bezweifel ich stark, und dann wer ja das Sonntagsanhängerverbot rechtens.Nachweisbar werden die meisten Pickups gewerblich genutzt
Leider liegst Du da falsch. Laut StvO gilt das Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger also auch für den Postgolf mit einem Baumarktanhänger. Dabei ist es vollkommen egal ob gewerblich oder privat.
Gerecht ist das sicher nicht, dass mit unterschiedlichem Maß an die Besteuerung heran gegangen wird.
UND:
Geht mal fest davon aus, dass eine einheitliche Lösung dazu führen wird, dass alle einheitlich als PKW versteuert werden.
Wenn Ihr damit etwas bewegt, dann den Geldbeutel derjenigen, die heute das Glück haben, LKW Steuer zu bezahlen!
Glaubt Ihr, dass sich ein Politiker schützend vor einen Ami V8 stellen wird??
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Sehe ich auch so!
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