LKW Steuer bei Ram 1500

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Hi Leute, ich hab mir gestern endlich einen Dodge Ram 1500 5.7 Crew Cab Mid Box Ram Box gekauft und muss erstmal sagen das das eines der fettesten Autos ist die es gibt und jeder der hier einen hat sich glücklich schätzen kann!

Aber nun zu meinen etwas "komplizierten" Fragen:

Was steht bei eurem Ram 1500 im Fahrzeugbrief bei Modell? 1500 oder 2500?
Bei mir steht 2500, obwohl außen am Auto 1500 klebt, angeblich das er die LKW Steuer bekommt.
Oder ist es ein 2500er und es hat mal jemand aus Spaß 1500 dran geklebt? Wie kann ich das überprüfen?

Bekommt wohl jeder 2500er eine LKW Zulasssung, egal welche Kabine und Ladefläche er hat?

Steinigt mich nicht falls es genau diese Fragen schonmal gab aber ich habe nichts gefunden.

Danke schonmal für ein paar Antworten.
Cheers
 
Gruß an den Nachbarn. :mrgreen: Am einfachsten kannst du es an der Zahl der Radmuttern feststellen. Der 1500er hat 5 Radmuttern und der 2500er hat 8 Radmuttern. Da du ein Crew Cab Modell hast, kannst du dich schon mal auf PKW-Steuer einstellen. Ob da 1500 oder 2500 im Brief steht, ist völlig uninteressant.
 
Du bekommst mit Sicherheit eine LKW Zulassung, egal ob 1500 oder 2500 Ram.


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Du bekommst mit Sicherheit eine LKW Zulassung, egal ob 1500 oder 2500 Ram.

LKW Zulassung, ja

LKW Steuer, eher nein
:(
 
Hallo Leute,
habe seit Januar 2015 einen RAM 1500 lt. Papieren ein LKW wurde auch 2015 als LKW versteuert. Hab mich beim TÜV erkundigt ob eine Umschreibung als PKW möglich wäre. Ich erhielt die Antwort das das aus verschiedenen Gründen wie Abgas, Geräusch, Bremsverhalten usw. nicht möglich ist. Hab meinen RAM über den Winter abgemeldet und siehe da nach Wiederzulassung 2016 bekam ich plötzlich den Steuerbescheid als PKW. Ich habe Widerspruch eingelegt mit dem ganzen Primboreum Fotos Fz.-Schein an die Zollbehörde in Augsburg. Dann bekam ich einen Bescheid vorzufahren bei meiner zuständigen Zollbehörde. Dort wieder das selbe Spiel Fotos, Kopie der Papiere, mehrere Seiten ausfüllen und vermessen des Innenraums und der Ladefläche. Nach kurzer Zeit bekam ich die Antwort natürlich zu meinen Ungunsten. Mein Wiederspruch wurde zurückgewiesen, in dem Schreiben der Zollbehörde steht ganz oben ausschlaggebend für die Besteuerung ist die Fz.-Einstufung lt. den Papieren also LKW aaaaaaber da das Fahrzeug 5 Sitze hat mit Sicherheitsgurten und Rundumverglasung gilt die Steuer für einen PKW. Ich hab mich auch beim ADAC erkundigt dort bekam ich die Antwort dass es diesbezüglich keine einheitliche Rechtsprechung gibt, dass jede Behörde bzw. jeder Sachbearbeiter von Fall zu Fall entscheidet nach Gut will und das es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Besteuerungen geben kann. Die Sache habe ich an meinen Steuerberater gegeben weil ich das ganze nicht einsehen kann: Das Fz. muss als LKW angemeldet werden mit höheren Versicherungsbeiträgen, Rabattschutz nicht möglich, dafür öfter zum TÜV, Sonntagsfahrverbot mit Anhänger usw. bin gespannt was da herauskommt!
 
Hallo Leute,
habe seit Januar 2015 einen RAM 1500 lt. Papieren ein LKW wurde auch 2015 als LKW versteuert. Hab mich beim TÜV erkundigt ob eine Umschreibung als PKW möglich wäre. Ich erhielt die Antwort das das aus verschiedenen Gründen wie Abgas, Geräusch, Bremsverhalten usw. nicht möglich ist. Hab meinen RAM über den Winter abgemeldet und siehe da nach Wiederzulassung 2016 bekam ich plötzlich den Steuerbescheid als PKW. Ich habe Widerspruch eingelegt mit dem ganzen Primboreum Fotos Fz.-Schein an die Zollbehörde in Augsburg. Dann bekam ich einen Bescheid vorzufahren bei meiner zuständigen Zollbehörde. Dort wieder das selbe Spiel Fotos, Kopie der Papiere, mehrere Seiten ausfüllen und vermessen des Innenraums und der Ladefläche. Nach kurzer Zeit bekam ich die Antwort natürlich zu meinen Ungunsten. Mein Wiederspruch wurde zurückgewiesen, in dem Schreiben der Zollbehörde steht ganz oben ausschlaggebend für die Besteuerung ist die Fz.-Einstufung lt. den Papieren also LKW aaaaaaber da das Fahrzeug 5 Sitze hat mit Sicherheitsgurten und Rundumverglasung gilt die Steuer für einen PKW. Ich hab mich auch beim ADAC erkundigt dort bekam ich die Antwort dass es diesbezüglich keine einheitliche Rechtsprechung gibt, dass jede Behörde bzw. jeder Sachbearbeiter von Fall zu Fall entscheidet nach Gut will und das es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Besteuerungen geben kann. Die Sache habe ich an meinen Steuerberater gegeben weil ich das ganze nicht einsehen kann: Das Fz. muss als LKW angemeldet werden mit höheren Versicherungsbeiträgen, Rabattschutz nicht möglich, dafür öfter zum TÜV, Sonntagsfahrverbot mit Anhänger usw. bin gespannt was da herauskommt!


Einfach ma hier im Foruml die Suchfunktion verwenden!! :roll: Da steht alles millionenfach zerkaut!!!
 

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