Nobiaushagen
QuadCab
Ich hatte mir für den Dicken eine dritte Bremsleuchte von Morimoto aus dem Zubehör bestellt. Vor Weihnachten bestellt, lag die Sendung seit dem 04.01.2024 beim Zoll am Frankfurter Flughafen fest. Auf meine Nachfrage per E-Mail kam jetzt folgende Antwort vom Zoll:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
da die Ware unter die Regelungen der Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten fällt, wurde die zuständige Marktüberwachungsbehörde, Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Fördestr.16, 24944 Flensburg / Tel.: 0461/316-2513 / Mail: [email protected], über die beabsichtigte Einfuhr der Ware informiert und um eine Stellungnahme gebeten.
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde teilte uns mit, dass die Sendung nicht in den Verkehr der EU verbracht werden darf.
Die Begründung dazu lautet: Es handelt sich um ein nicht konformes Produkt. Das KBA hat einer Wiederausfuhr der Sendung zugestimmt.
Die Deutsche Post AG, als Beförderer und Ihr gesetzlicher Vertreter, behält sich das Recht vor, sich gegen eine Wiederausfuhr zu entscheiden und die zu befördernde Ware der Vernichtung zuzuführen.
Sollten Sie Fragen zu der Entscheidung haben, können Sie sich direkt an das KBA bzw. die Deutsche Post AG wenden."
Hat das schon mal jemand gehabt von euch und ist evtl. erfolgreich dagegen vorgegangen? Das das Teil keine E-Nummer hat ist ja klar, neu ist aber für mich das der Zoll jetzt unter Bezug auf die Verordnung EU/2019/1020, einfach die Ware einbehält. Wenn das Paket zurück geht, bekäme ich evtl. das Geld noch wieder aber, bei einer wahrscheinlichen Vernichtung, sicherlich nicht.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
da die Ware unter die Regelungen der Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten fällt, wurde die zuständige Marktüberwachungsbehörde, Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Fördestr.16, 24944 Flensburg / Tel.: 0461/316-2513 / Mail: [email protected], über die beabsichtigte Einfuhr der Ware informiert und um eine Stellungnahme gebeten.
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde teilte uns mit, dass die Sendung nicht in den Verkehr der EU verbracht werden darf.
Die Begründung dazu lautet: Es handelt sich um ein nicht konformes Produkt. Das KBA hat einer Wiederausfuhr der Sendung zugestimmt.
Die Deutsche Post AG, als Beförderer und Ihr gesetzlicher Vertreter, behält sich das Recht vor, sich gegen eine Wiederausfuhr zu entscheiden und die zu befördernde Ware der Vernichtung zuzuführen.
Sollten Sie Fragen zu der Entscheidung haben, können Sie sich direkt an das KBA bzw. die Deutsche Post AG wenden."
Hat das schon mal jemand gehabt von euch und ist evtl. erfolgreich dagegen vorgegangen? Das das Teil keine E-Nummer hat ist ja klar, neu ist aber für mich das der Zoll jetzt unter Bezug auf die Verordnung EU/2019/1020, einfach die Ware einbehält. Wenn das Paket zurück geht, bekäme ich evtl. das Geld noch wieder aber, bei einer wahrscheinlichen Vernichtung, sicherlich nicht.