mich hat die Rennleitung heute mit Hänger von der BAB geholt

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Danke Matthias, für den Hinweis.
Bin nun auch schlauer.
Wenn Dich die Rennleitung mal wieder in der hamburger Gegend rausholt, darfst Dir zwischendurch mal'n Käffchen am Elbdeich abholen.
Bis denne.
 
ein paar worte auch von mir,
der sich den ram eigentlich wegen der zieherei des trailers geholt hat- und nun am streiten ist
laut aussage der behörden,- falle ich mit dem ram- der noch als LKW zugelassen ist im brief ,sehr wohl unter das sonntagsfahrverbot,- wenn ich mit dem trailer und meinem geländemonster hinten drauf sonntags von einem trail nach hause fahren will
freestyletrails oder ähnliche geländefahrten seien keine sportlichen veranstaltungen wie es der gesetzesgeber sähe
weder gut zureden noch verweise auf gesetzestexte hatten erfolg- auch eine ausnahmegenehmigung nicht- weil der zuständige herr von und zu ,das nicht als sportliche veranstaltung in seinem sinne sieht
also werde ich zum tüv marschieren ,und den ram umschlüsseln lassen als pkw- dank 6 sitzen sollte das möglich werden
bürokraten aller nationen vereinigt euch :redhotevil:
 
ein paar worte auch von mir,
der sich den ram eigentlich wegen der zieherei des trailers geholt hat- und nun am streiten ist
laut aussage der behörden,- falle ich mit dem ram- der noch als LKW zugelassen ist im brief ,sehr wohl unter das sonntagsfahrverbot,- wenn ich mit dem trailer und meinem geländemonster hinten drauf sonntags von einem trail nach hause fahren will
freestyletrails oder ähnliche geländefahrten seien keine sportlichen veranstaltungen wie es der gesetzesgeber sähe
weder gut zureden noch verweise auf gesetzestexte hatten erfolg- auch eine ausnahmegenehmigung nicht- weil der zuständige herr von und zu ,das nicht als sportliche veranstaltung in seinem sinne sieht
also werde ich zum tüv marschieren ,und den ram umschlüsseln lassen als pkw- dank 6 sitzen sollte das möglich werden
bürokraten aller nationen vereinigt euch :redhotevil:

Wo steht das was sportliche Veranstaltungen sind?
:!:
:!:
Den Gesetzestext musst du mir mal zeigen. Ich würde mir da nicht so auf der Nase herumtanzen lassen! Erst mal ne Dienstaufsichtbeschwerde einreichen und sonst noch ein paar Kleinigkeiten..................
 
im prinzip hast recht
aber das ganze kost mich mehr als die zulassung als pkw,-wer ram fährt sollte sich um die 250 ungrad nicht gedanken machen per anno
von der zeit abgesehen und den nerven
 
Hallo,
so nun sind die 3 Monate um und es ist nichts gekommen
:-D

Ist natürlich einerseits gut wegen den Punkt und den 40euronen andererseits weiß ich jetzt beim nächsten mal wieder nicht ob nun ja oder nein.
Ich denke mal das die ganze Sachlage nicht klar ist und deswegen auch nichts gekommen ist aber wenn ich dann jedesmal den Anhänger stehen lassen soll ist das auch blöd.
Matthias
 
hallo,

nachdem ich mit meinem dodge ram van + autotransportanhänger recht oft richtung rennstrecke unterwegs bin habe ich mich mal um
einen "Antrag auf ertreilung einer ausnahmegenehmigung von den bestimmungen des §30 abs.3 stvo (sonntagsfahrverbot)" gekümmert.

https://formulare.landkreis-muenche...ANTID=1&FORMID=1518&LEGALFP=1019&filesize=yes

gleichzeitig habe ich bei der regierung von oberbayern wegen des beschlusses der verkehrsministerkonferenz 2007 nachgefragt, der ja besagt. dass das sonntagsfahrverbot nicht bei wohnwagenanhänger und anhänger, die zu sport- und freizeitzwecken hinter lastkraftwagen mit einer zulässigen gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden anzuwenden ist.

und hier kommt wieder deutschland heraus: bis jetzt haben nur einige bundesländer den beschluss umgesetzt.

z.zt. Nordrhein - Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Saarland, Schleswig - Holstein.

dieser beschluss muß in der jeweiligen landesregierung umgestzt werden, und wenn er nicht auf die liste kommt kann er nicht umgesetzt werden.

die rechtsabteilung des adac wusste hier auch schon bescheid, hat das auch bestätigt, aber bis jetzt wäre das "beschwerdeaufkommen" so gering das kein handlungsbedarf besteht.

fakt: ich darf in nordrhein-westfalen herum fahren, aber sobald ich in hessen bin gelten andere verschriften.

naja, mal schauen ob es was wird mit der ECHTEN ausnahmegenehmigung

gruß aus muc

norbert
 
fakt: ich darf in nordrhein-westfalen herum fahren, aber sobald ich in hessen bin gelten andere verschriften.

