Hallo Leute,
neulich hat sich ein Kunde von uns einen neuen US Ford gekauft....
... ja, was weiß ich, was das für´n Modell ist ? FLEX heißt der, glaube ich. So ein überlanger, supereckiger Kombi halt.
Ich mir den Wagen mal angesehen:
Beleuchtung war schon vom Händler umgebaut, ansonsten sah er original aus. Der Wagen sollte nun zugelassen werden.
Da frag ich nun, wer die Vollabnahme macht , darauf meint der Typ etwas altklug:
Vollabnahme ?! So ein Quatsch, das ist nicht so ne gebrauchte Kiste wie Dein RAM sondern ein NEUWAGEN !!
DER braucht keine Vollabnahme sondern wird einfach "so" zugelassen......"
Ich dann HÄÄAAA ???
Stimmt das denn so ? ... Muß ein Neuwagen nicht begutachtet werden, ( Vollabnahme ) ob er der Gesetzeslage in Deutschland entspricht ?
US title beim Straßenverkehrsamt vorlegen, das war´s ? ....Das kann ich nicht glauben.
Also ich habe ( mit meiner gebrauchten Kiste ) nach der Vollabnahne ein Dokument zur dt. Brieferstellung erhalten
und dieses mußte ich beim Straßenverkehrsamt vorlegen - erst dann wurde der deutsche Brief erstellt.
Kann mir das mal jemand erklären ?
Gruß
Heiko
neulich hat sich ein Kunde von uns einen neuen US Ford gekauft....
... ja, was weiß ich, was das für´n Modell ist ? FLEX heißt der, glaube ich. So ein überlanger, supereckiger Kombi halt.
Ich mir den Wagen mal angesehen:
Beleuchtung war schon vom Händler umgebaut, ansonsten sah er original aus. Der Wagen sollte nun zugelassen werden.
Da frag ich nun, wer die Vollabnahme macht , darauf meint der Typ etwas altklug:
Vollabnahme ?! So ein Quatsch, das ist nicht so ne gebrauchte Kiste wie Dein RAM sondern ein NEUWAGEN !!
DER braucht keine Vollabnahme sondern wird einfach "so" zugelassen......"
Ich dann HÄÄAAA ???
Stimmt das denn so ? ... Muß ein Neuwagen nicht begutachtet werden, ( Vollabnahme ) ob er der Gesetzeslage in Deutschland entspricht ?
US title beim Straßenverkehrsamt vorlegen, das war´s ? ....Das kann ich nicht glauben.
Also ich habe ( mit meiner gebrauchten Kiste ) nach der Vollabnahne ein Dokument zur dt. Brieferstellung erhalten
und dieses mußte ich beim Straßenverkehrsamt vorlegen - erst dann wurde der deutsche Brief erstellt.
Kann mir das mal jemand erklären ?
Gruß
Heiko