KFZ-Steuer

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Habe heute mich mit dem Finanzamt in Verbindung gesetzt. Mit dem Dodge vorstellig werden, sind doch schon mal gute Aussichten.
;)
;). Alles weitere sage ich dann nach dem Termin.
Gruss Conny
 
das mit der steuer ist zwar schlimm aber mit der versicherung ist das noch viel blöder.....als lkw ist er teuer versichert ....kann man auch wieder nix dran machen....
 
also bei unserem FA gilt der 4tür. Anorak als PKW. Hab mit einem VW Verkäufer gesprochen, der glaubte auch, wenn er al sLKW zugelassen ist, daß er auch so besteuert wird. Er hat dann beim FA angerufen, und die haben Ihm das gleiche gesagt wie zuvor schon. Ist ein PKW.
 
also bei unserem FA gilt der 4tür. Anorak als PKW. Hab mit einem VW Verkäufer gesprochen, der glaubte auch, wenn er al sLKW zugelassen ist, daß er auch so besteuert wird. Er hat dann beim FA angerufen, und die haben Ihm das gleiche gesagt wie zuvor schon. Ist ein PKW.

da bin ich mal gespannt, wenn mehr zugelassen sind. :idea:
;)
 
So, ich war gestern den Amarock besichtigen. Gefahren bin ich ihn nicht, denn da sitzt man ja so tief drinn, da siehste die Straße gar nicht :shock: :shock:
Maße: vom Gaspedale bis Heckscheibe= 1,90 m Ladefläche = 1,50 m. Der Verkäufer sagte mir, das das Autohaus jetzt einen angemeldet hat und sie auf den Bescheid vom FA warten. Er denkt das sein Chef dann einen Einspruch ans FA loslässt, wenn es ein Pkw werden sollte. Ich habe ihm gesagt, er solle mir auf jeden Fall Bescheid geben was raus gekommen ist. Ansonsten gefällt mir das Teil nicht. Hat einen 2,0l Diesel mit Schaltgetriebe und elektr. Zuschaltung vom Allrad. Ladefläche währ mir zu klein. Hatte zwar 19" Räder drauf, 20" gehen auch noch, aber die Zulieferer von Extras müssen erst noch Nachziehen. Der VW reiht sich beim Ranger;L200 u.ä. mit ein.
Ich bleib aber drann und sag Euch Bescheid, was hier rauskommt.
 
SO habe auch mein Steuerbescheid erhalten,

419 € wegen weilt er nur ein Euro 2 ist.


Egal. Hat hier in Duisburg eh kein Sinn Einspruch einzulegen. Der ist hier ein PKW und fertig.

Oder sagen die hier anwesenden Duisburger was anderes?

Chris
 
Mein Finanzamt war da sehr geradlinig.

Steuerbescheid kam für PKW mit Anschreiben des Sachbearbeiters, daß man einen Termin vereinbaren soll, wenn man die Prüfung für eine andere Einstufung möchte.

Termin gemacht. Die haben Kabinenlänge vs. Ladefläche gemessen. Ladefläche (Excab-Shortbed) war bisschen länger -> Also LKW. Ganz einfach nach bestehendem Regelwerk und damit für beide Seiten fair.

Eine Einstufung als PKW wäre es sicher weniger prickelnd, aber letztlich egal.

Es ist immer wieder faszinierend festzustellen, daß Leute panisch ihre Mühle verkaufen, weil die KFZ-Steuer dafür gestiegen ist. Meist noch unter Wert, weil sie ja ach soooo schlecht eingestuft ist.
Da wird ein Theater um 100 oder gar womöglich 200 Euro pro Jahr gemacht, die man dem Fiskus nicht gönnt.
Und andererseits vernichtet der gemeine Golf-Neuwagenfahrer mittlere 4-Stellige Beträge an Wertverlust ohne drüber nachzudenken.
ABER dem Finanzamt nix geschenkt!
8)
 
Es ist immer wieder faszinierend festzustellen, daß Leute panisch ihre Mühle verkaufen, weil die KFZ-Steuer dafür gestiegen ist. Meist noch unter Wert, weil sie ja ach soooo schlecht eingestuft ist.
Da wird ein Theater um 100 oder gar womöglich 200 Euro pro Jahr gemacht, die man dem Fiskus nicht gönnt.
Und andererseits vernichtet der gemeine Golf-Neuwagenfahrer mittlere 4-Stellige Beträge an Wertverlust ohne drüber nachzudenken.
ABER dem Finanzamt nix geschenkt!

