Zum Thema "Lärm", Das sagt der Bussgeldkatalog:
Umwelt (Lärm und Luftverschmutzung)
- Beim Fahren unnötig Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigung verursacht == 10 Euro.
Und zusätzlich ein Bussgeld:
§ 30 StVZO "Unvorschriftsmäßig gebaute/ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen." == 25,00 Euro
Macht zusammen 35 Euro.
Da seit 2007 der Auspuff kein sicherheitsrelevanter Faktor mehr ist, erlischt auch nicht die Betriebserlaubnis, wenn man keine originale Abgasanlage mehr drunter hat, die "umgabaute" aber (nur) laut ist. Ein stillegen des Fahrzeug ist demnach nicht mehr möglich und man verliert auch nicht den Versicherungsschutz. Aber vorsicht, dann kann natürlich im Einzelfall jeweils anders gehandhabt sein, das ist nur meine persönliche Meinung. Was ist, wenn z.B. der CutOut die Strasse "aufreissen" könnte ....
Umwelt (Lärm und Luftverschmutzung)
- Beim Fahren unnötig Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigung verursacht == 10 Euro.
Und zusätzlich ein Bussgeld:
§ 30 StVZO "Unvorschriftsmäßig gebaute/ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen." == 25,00 Euro
Macht zusammen 35 Euro.
Da seit 2007 der Auspuff kein sicherheitsrelevanter Faktor mehr ist, erlischt auch nicht die Betriebserlaubnis, wenn man keine originale Abgasanlage mehr drunter hat, die "umgabaute" aber (nur) laut ist. Ein stillegen des Fahrzeug ist demnach nicht mehr möglich und man verliert auch nicht den Versicherungsschutz. Aber vorsicht, dann kann natürlich im Einzelfall jeweils anders gehandhabt sein, das ist nur meine persönliche Meinung. Was ist, wenn z.B. der CutOut die Strasse "aufreissen" könnte ....