der andere hat sich gerade nen Surfer gekrallt :mrgreen: :mrgreen:
ich glaub der hat nen Eckchen aus nem Pottwal rausgerissen :shock:
der andere hat sich gerade nen Surfer gekrallt :mrgreen: :mrgreen:
Falsch! Die Erstzulassung des Fahrzeuges ist ausschlaggebend für die Berechnungsgrundlage. Für den Gebrauchtwagenmarkt ändert sich also erstmal garnix.
Wie ist´s eigentlich, wenn man jetzt importiert? Gilt dann das neue Gesetz, oder das alte?
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