So Leutz,
war heute beim Ulmer FA vorstellig und habe die beiden Herren gesprochen, welche für die Steuereinstufung PKW /LKW zuständig sind.... und war sehr angenehm überrascht!
Also...
ich hatte vor ein paar Tagen vom FA ein Fax bekommen, in dem auch das Verhältnis Bodenfläche Fahrgastraum ggü. der Nutzfläche Ladefläche ausschlaggebend ist.
Bei dem persönlichen Gespräch von heute erklärte mir der wirklich nette FA-Beamte, daß nicht die Fläche des Fahrgastraums gemessen wird, sondern die Länge vom Gaspedal bis zur Trennwand! Dieses Maß darf die Länge der Ladeflächenlänge nicht überschreiten!
So, jetzt kommts:
Ich habe ihm ein Foto eines 04'er RAM's QC mit Shortbed gezeigt und darauf hin sagte er mir...
...in diesem Fall ist die Sachlage eindeutig, da es sich hier nicht um einen "umgebauten PKW" handelt, sondern um einen vom "Hersteller für den Güterverkehr konzipierten LKW im Sinne der Stvzo!!!!"
Demnach sei das FA auch bei ein paar Zentimetern im Längenverhältnis nachsichtig, d.h. daß auch bei einem ungünstigeren Längenverhältnis von 51 zu 49% Innen /Ladefläche dieser in jedem Fall als LKW zu besteuern ist.
Auf meine Frage, ob er sich an diese Aussage auch erinnern kann, wenn ein solches Fzg. zum Streitfall würde, beruhigte er mich diesbezüglich und wies mich auf meinen alten 2500er QC hin, bei dem er damals, als ich vorführen mußte, ja auch nicht mehr auf eine Ausmessung der Kabine bestanden hat!!! (Ich war sehr überrascht, daß er sich noch an mich erinnerte..)
Ergo....manchmal ist Deutschland doch nicht sooooo schlecht