frage deinen anwalt ob du nicht das recht hast selbst einen staatlich vereidigten gutachter mit einem gegengutachten zu beauftragen. Soweit ich mich erinnern kann ist dies der fall. Da kommt dann idr etwas besseres für dich raus... der gutachter der gegnerversicherung wird sich für dich nicht besonders ins zeug legen und ist in irgend einer weise auch befangen.