Die Verordnung gilt weiterhin, wenn Anhänger mitgeführt werden, für:
* Personenkraftwagen
* Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
* Busse mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t, mit Tempo 100 km/h Zulassung gemäß §18 Abs. 5 Nr. 3 StVO
Meiner läuft als Zugmaschine mit 3,410 kg zZG Da dürfte ich dich auch offiziell 100 fahren oder ??
Ja, machen wir mal ein einfaches Rechenbeispiel:
RAM zleerm.: 2450kg
Anhänger zGg: 2600kg
-> der Hänger erfüllt die Kriterien und hat auch vom Amt den Stempel im Schein - du darfst damit 100 fahren.
Für Wohnwagen gilt zGg. = Leermasse Zugfahrzeug
bei anderen Hängern erhöht sich der Wert um 0,2
Macht bei obigem Beispiel als Maximum für den Hänger 2940kg zGG!
danach dürfte ein Gespann mit 5.050 kg Gesamtmasse 100 km/h, aber ein Ram (solo) mit z.B. 3.510 kg zGG nur 80 km/h fahren.
Wo ist da die Logik
danach dürfte ein Gespann mit 5.050 kg Gesamtmasse 100 km/h, aber ein Ram (solo) mit z.B. 3.510 kg zGG nur 80 km/h fahren.
Wo ist da die Logik
Sobald ein Hänger dran kommt, ist solange 100 möglich,bis der komplette Zug mit dem ZGGW die 3,5 to-Grenze überschreitet.(Achtung Fahrzeugeignung!)
Dann will der TÜV das Ganze sehen: Fahrzeug 2,5 to und Hänger 1,5 to sind z.B.möglich und dürfen mit TÜV-Zulassung 100 fahren auf der AB.Genau ausrechnen
nach Hudsons Tabelle(s.o.)-Jede neue Kombination ist auch wieder neu vorzuführen.
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