Gespanne mit 100 km/h

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hudsonbay

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weil die dikussion war, wegen dem gewicht oder zulassung vom zugfahrzeug, hier nochmal:
 

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    1,9 MB
  • gspanne.100kmh.JPG
    gspanne.100kmh.JPG
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
na das Problem haben wir ja nicht,hihi
 
Wieso: wenn ich nur als LKW bis 3,5to zugelassen bin,kann ich doch danach mit ner gesonderten TÜV-Zulassung,so sie denn
genehmigt wird,mit dem betreffenden Gespann 100 fahren :shock:
PKW-das ist klar-dürfen per se ohne Sponderprüfung nur bis insgesamt 3,5to die 100 fahren.OK??
 
Hessen:
Scheiß egal - der Hänger bekommt auf alle Fälle eine 100er Zulassung, wenn er die genannten Kriterien erfüllt. Ansonsten bekommt man zur Bescheinigung noch ein Merkblatt dazu, welche Kombinationen die Zulassung erfüllen.
Eine Eintragung für ein spezielles Gespann, so wie es früher war, gibt es in dieser Form nicht mehr.
Demnach kann eigentlich jeder mit seinem RAM einen "normalen" Anhänger mit 100 bewegen, sofern der die Zulassung dafür hat und man braucht sich nicht weiter hier den Kopf zerbrechen.
 
-sonstige mehrspurige KFZ mit einer ZGM bis 3,5to mit Anhänger

Ich hatte den Satz jetzt so gedeutet das das gesamte Gespann unter 3,5to bleiben muß. Wenn nein dann gut, dann darf ich einen 3,35to-Hänger mit einem 3049kg-Ram ziehen. Wenn ja darf ich nur nen Schubkarrenhänger dran hängen, und das geht gegen meine Ehre :mrgreen:

Schwere deutsche Sprache! ThorstenD bitte hilf!
 
Oh Gott, stell dir mal vor wie so eine Baumarktsnutte mit 100 hinterm RAM über die Autobahn flattert. Da ich im Amtsdeutsch auch etwas bewandert bin, kann ich dir sagen, dass 2. Annahme von dir zutrifft.
 
Danke, das hatte ich befürchtet
:evil:

Und da auf normalem Landstrassen und Feldwegen eh nur 80 gilt bringt mich die ganze Sache eh net viel weiter! :cry:
 
Also ja meinte ich - du darfst mit einem normalen Hänger, der die o.g. Kriterien erfüllt und er eine 100er Zulassung vorweisen kann auch mit dem RAM dann 100 fahren...
 
Nu bin ich verwirrt! :roll: Darf das Gespann über 3,5to wiegen und 100kmh fahren (wenn der Hänger die Kriterien erfüllt)
:?:
:?:
:?:
 
Ja, machen wir mal ein einfaches Rechenbeispiel:

RAM zleerm.: 2450kg
Anhänger zGg: 2600kg

-> der Hänger erfüllt die Kriterien und hat auch vom Amt den Stempel im Schein - du darfst damit 100 fahren.

Für Wohnwagen gilt zGg. = Leermasse Zugfahrzeug
bei anderen Hängern erhöht sich der Wert um 0,2

Macht bei obigem Beispiel als Maximum für den Hänger 2940kg zGG!
 
Auszug aus Dekra-Seite:

Die Verordnung gilt weiterhin, wenn Anhänger mitgeführt werden, für:

* Personenkraftwagen
* Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
* Busse mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t, mit Tempo 100 km/h Zulassung gemäß §18 Abs. 5 Nr. 3 StVO

https://www.dekra.de/de/1407

Gruß Guido

Meiner läuft als Zugmaschine mit 3,410 kg zZG Da dürfte ich dich auch offiziell 100 fahren oder ??

Für dich gilt dann die 2. Aufzählung, also ja

PS: Denkt an das MaxGewicht des Anhängers, welches sich wie im Link geschrieben ändert, je nach Art des Anhängers
 
Ja, machen wir mal ein einfaches Rechenbeispiel:

RAM zleerm.: 2450kg
Anhänger zGg: 2600kg

-> der Hänger erfüllt die Kriterien und hat auch vom Amt den Stempel im Schein - du darfst damit 100 fahren.

Für Wohnwagen gilt zGg. = Leermasse Zugfahrzeug
bei anderen Hängern erhöht sich der Wert um 0,2

Macht bei obigem Beispiel als Maximum für den Hänger 2940kg zGG!


danach dürfte ein Gespann mit 5.050 kg Gesamtmasse 100 km/h, aber ein Ram (solo) mit z.B. 3.510 kg zGG nur 80 km/h fahren.
Wo ist da die Logik
:?:
 
danach dürfte ein Gespann mit 5.050 kg Gesamtmasse 100 km/h, aber ein Ram (solo) mit z.B. 3.510 kg zGG nur 80 km/h fahren.
Wo ist da die Logik
:?:

Es geht hier nicht um Logick sondern um Gestze.

