Ahhhhhh ok. Also weiter linke Spur durch die Kasseler Berge :twisted:
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was ich mich immer frage, wie ist es eigentlich wenn ich mit meinem Ram auf der AB unterwegs bin und im LKW-Überholverbot trotzdem überhole? Ich fahre ja lt Finanzamt einen PKW. Lt Zulassung aber einen LKW. HÄÄÄÄÄÄÄÄÄ??????? Wie kann es denn so eine "Doppelmoral" geben? Im Straßenverkehr ist der Ram wie ein LKW zu behandeln und wenn es um die Steuern geht gilt das plötzlich nicht mehr? Oder habe ich da einen Denkfehler?
Das Überholverbot gilt für LKW ab einem Zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen.
Aufpassen mußt Du bei den Runden Schilder mit rotem Rand und in der Mitte ein LKW,
da ist die Einfahrt für LKW ab einem Zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen verboten ausgenommen Anlieger etc. aber haben wir nicht alle ein Anliegen,
meistens doch das Anliegen genau diese Strasse zu befahren weils am einfachsten oder schnellsten geht :twisted:
Ist das dein erster Bescheid
Oder warst du schon beim vermessen.
Gruß. Andy
Wenn ich das so lese... dann grauts mir und ich bin froh das ich nicht im "grossen Kanton" lebe!
Hier ist das ganz einfach geregelt:
Hat ne Ladefläche, man kann was aufladen - ja klar das ist ein "Lieferwagen" und somit mit sondergünstiger Steuer belegt (wenigstens verglichen mit den normalen PKW's).
Bei Euch ist das anscheinend recht kompliziert :shock:
Sonst wärs ja nicht Deutschland
Gruß.Andy
Alles andere wäre ja auch langweilig!
Man Stelle sich vor, Deutschland ist plötzlich demokratisch, von vernünftigen Menschen regiert.
Wo kämen wir da hin??
Wenn ich das so lese... dann grauts mir und ich bin froh das ich nicht im "grossen Kanton" lebe!
Hier ist das ganz einfach geregelt:
Hat ne Ladefläche, man kann was aufladen - ja klar das ist ein "Lieferwagen" und somit mit sondergünstiger Steuer belegt (wenigstens verglichen mit den normalen PKW's).
Bei Euch ist das anscheinend recht kompliziert :shock:
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