Bei mir wären das aber ca. 700€ mehr im Jahr,
und da muß eine Oma schon lange für stricken.
 
Hallo zusammen.

Hier mal die ANtwort vom Finanzamt:

gelöscht am 11.11.2010

wer Fragen hat, dem kann ich gerne die Antwort nochmals zusenden!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So

also im Emsland bezüglich des Amaroks diese Auskunft des Händlers.

Guten Tag Herr Wolf,

der Amarok wird als PKW versteuert. Die Steuern für den Amarok TDI mit 163 PS betragen im Jahr z.B. 368,- Euro.
 
Tach Leutz

Habe auch bescheid vom FA bekommen.
Bezahlen soll ich rund 1100,-€ für meinen 2010 Cummins.
Hab dann nen Besichtigungstermin beim FA in WAF gehabt.
War mir mit meinem Crew Cab Longbed recht Siegessicher.
Aber nix da.
Der Beamte sagte mir zu schnell und zu wenig Zuladung.
Daher würde es sich bei dem Fahrzeug ganz klar um einen PKW handeln.
Das die Ladefläche deutlich länger ist,interessierte ihn nicht.
Da ich ja nun meine volle PKW Steuer bezahle,und der Beamte mir auch noch schriftlich Bestätigt hat das es ein PKW ist,darf ich ja jetzt wohl an Feiertagen mit Anhänger durch die Gegend fahren.Das Schreiben vom FA hab ich zum Fahrzeugschein gelegt.


Da
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Obacht! Zulassungsbescheinigung und FA-Steuerbescheid sind zwei grundverschiedene Dinge!
 
Ja,ist mir klar.

Aber es kann ja nicht angehen das der eine BEAMTE sagt ist nen PkW,und der nächste sagt ist nen LKW.
Entweder oder !
Mit den 1100,- Steuern hab ich kein Problem,aber dann werd ich den Wagen in "vollem" umfang nutzen.
Und wenn ich jeden Sonntag meine Pflastersteine spazieren fahre,damit die auch mal was zu sehen bekommen.
Das nimmt ja Formen an wie bei der St*si !
 
Tach Leutz

Habe auch bescheid vom FA bekommen.
Bezahlen soll ich rund 1100,-€ für meinen 2010 Cummins.
Hab dann nen Besichtigungstermin beim FA in WAF gehabt.
War mir mit meinem Crew Cab Longbed recht Siegessicher.
Aber nix da.
Der Beamte sagte mir zu schnell und zu wenig Zuladung.
Daher würde es sich bei dem Fahrzeug ganz klar um einen PKW handeln.
Das die Ladefläche deutlich länger ist,interessierte ihn nicht.
Da ich ja nun meine volle PKW Steuer bezahle,und der Beamte mir auch noch schriftlich Bestätigt hat das es ein PKW ist,darf ich ja jetzt wohl an Feiertagen mit Anhänger durch die Gegend fahren.Das Schreiben vom FA hab ich zum Fahrzeugschein gelegt.


Da

Da du nach wie vor einen LKW fährst und nur PKW-Steuer zahlst ist das leider falsch... bedingt!..... denn für Freizeitaktivitäten, also z.B. auch Camping, darf man Sonntags auch mit Hänger fahren. Ich weiss zwar nicht ob das jetzt in allen Bundesländern schon umgesetzt wurde, aber ich würde da kein Strafzettel zahlen mit dem Vermerk, dass wir ein Land sind und es nicht sein kann dass ich anhalten muss wenn ich in ein anderes Bundesland fahre.... Ich habe einen entsprechenden Schrieb vom irgendeinem Landratsamt immer im Auto...
 