Mit meiner alten Pappe ( noch die Graue) dürfte ich mit Hänger bis 18 t fahren. Da ich jetzt in der Firma neue LKW habe musste ich mir eine Unternehmerkarte besorgen. Die bekomme ich aber nur mit einem neuen Führerschein und somit muss ich mit 50 Jährlich zur Gesundheitsuntersuchung. Bestandsschutz gibts auch nicht mehr.

Gruss Stefan
 
Die 3,5to Grenze gibts bei Solo- K F Z .Noch schwerere dürfen zwar fahren(!)aber nur 80km/h auf der AB -mit Begrenzer.
Ausnahme: WOMO,die dürfen 100-ohne Begrenzer.(Dazu gibts ne Menge Einschränkungen und Hürden,wenns über 3,5to geht).Daneben z.B.:Busse Tempo 100

Sobald ein Hänger dran kommt, ist solange 100 möglich,bis der komplette Zug mit dem ZGGW die 3,5 to-Grenze überschreitet.(Achtung Fahrzeugeignung!)
Dann will der TÜV das Ganze sehen: Fahrzeug 2,5 to und Hänger 1,5 to sind z.B.möglich und dürfen mit TÜV-Zulassung 100 fahren auf der AB.Genau ausrechnen
nach Hudsons Tabelle(s.o.)-Jede neue Kombination ist auch wieder neu vorzuführen.

Ich hatte z.B. einen Trooper mit 2,45 to zGGw und einen Wohnhänger mit 1,5to. Das ging bis 80 problemlos.Für Tempo100 hätte ich eine TÜV-abnahme
bekommen.Da war dat Ding aber schon verkauft...

Demnach könnte ein Dodgefahrer mit 3,49to Solo zG.gewicht durchaus z.B.einen 2,5to Dethleffs-Vari dranhängen und mit dem 100 Fahren, w e n n der TÜV
das abgesegnet hat.Der Chris(mit Verlaub) hat den Dually evtl bei 5 to eingetragen-darf aber nie mehr als 80 fahren...N u r ,wenn er das Gesamtkunstwerk
auf WOMO 5,0 to zuläßt.Dann ist 100 (ohne Begrenzer) möglich.(dies Mit Hänger evtl. sogar auch noch,wenn der TÜV ja sagt-bin mir da aber nicht ganz sicher).

Eigentlich simpel-aber eben doch nicht.Wie alles in EU-Deutschland. :mrgreen: (Ich hoffe ,es stimmt jetzt :oops: )

-Bleibt flüssig.Wirsing!!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mal quer gedacht? Was nützen mich 100kmh auf der BAB wenn die LKWs alle so um die 88-90kmh fahren? Ständig die Spur wechseln, überholen und den Zorn der hinter mir herschleichenden Autos auf mich ziehen? Ist es nicht entspannter sich nen "flotten" LKW zu suchen, Abstand halten und Tempomat rein und laufen lassen? Und solange es bei 80 auf der Landstrasse bleibt nützt mir das ganze brumborium eh nix. Ist mir alles zu viel Aufwand, da fahr ich lieber "illegal" und zwar da wo ich will!
Hinzu kommt ja immer noch die nicht 100% erlaubte Sache mit PickUp & Hänger Sonntagsfahrverbotgedönze. Mein Fazit: Viel Luft um nix!!! Ein eindeutiges und bundesländerübergreifendes Ja zum Sonntags-Hängerfahren würden mich weiter bringen wie die 10-20kmh (wo ich mich eh nicht dran halte :oops: )

Frohe Ostern
 
Sobald ein Hänger dran kommt, ist solange 100 möglich,bis der komplette Zug mit dem ZGGW die 3,5 to-Grenze überschreitet.(Achtung Fahrzeugeignung!)
Dann will der TÜV das Ganze sehen: Fahrzeug 2,5 to und Hänger 1,5 to sind z.B.möglich und dürfen mit TÜV-Zulassung 100 fahren auf der AB.Genau ausrechnen
nach Hudsons Tabelle(s.o.)-Jede neue Kombination ist auch wieder neu vorzuführen.

Da kann ich jetzt nicht ganz zustimmen. Denn wie gesagt:

RAM Leergewicht sagen wir mal 2,5t. Danach darf ich einen normalen Hänger anhängen, der ein zGg des Faktors 1,2 der Leermasse des Zugfahrzeuges hat, somit in diesem Fall 3t. Macht als Zugewicht insgesamt 5,5t, somit geht leider o.g. Sichtweise nicht ganz auf.
Bei einem größeren Truck mit z.B. 3t Leermasse könnte ich sogar einen Hänger mit 3,6 Tonnen zGg anhängen und würde ein Zuggewicht von 6,6t erreichen.
Alles noch mit 100 kmh!

Aber ich muss hier Monster recht geben, die 100er Regelung bringt mir meistens nur was, wenn ich am Wochenende auf der AB unterwegs bin, da dann die rechte Spur meistens frei ist.
Ich bin öfters mit dem Hänger unterwegs und während der Woche reihe ich mich brav in die LKW Kolonne mit ein, denn die fahren meist eh gute 90. Dadurch fahr ich entspannter, spare noch Sprit und behindere nicht den fließenden Verkehr.
 
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