Nicht ganz richtig! Es gilt die Vorgabe des Ortes in dem dein Fahrzeug zugelassen ist. Wenn Du das Auto also z.B. in Niedersachsen zugelassen hast dann darfst Du mit deinem LKW (bis 3,5t) z.B. auch in Bayern mit nem Anhänger durch die Lande ziehen da Niedersachsen ja bereits umgesetzt hat. Eigentlich absurd, ist aber so.
 
hallo,

das ist ja richtiger kindergarten.

ich habe bis vor 30 sek. mit dem landratsamt münchen telefoniert.

meine ansicht stimmt doch, man darf nur in den bundesländern fahren die diesen beschluß akzeptieren.

es gilt NICHT der zulassungsort


vielleicht hilft hier statt der ausnahmegenehmigung eine rechtschutzversicherung.

wir sind doch in keiner bananenrepublik. äh, vielleicht doch ?

gruß aus münchen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hat ja nicht direkt was damit zu tun...
aber wenn ich für mein auto pkw steuern zahle, habe ich dann auch pkw rechte??
 
hallo,

wenn du pkw steuern zahlst ist dein fahrzeug auch nach den papieren als pkw eingestuft und ein pkw darf mit anhängern am sonntag fast alles machen was er will.

gruß aus muc
norbert
 
also ich hab diesbezüglich mit dem innenministerium in münchen im november telefoniert. der wusste sofort bescheid, was ich meine!

aussage von dem herrn, es gilt nicht der zulassungsort, sondern das recht vom bundesland. hab ich irgendwo schon mal erwähnt.

wobei es nun auch schon seit wochen in bayern umgesetzt ist (mal vom LRA hatte ich hier auch schon gepostet), der rest ist mir wurscht. ich/wir dürfen hier fahren :mrgreen:
 
Gut das ich öfters in Bayern mim Hänger unterwegs bin
:)
 
hallo,

wenn du pkw steuern zahlst ist dein fahrzeug auch nach den papieren als pkw eingestuft und ein pkw darf mit anhängern am sonntag fast alles machen was er will.

gruß aus muc
norbert


das ein Irrtum sein Norbert.
wenn du PKW Steuern zahlst,hast du noch lange keinen PKW in den Papieren stehen.
Das heißt,du zahlst für PKW,hast aber laut Papieren einen LKW,also peng,dumm gelaufen.
Und den mal eben umschreiben lassen auf PKW in den Papieren ist nicht so einfach.
Für ein PKW ist der Ram laut Hersteller zu laut.
Ein Problem nach dem anderen.
Aber das ist Deutschland.

Kannste mir glauben,habe meinen auf PKW ändern lassen,war ein riesen Werk.
 
aussage von dem herrn, es gilt nicht der zulassungsort, sondern das recht vom bundesland. hab ich irgendwo schon mal erwähnt.

Da ham wirs wieder, der eine sacht hüh, der andere sacht hot. Wie soll man da als mündiger Bürger noch Vertrauen in unser Rechtssystem haben. Wenn ich von hier aus Richtung Bayern fahre komm ich durch 4 Bundesländer. Ich müsste demzufolge in den 4 Ländern nachfragen ob umgesetzt wurde oder nicht. Aus drei Ländern hör ich dann bestimmt: " Hä? Was wollen Sie? Keine Ahnung...!". Armes, armes Deutschland...
 
es gibt in Rostock eine Behörde, eine fähige Person gibt dort Auskunft, verschickt auch alles schriftlich.....

wenn dieser Mann was schreibt...hat sich der Rest zu fügen....

wenn ich schaffe stelle ich seine Nr hier mal rein.....dann kann jeder dort anrufen und erfragen was Gesetz ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ram

du hast recht, ich habe nicht fertig gedacht.

neben pkw und lkw haben wir auch noch den skw ( steuerkraftwagen ) der variabel und nach gutdünken der ämter eingestuft wird.

gruß aus muc

norbert
 
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