HelmiHH
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Der TÜV sollte Dir bescheinigen wie groß das Kennzeichen max sein darf, mit Glück reicht das bei der Zulassungsstelle, war bei mir so.
Das heißt noch lange nicht, dass Du es auch bekommst.Hallo, ich war heute beim TÜV, ich habe jetzt eine Genehmigung für Kennzeichen max 300x150. Werde dann morgen mal das Straßenverkehrsamt aufsuchen. Gruß, Mario
Ich hatte es damals sogar im Schein eingetragen, von der netten Dame kam dann "Ich will das selbst messen, das könne dort ja jeder eintragen". Nach ihrer "Vermessung" bekam ich die kleineren.Hallo, ich war heute beim TÜV, ich habe jetzt eine Genehmigung für Kennzeichen max 300x150. Werde dann morgen mal das Straßenverkehrsamt aufsuchen. Gruß, Mario
Das wird die Zulassungsstelle mit der du bereits Argumente ausgetauscht hast wenig beeindrucken.eine Genehmigung für Kennzeichen max 300x150
Was dann letztlich wohl in einer bockigen Abweisung der geäußerten Wünsche durch die Sachbearbeiterin enden dürfte und lediglich noch in einem persönlichen Gespräch beim Chef der Zulassungsstelle/Landratsamtes gerettet werden kann - oder eben auch nicht...Die gesammelten Werke dann in das Gespräch einbringen und auf Vorteilsnahme und Gleichberechtigung hinweisen.
Alles natürlich sehr höflich und absolut unterwürfig.
Bei uns auf dem Amt würde man damit auch eher das Gegenteil erreichen und wenn man es darauf anlegt ist beim Ram genug Platz.Was dann letztlich wohl in einer bockigen Abweisung der geäußerten Wünsche durch die Sachbearbeiterin enden dürfte und lediglich noch in einem persönlichen Gespräch beim Chef der Zulassungsstelle/Landratsamtes gerettet werden kann - oder eben auch nicht...
Wenn die Sache mal derart verzwickt geworden ist, hilft am Ende wohl nur ein freundliches Schreiben des Fachanwaltes für Verwaltungsrecht (sofern man eine RS ohne SB hat), welcher der Zulassungsstelle mitteilt, dass die das einzutragen haben, was die staatlich anerkannte Prüforganisation ihnen vorgibt.
Wobei ich gewisse Zweifel daran hege, dass die Schlafschafe in unseren Amtsstuben alle so viel Wert auf kleine Kennzeichen legen, dass man da zwingend eine eklatante Anzahl solcher kleinen Kennzeichen auf deren Parkplatz vorfinden dürfte.
Bin in AK mit dem geschilderten Vorgehen sehr gut klar gekommen.Wenn du auch AK auf dem Schild hast kann ich dir nur den Tip geben nicht nach Altenkirchen sondern nach Kirchen zu Zulassungsstelle zu fahren. Da ist man seeeehr entspannt.
Sehe ich absolut genauso, wobei ich auf unserer Zulassungsstelle auch noch nie ein Problem dahingehend gehabt habe. Meine Ram's haben hinten diskussionsfrei kleine Kennzeichen bekommen und vorn sind Standardkennzeichen unterhalb der PDC's montiert. Auch beim Mustang gab es damals keine Probleme. Kann aber zum Teil auch daran liegen, dass der Bedarf an kleinen Kennzeichen bei uns hier auf dem Ländle nicht gar so groß ist, wie in Ballungszentren, da geht es wohl etwas entspannter zu.Also immer freundlich bleiben.
Hier muss man schon etwas differenzieren, meine ich. Eine Drohung mit dem Anwalt führt im Regelfall nur zu einer verfestigten, ablehnenden Haltung des Sachbearbeiters und normalerweise stehen die Vorgesetzten auch zunächst mal hinter ihren Mitarbeitern. Man würde die Schlacht also zwangsläufig erstmal ergebnislos verlassen müssen.Anwalt etc drohen bringt überhaupt nichts.
Auch das muss man wohl differenzieren, zumindest auf lange Sicht. Auf kurze Sicht sitzen die natürlich schon am längeren Hebel, denn entweder Du nimmst die angebotene Kennzeichengröße oder lässt es eben bleiben und fährst unverrichteter Dinge wieder nach Hause. Was hernach entschieden werden würde, steht wiederum auf einem anderen Blatt.Die sind immer am längeren Hebel.
Das hat aber ganz sicher keine Zulassungsstelle zu entscheiden. Die Zulassungsstellen haben sich im Regelfall daran zu halten, was das Gutachten einer staatlich anerkannten Prüforganisation ihnen vorgibt. Es sind weder Sachverständige, noch Ingeneure oder Techniker....und wenn man es darauf anlegt ist beim Ram genug Platz. Zumal aufgrund der Umbaukosten ein umsetzen der US AHK-Dose (die bei den meisten eh abgeklemmt ist) und des ggf. Gasanschlusses zumutbar wäre.
Die Zulassungstelle ist die ausstellende Behörde für die Sondergenehmigung.Das hat aber ganz sicher keine Zulassungsstelle zu entscheiden. Die Zulassungsstellen haben sich im Regelfall daran zu halten, was das Gutachten einer staatlich anerkannten Prüforganisation ihnen vorgibt. Es sind weder Sachverständige, noch Ingeneure oder Techniker.
Schon das Ausmessen durch die Zulassungsstelle wäre ein Witz, sofern ein Gutachten vorliegt, irgendwelche Umbauten ihrerseits zu verlangen - ist aber definitiv nicht möglich...
...und die anerkannte Prüforganisation gibt ihr die Anweisung zur Ausstellung eben dieser Sondergenehmigung. Gründe eine solche zu verweigern gibt es, aber das muss dann schon in einem schwerwiegenden Fehler der Prüforganisation beim Ausstellen des Gutachtens begründet sein.Die Zulassungstelle ist die ausstellende Behörde für die Sondergenehmigung.
...was verwaltungsrechtlich aber im Grunde keine nennenswerte Relevanz hat.zumal die Zulassungsstelle auch immernoch auf Daten bereits zugelassener Fahrzeuge zurückgreifen kann.
Sehe ich genauso. Bei uns auch...Bei uns auf dem Amt hilft einfach nett und freundlich bleiben und dann gibts meistens auch keine Probleme.
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