Notsitzen, einem Fahrzeug also, das überwiegend zur Güterbeförderung konzipiert ist und bei dem die Möglichkeit der Personenbeförderung in den Hintergrund tritt, war eine Einstufung als Lkw in der Vergangenheit im Allgemeinen unstrittig.

Versuche, die Einstufung als Lkw einzukassieren, konnte man deshalb in der Regel leicht kontern, wenn auch einige Halter über hartnäckig weiter gehende Versuche ihres jeweiligen Finanzamtes berichteten, wo man trotz aller offensichtlichen Sachverhalte eine Einstufung als Pkw durchsetzen wollte - allerdings vergeblich!

Während die Fahrer von 1,5-Kabinern somit relativ gut wegkommen, trifft es die Fahrer von Doppelkabinern dagegen immer wieder hart. Der Besteuerungsstreit bei diesen Fahrzeugen ist uralt und zumeist eindeutig: Die Einstufung als Pkw oder als Lkw bei der Kfz-Steuer wurde dann auch vom Bundesfinanzhof davon abhängig gemacht, wie das Verhältnis der Grundflächen für Lasten- und für Personenbeförderung aussieht - bei Doppelkabinern ein mehr als ungünstiges Verhältnis, die Ladefläche verliert hier immer gegen diejenige für die Personenbeförderung: Einstufung als Pkw somit gesichert !

Anm. der Red.: Mittlerweile wird endgültig nicht mehr auf die Länge abgestellt, sondern auf die oben erwähnte Grundfläche: So gilt nun gemäß dem Artikel 1 des "3. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrsteuergesetzes" () vom 21.12.2006:

Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.

Hallo Leute ,und es geht doch mein Kumpel rief gestern an ,er hat ein Brief vom Finanzamt bekommen darin steht ,Nach neuberechnung und überprüfung der Angelegenheit wird von einer nachbesteuerung abgesehen ,desweiteren wird ihr Dodge Ram weiterhin als LKW besteuert . Punkt um
Da gibt es nur eins zu sagen : alle sind gleich ,nur die andern sind gleicher
entweder war der Anwalt super oder die Spende für die Kaffeekasse war gut ( denke ich )
naja wollen mal schauen was mit meinem Widerspruch passiert
Infos folgen
 
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