Tach Leutz

Habe auch bescheid vom FA bekommen.
Bezahlen soll ich rund 1100,-€ für meinen 2010 Cummins.
Hab dann nen Besichtigungstermin beim FA in WAF gehabt.
War mir mit meinem Crew Cab Longbed recht Siegessicher.
Aber nix da.
Der Beamte sagte mir zu schnell und zu wenig Zuladung.
Daher würde es sich bei dem Fahrzeug ganz klar um einen PKW handeln.
Das die Ladefläche deutlich länger ist,interessierte ihn nicht.
Da ich ja nun meine volle PKW Steuer bezahle,und der Beamte mir auch noch schriftlich Bestätigt hat das es ein PKW ist,darf ich ja jetzt wohl an Feiertagen mit Anhänger durch die Gegend fahren.Das Schreiben vom FA hab ich zum Fahrzeugschein gelegt.


Da


da liegst du total falsch, ich kann bei einer kontrolle dein auto als LKW ansehen und dann fällst du unter die lkw-regelung, egal was im fahrzeugschein steht. :twisted:

das probieren immer die polen mit ihren anhängern am sonntag, die wissen genau, um was es geht. erstens kann ich ihre fahrzeugpapiere eh nicht lesen und zweitens ist es wurscht, ob da pkw oder lkw drin steht. :twisted: sie bleiben bis 22 uhr stehen und zahlen 40.- € :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
Hallo zusammen,

habe das hier bei gefunden und denke, dass sich viele der FB in ihren Stuben in NRW auf dieses Urteil berufen werden. Ergo Single Cab, längere Ladefläche und höheres Zuladungsgewicht = Wahrscheinlichkeit LKW höher. Gruß Daniel
:!:


Steuer: Ist Pick-up ein LKW oder PKW?
KFZ-Steuer - In diesem Verfahren ging es darum, ob das Fahrzeug des Klägers für Zwecke der Kfz-Steuer als PKW oder als LKW zu behandeln ist. Die Kfz-Steuer für LKW bemisst sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht, die für PKWs nach dem Hubraum. Wie sieht die Rechtslage aber bei einem Pick-up aus?
Die Fahrzeugdaten des Pick-up:
Bei dem Fahrzeug des Klägers handelt es sich um einen gerade um solchen einen "Pick-up" mit Doppelkabine und offener Ladefläche, einem 7,3 l Dieselmotor und einem zulässigen Gesamtgewicht von 4.490 kg. Die Doppelkabine hatte eine Länge von 2,30 m. Die Länge der offenen Ladefläche betrug 2,13 m fest. Das beklagte Finanzamt behandelte das Fahrzeug als PKW und setzte die Kfz-Steuer auf jährlich 1.259 Euro fest. Bei einer Besteuerung nach dem zulässigen Gesamtgewicht wären nur 158 € jährlich zu zahlen. Der Klager wandte sich also gegen die Besteuerung als PKW.
Die Auffassung des Finanzgerichts:
Das Gericht ist der Auffassung des Finanzamtes gefolgt und wies die Klage ab. PKW seien Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschl. Fahrer) geeignet und bestimmt seien. Ob dies der Fall sei, bestimme sich nach Bauart und Ausstattung. Maßgeblich sei z.B. die Zahl der Sitzplätze, die Größe der Ladefläche, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit, das äußere Erscheinungsbild und bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers (Hinweis auf die Rechtsprechung des BFH in BStBl II 2009, 20).
Was gegen die Einstufung als PKW spricht:
Das Fahrzeug des Klägers verfüge u.a. über fünf vollwertig ausgestattete Sitzplätze, die über vier Türen zu erreichen seien. Alle Sitzplätze seien mit Sicherheitsgurten versehen, das Fahrzeug sei rundherum verglast, einschließlich des rückwärtigen, der offenen Ladefläche zugewandten Fensters. Bei einer Nutzlast von 1.170 kg und einem zulässigen Gesamtgewicht von 4.490 kg betrage die Zuladungsmöglichkeit nur 26,06 % des zulässigen Gesamtgewichts. Auch die Größe der Ladefläche und die mögliche Höchstgeschwindigkeit (145 km/h) stünden der Einordnung als PKW nicht entgegen.
Redaktion Rechtsindex | PM des Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2009 - 8 K 4063/08 Verk
 
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