HWK warnt vor Tachographenpflicht

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Gild wenn überhaupt nur für gewerblichen Transport incl. Werksverkehr!!! Und da besteht die Nachweispflicht von Lenk-und Ruhezeiten zumindest mit Tageskontrollblatt sowieso schon bei mehr als 2,8 t ZGG. Es sei denn es greift eine Ausnahme.
Nicht verrückt machen lassen.

Gruß Lutz
 
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Diese beratene Regelung ist überfällig, da auf den handschriftlichen Fahrtkontrollzetteln gelogen wird,dass sich die Balken biegen. Die Polizei spricht von Lügenzetteln. Hiermit sollen die sog. Polensprinter mit 3,49 to. Gesamtgewicht erfasst werden. Bei den massiven Lenkzeitübertretungen, der erhöhten Rate an Unfällen und Beinahe-Unfällen ist eine solche Regelung dringend geboten, diese Fahrzeuge verzerren auch den Wettbewerb im Transportwesen zulasten hiesiger Unternehmen. Es sind jedoch Präzisierungen notwendig, um Privatfahrzeuge und Handwerksbetriebe auszunehmen.

Gruß
Matthias
 
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